Der Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen das Gesetz zur Anpassung des gegen Ende der vergangenen Legislaturperiode beschlossenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes verabschiedet. Zuvor hatten sich Bund und Länder auf einen Kompromiss verständigt, sodass nun die Zustimmung des Bundesrats als sicher gelten kann. Scharfe Kritik kommt von der Opposition: Die Grünen befürchten eine Verwässerung der ursprünglichen Reformziele, insbesondere bei den Qualitäts- und Strukturanforderungen; AfD und Linke wollen zu einer weitgehenden Rückkehr zum Kostendeckungsprinzip.
Das Gesetz ist Bestandteil des wichtigsten Reformkomplexes im Gesundheitswesen, zu dem auch die nun anstehende Neuordnung der Notfallversorgung und des Rettungswesens gehört. Seit Jahren schreibt eine wachsende Zahl von Krankenhäusern rote Zahlen, trotz eines starken Anstiegs der Krankenhausausgaben der GKV – letztes Jahr um zehn Prozent auf 111 Milliarden Euro. Ursächlich sind sinkende Fallzahlen, eine unzureichende Auslastung von durchschnittlich weniger als 70 Prozent sowie zu kleine und ineffiziente Betriebsgrößen. Hinzu treten erhebliche qualitative Mängel aufgrund zu geringer Investitionen der Länder und mangelhafter Qualifikation in der Personalstruktur kleinerer Kliniken, die komplexeren Eingriffen nicht gewachsen sind, diese jedoch aus ökonomischen Erwägungen durchführen.
Diese Probleme sollte die Krankenhausreform adressieren: durch die Schaffung von über 60 Leistungsgruppen, für die verbindliche Qualitäts- und Strukturvorgaben hinsichtlich personeller und technischer Ausstattung sowie teilweise auch Mindestmengen gelten sollten. Ein Vergütungsanspruch in Form der sogenannten Vorhaltefinanzierung, die etwa 60 Prozent der gesamten Betriebskosten decken soll, sollte nach der Zuweisung der Leistungsgruppen durch die zuständige Landesregierung im Rahmen ihrer Krankenhausplanung bestehen.
Gegen die Vorgaben des Bundesgesetzgebers und den Reformzeitplan bis 2029 gab es seitens der Länder erheblichen Widerstand, da eine Gefährdung der Versorgung befürchtet wurde. Union und SPD einigten sich daher im Koalitionsvertrag darauf, einen Kompromiss mit den Ländern zu suchen und die Lauterbach-Reform zu flexibilisieren. Dieser Kompromiss steht nun. Die wichtigsten Elemente:
In der Debatte betonten die Koalitionsfraktionen die Reformnotwendigkeit, die Qualitätsziele sowie die Notwendigkeit eines Kompromisses mit den Ländern.
Aus völlig unterschiedlichen, ja konträren Perspektiven kritisieren die Oppositionsparteien den Reformkompromiss: Aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen, so der Arzt Dr. Janosch Dahmen, ist dies die Rückabwicklung der Lauterbachschen Reform. Die Logik „komplexe Medizin in Zentren bringen“ werde de facto ausgehebelt. Die Flexibilisierung der Fallzahlen in der Onkochirurgie sei eine „Abkehr von evidenzbasierter Politik“ und gefährde die Patientensicherheit. Das Gesetz erlaube es ferner, Mittel des Transformationsfonds ihrem Zweck zu entfremden und zur Sicherung des Bestandes sowie zur Unterstützung ineffizienter Strukturen zu verwenden. „Dies ist ein schwarzer Tag für die Gesundheitspolitik; Sie sind vor den Ländern und der Krankenhauslobby eingeknickt“, kritisierte sein Medizinerkollege Professor Armin Grau. Der Kompromiss verspricht ein Sparpotenzial von neun Milliarden Euro. Unverständlich sei die Abschaffung von Leistungsgruppen, etwa einer so wichtigen wie der Infektiologie.
Aus einer dazu konträren Logik üben Linke und AfD Fundamentalkritik an der Reform: Sie beseitigen nicht das Kernübel der Krankenhausfinanzierung, nämlich die fallzahlabhängigen DRGs. Auch die Vorhaltefinanzierung werde aus der Fallzahl eines Krankenhauses abgeleitet. Es bleibe demnach bei einer verhängnisvollen Ökonomisierung der stationären Versorgung. Die Forderung der Linksfraktion lautet: Alle Personalkosten, auch der Aufwand für Technik- und Reinigungspersonal, müssen vollständig von den Krankenkassen bezahlt werden. Die AfD fordert die Rückkehr in die 1980er- und 90er-Jahre und damit zum Kostendeckungsprinzip einschließlich der Erhaltung von Kleinstkrankenhäusern.
Organisationen des Gesundheitswesens sehen den Reformkompromiss meist positiv, allerdings mit Vorbehalten.
Bis zu zwei Drittel ihrer Arbeitszeit könnten Hausärzte einsparen, wenn sie das Potenzial qualifizierter medizinischer Fachangestellter konsequent für Routinearbeiten in der Praxis nutzen würden. Dies ergab eine Vergleichsstudie der Bertelsmann-Stiftung. Dabei wurden zwei Praxen, in denen bereits MFA durchgängig delegierbare Leistungen übernehmen, mit konventionell arbeitenden Praxen verglichen. Zu den Aufgaben, die MFA bei entsprechender Qualifikation übernehmen können, zählen etliche technische Leistungen, aber auch Impfungen, das Anlegen von Infusionen sowie Routinebesuche von Patienten zu Hause oder in Heimen. Die Studienautoren ziehen daraus mehrere Schlussfolgerungen: Es ist wesentlich effizienter und schneller, in die Qualifikation von MFA durch Weiterbildung, gegebenenfalls durch ein berufsbegleitendes Studium, zu investieren, als mehr Ärzte aus- und weiterzubilden. Mit diesem Konzept könne es gelingen, den Ärztemangel auf dem Land zu kompensieren. Auch die für 2030 erwartete Lücke von 8200 Hausärzten könne damit geschlossen werden. Voraussetzung: Bis dahin müssten etwa 12.000 MFA entsprechend qualifiziert werden. Eine Umfrage im Auftrag der Stiftung hatte vor einem Jahr ergeben, dass Hausärzte dem Qualifizierungs- und Delegationsprinzip mehrheitlich ablehnend gegenüberstehen.
10,5 Prozent der deutschen Bevölkerung waren 2024 privat versichert; ihr Anteil an den Leistungsausgaben des Gesundheitswesens liegt mit knapp 15,6 Prozent laut Verband der Privaten Krankenversicherten um rund 50 Prozent über dem Durchschnitt aller Versicherten. Vor allem niedergelassene Ärzte und Zahnärzte profitieren davon: Der Anteil der Privathonorare bei Zahnärzten liegt bei 22,9 Prozent, bei Humanmedizinern bei 21,8 Prozent. Lediglich in der stationären Versorgung liegt der Finanzierungsanteil der Privatpatienten nur geringfügig über dem der Kassenpatienten: bei 11,6 Prozent. Ursächlich dafür ist, dass in den Krankenhäusern unabhängig vom Versicherungsstatus dieselbe DRG-Vergütungssystematik angewendet wird und die ärztliche Privatvergütung aufgrund von Wahlleistungen nur geringfügig ins Gewicht fällt. Aus Sicht der PKV wäre es daher ein verhängnisvoller Fehler, durch eine Erhöhung der Pflichtversicherungs- und Beitragsbemessungsgrenzen in der GKV den Übertritt von der GKV in die PKV zu erschweren.
Nach Berechnungen der Weltgesundheitsorganisation und der Universität Hamburg verursacht die inkonsequente und völlig veraltete Präventionspolitik in Deutschland einen gesamtwirtschaftlichen Schaden in dreistelliger Milliardenhöhe. Nach Auffassung des Direktors für Prävention des WHO-Regionalbüros Europa sollte sich Deutschland zunächst auf die Eindämmung der wichtigsten Risikofaktoren Alkohol, Tabak, Zucker, Salz, Fett und Luftverschmutzung konzentrieren. Allein durch einen deutlich geringeren Konsum von Tabak und Alkohol sowie durch gesündere Ernährung könnten jährlich 63.000 Krebsneuerkrankungen, etwa zwölf Prozent aller onkologischen Neuerkrankungen, vermieden werden. Damit könnten elf Milliarden Euro an Behandlungskosten eingespart werden, etwa so viel wie das GKV-Defizit 2027 ausmachen würde. Nach Berechnungen der Universität Hamburg verursacht gesundheitsschädliches Verhalten einen beträchtlichen volkswirtschaftlichen Schaden (direkte und indirekte Kosten): Tabakkonsum: 97 Milliarden Euro, Adipositas: 63 Milliarden Euro, Alkoholkonsum: 57 Milliarden Euro.
Etwas überraschend haben die gesetzlichen Krankenkassen das Gesamtjahr 2025 mit einem Überschuss von 3,5 Milliarden Euro abgeschlossen. Grund zur Entwarnung sieht der GKV-Spitzenverband dennoch nicht. Denn die Ausgaben stiegen um 7,8 Prozent deutlich stärker als die Einnahmen. Hauptkostentreiber waren erneut die Krankenhäuser mit einem Ausgabenanstieg von fast 10 Prozent auf 111 Milliarden Euro. Auch für die ambulante ärztliche Versorgung wurde 7,6 Prozent mehr gezahlt als im Vorjahr. Die Ausgaben erreichten 54 Milliarden Euro. Etwas darüber liegen die Arzneimittelausgaben bei 58 Milliarden Euro (plus 5,9 Prozent).
René Wilke (SPD), bislang Innenminister in Brandenburg, ist nach der Neubildung einer SPD/CDU-Landesregierung neuer Minister eines Superressorts für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Migration. Die bisherige Gesundheitsministerin Britta Müller, die aus dem Bündnis Sarah Wagenknecht ausgetreten war, gehört nicht mehr dem Kabinett an.
Dr. Ramin Parsa-Parsi, langjähriger Leiter des Dezernats „Internationale Angelegenheiten“ der Bundesärztekammer, wird neuer Generalsekretär des Weltärztebundes (World Medical Association, WMA) in Genf. Er tritt am 1. Mai die Nachfolge von Dr. Otmar Kloiber an. Kloiber, der seit 2005 an der Spitze der WMA amtierte, stammte ebenfalls aus der Bundesärztekammer. Der Weltärztebund besteht aus 115 nationalen unabhängigen Ärzteorganisationen und definiert insbesondere medizinethische Prinzipien und Leitlinien für Ärzte. Die wichtigsten Dokumente sind das Genfer Gelöbnis und die Deklaration von Helsinki zu den ethischen Prinzipien der Forschung am Menschen.