Wochenrückblick: Bundesrat billigt Klinikreform trotz Widerstands aus den Ländern

Die überarbeitete Krankenhausreform passiert den Bundesrat, begleitet von Kritik und Forderungen der Länder. Parallel bringt die Politik neue Regeln für Organspende, Fachkräfte und Steuern auf den Weg.

Bundesrat lässt Klinikreform passieren

Trotz Widerstandes bis zuletzt – so wollten drei östliche Bundesländer den Vermittlungsausschuss anrufen, konnten sich aber nicht durchsetzen – hat der Bundesrat am Freitag der Korrektur der Krankenhausreform zugestimmt. Das Gesetz verringert die Zahl der Leistungsgruppen von 65 auf 61, verlängert die Umsetzungsfristen für die Reform bis ins Jahr 2030 und gibt den Ländern mehr Flexibilität bei der Erfüllung der Struktur- und Qualifikationsregeln als Voraussetzung für die Zuweisung von Leistungsgruppen.  Ferner werden die Kriterien für das Pflegebudget strikter definiert, und die volle Refinanzierung der Personalkosten wird auf pflegerische Tätigkeiten am Patienten beschränkt.

Der Bundesrat verknüpfte seine Zustimmung mit einem Entschließungsantrag, in dem die Länder auf ihre Hoheitsrechte bei der Krankenhausplanung pochen. Ferner wird darin bemängelt, dass das Gesetz den Anforderungen der Praxis noch nicht genüge. Das betrifft die Definition von Fachkliniken, die allerdings erst 2030 nach einer Evaluation mit den gesetzlichen Krankenkassen beschlossen werden muss. Ferner wird bemängelt, dass die Ausnahmen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen unzureichend seien.

Bundestag erweitert Möglichkeiten der Lebendorganspende

Der Bundestag hat am Donnerstag eine Novellierung des Transplantationsgesetzes beschlossen. Lebendnierenspenden sind damit künftig auch zwischen zwei oder mehr unterschiedlichen Paaren überkreuz möglich. Der Kreis derjenigen, die Organspenden erhalten können, wird dadurch erweitert. Dazu wird ein Programm zur Vermittlung und Durchführung von Überkreuzlebendspenden aufgebaut. Die Transplantationszentren entscheiden über die Annahme inkompatibler Organspenderpaare sowie anonymer nicht gerichteter Spenderorgane und übermitteln die für die Vermittlung erforderlichen Daten an eine zentrale Stelle. Nach der Vermittlungsentscheidung organisieren die betroffenen Transplantationszentren gemeinsam die Entnahme und Übertragung. Die Vermittlung der nicht gerichteten anonymen Nierenspende erfolgt ausschließlich nach medizinischen Kriterien. Zum Schutz der Spender muss im Rahmen der Beratung insbesondere über die psychosozialen Risiken und möglichen Spätfolgen aufgeklärt werden. Verpflichtend ist nun eine unabhängige psychosoziale Beratung.

Eine Lebendnierenspende einer Person, die im späteren Lebensverlauf aufgrund einer Erkrankung selbst eine Nierentransplantation benötigt, soll bei der Vermittlung von postmortal gespendeten Nieren angemessen berücksichtigt werden. Näheres dazu soll in den Richtlinien der Bundesärztekammer festgelegt werden.

​Beschleunigte Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Der Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsqualifikationen von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Hebammen beschlossen. Die wesentlichen Regelungen:

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates und soll am 1. November in Kraft treten.

Reformagenda: Umsatzsteuer rauf, Einkommensteuer runter – Arbeit soll sich lohnen

Die von Bundeskanzler Friedrich Merz wiederholt geforderten innenpolitischen Reformen nehmen allmählich Kontur an. Offenbar ist eine große Steuerreform geplant, in deren Rahmen insbesondere kleinere und mittlere Einkommen bei der Einkommensteuer entlastet werden sollen. Finanziert werden soll dies durch eine Erhöhung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes von derzeit 19 auf 21 oder 22 Prozent. Im Gegenzug soll der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf 4 Prozent sinken, bei Lebensmitteln sind sogar null Prozent im Gespräch. Mit einem Steueraufkommen von gut 302 Milliarden Euro ist die Mehrwertsteuer die ergiebigste Steuerart, sie macht rund 25 Prozent des gesamten Steueraufkommens aus. Hinter einem Prozentpunkt stehen etwa 15 Milliarden Euro. Der Löwenanteil stammt aus der 19-prozentigen Umsatzsteuer. Die mit der Erhöhung der Steuersätze erzielten Mehreinnahmen sollen nicht zur Verwendung bestehender oder erwarteter Ausgabenüberhänge, sondern ausschließlich zur Entlastung der Einkommens- und Beitragszahler verwendet werden. Das könnte bedeuten, dass die gesetzliche Krankenversicherung über den Gesundheitsfonds einen höheren Bundeszuschuss erhalten könnte, etwa um die Ausgaben für Empfänger der Grundsicherung abzudecken.

Grundsätzlich wirkt eine Umsatzsteuererhöhung leicht regressiv, das heißt, Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen werden überproportional belastet. Dieser Effekt würde allerdings durch die Senkung des ermäßigten Steuersatzes verringert oder kompensiert werden. Dieser Steuersatz gilt derzeit für Lebensmittel, Druckerzeugnisse wie Bücher und Zeitungen, Kulturveranstaltungen sowie den öffentlichen Nah- und Fernverkehr.  

Wie es mit der Stabilisierung der GKV-Finanzen weitergehen wird, soll sich am Montag zeigen: Dann legt die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzte Expertenkommission ihre Vorschläge vor. Wir werden. darüber aktuell am Montagnachmittag berichten.

Debatte um beitragsfreie Mitversicherung

Nach Plänen der Bundesregierung soll die beitragsfreie Mitversicherung für nicht arbeitende Ehegatten abgeschafft werden. Für diese könnte dann ein Anreiz geschaffen werden, eine Arbeit aufzunehmen, da dadurch keine zusätzlichen Einkommensbelastungen durch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entstehen. Bei den gegenwärtigen Beitragssätzen liegt der Arbeitnehmeranteil allein bei mehr als zehn Prozent. Nach einer Studie des Ifo-Instituts könnte dies etwa 150.000 zusätzliche Vollzeitstellen zur Folge haben.  Ein weiterer Effekt wäre, dass die Einnahmenbasis der Krankenversicherung steigen würde und die Beitragssätze gesenkt werden könnten. Auch damit könnte eine bestehende Hürde für Mehrarbeit gesenkt werden.

Klinikschließungen: Wähler setzen das Fallbeil in Gang

Was eine konsequente Umsetzung der soeben beschlossenen Krankenhausreform und damit verbundenen Krankenhausschließungen oder gravierenden Umstrukturierungen für Kommunal- und Landespolitiker bedeuten könnte, zeigte sich bei Kommunalwahlen jüngst in Bayern:

So verlor der CSU-Landrat des Landkreises Ansbach, der sich für die Umstrukturierung der defizitären Kliniken in Dinkelsbühl und Rothenburg ob der Tauber eingesetzt hatte, sein Amt. Sein Gegenkandidat der Freien Wähler erhielt 78,4 Prozent der Stimmen.

Der Landrat des Landkreises Kelheim – hier steht die nach einem Beschluss des Kreistages die Schließung und Umstrukturierung zweier Kliniken an – wurde ebenfalls von den Freien Wählern aus dem  Amt gejagt, in das er 2020 noch mit fast 71 Prozent gewählt worden war. Jetzt holte sein Konkurrent eine Zwei-Drittel-Mehrheit.

Im niederbayerischen Bogen (Landkreis Straubing) verlor die CSU-Bürgermeisterin ihr Amt an den Kandidaten der Wählergemeinschaft BOG, die sich für den Erhalt der örtlichen Klinik stark gemacht hatte und mit 54,12 Prozent auf Platz 1 kam.