Der Bundestag hat am Freitag in seiner letzten Sitzung dieses Jahres dem Pflegekompetenzgesetz zugestimmt, das auch Regelungen zur Entlastung der Krankenkassen enthält. Die Zustimmung erfolgte entsprechend dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses. AfD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen das Gesetz, die Linke enthielt sich. Am Nachmittag stimmte auch der Bundesrat erwartungsgemäß zu.
Die im Vermittlungsausschuss gefundene Einigung sieht vor, die Einsparungen auf das Jahr 2026 zu begrenzen und nicht, wie von der Bundesregierung zunächst vorgesehen, auch auf 2027 zu erstrecken. Dazu soll die Meistbegünstigungsklausel für die Krankenhäuser nur 2026 ausgesetzt werden, das heißt, dass die Krankenhäuser maximal die tatsächlichen zusätzlichen Sachaufwendungen über die Landesbasisfallwerte erstattet bekommen. Das würde die Kassen um knapp zwei Milliarden Euro entlasten. Um negative Folgen für die Krankenhäuser aufgrund des dadurch entstehenden Basiseffekts in den darauffolgenden Jahren zu vermeiden, soll bei der Vereinbarung der Landesbasisfallwerte für 2027 ein um 1,14 Prozent erhöhter Landesbasisfallwert für 2026 zugrunde gelegt werden.
Der GKV-Spitzenverband sieht in dem nun beschlossenen kleinen Sparpaket ein wichtiges Signal, weil von der Politik grundsätzlicher Handlungsbedarf anerkannt wird. Die Entlastungen seien aber nicht ausreichend, um im kommenden Jahr weitere Steigerungen des Beitragssatzes zu vermeiden.
Bundeskanzler Friedrich Merz hat vor dem Bundestag deutlich seine Unzufriedenheit mit den Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Pflege geäußert, an der auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken beteiligt war. „Die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit beendet. Ich muss aus meiner Sicht sagen, mit einem nicht befriedigenden Ergebnis.“ Er sei damit „nicht einverstanden“, denn das Ausgehandelte reiche nicht aus, um die Pflegeversicherung zukunftsfähig zu machen. Merz Forderung ist, die sich insbesondere auch an seine zuständige Ministerin richtet: „Ich will im nächsten Jahr eine Reform sehen, die auch dem Anspruch eines menschenwürdigen Lebens im Alter gerecht wird.“
Die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) wird für Patienten mit zwei weiteren Seltenen Erkrankungen ausgeweitet: Kurzdarmsyndrom und angeborene Skelettfehlbildungen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss am Donnerstag beschlossen und dabei auch festgelegt, wie die interdisziplinären ASV-Teams zusammengesetzt sein müssen und welche Leistungen zum Behandlungsangebot gehören. Im Kernteam des ASV Kurzdarmsyndrom müssen Fachärzte für Innere Medizin und Gastroenterologie sowie für Viszeralchirurgie vertreten sein.
Für das ASV-Kernteam bei angeborenen Skeletterkrankungen sind Fachärzte für Innere Medizin und Endokrinologie, Innere Medizin und Nephrologie sowie Innere Medizin und Rheumatologie erforderlich; zusätzlich gehören Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie dazu.
Außerdem hat der Bundesausschuss zwei weitere Erkrankungen definiert, für die im nächsten Jahr an der Vorbereitung eines Beschlusses zur Erweiterung der ASV gearbeitet wird: Dies sind Folgeschäden bei Frühgeborenen und die Neurofibromatose als Seltene Erkrankung. Die entsprechenden Richtlinien sollen im Dezember 2026 beschlossen werden.
Die bereits bestehenden Mindestmengen für den Einsatz von Knie-TEP werden in Zukunft erheblich erhöht. Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses am Donnerstag werden künftig drei eigenständige Fallkonstellationen unterschieden:
Der Bundesausschuss hält es für entscheidend für den Behandlungserfolg eines Kniegelenkersatzes, dass das Krankenhaus über erfahrene Ärzte aus mehreren Fachdisziplinen verfügt. Ebenso wichtig sind ein eingespieltes, berufsgruppenübergreifendes Zusammenwirken in der Behandlung sowie erfahrene Physiotherapeuten.
Die neue Mindestmengenregelung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft, sieht aber lange Übergangsfristen vor: Die bisherige Mindestmenge für Knie-Tep von 50 Fällen pro Jahr und Krankenhausstandort gilt weiter für 2026 und 2027, ab 2028 erhöht sie sich auf 100 und erst 2030 werden 150 gefordert. Die weiteren Mindestmengen sollen erstmals 2028 wirksam werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit dem Beschluss vom Donnerstag zwei aktuelle Empfehlungen der Ständigen Impfkommission übernommen, die die Impfung gegen Herpes zoster und Meningokokken betreffen.
Anfang November hat die Ständige Impfkommission in ihren Empfehlungen berücksichtigt, dass der rekombinante adjuvantierte Herpes-zoster-Impfstoff Shingrix von der EU im Juli 2020 auf Personen ab 18 Jahren mit erhöhtem Risiko erweitert zugelassen wurde.
Das gilt für immunsupprimierte Personen, Menschen mit Autoimmunerkrankungen und mit schweren Ausprägungen spezifischer chronischer Grunderkrankungen, bei denen unabhängig vom Alter ein erhöhtes Risiko besteht, an Herpes zoster zu erkranken. Für diese Personen bestehe ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe sowie für HZ-Rezidive. Ein ebenfalls erhöhtes Risiko existiert nach Einschätzung der STIKO auch für Personen mit chronischen Nierenerkrankungen und Diabetes mellitus. Die neue Empfehlung ersetzt die bisher gültige Empfehlung, die für Personen ab 50 Jahren gilt.
Ferner hat die STIKO mit Beschluss von Ende Oktober für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren die Impfung gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W und Y (MenACWY) mit einem quadrivalenten Konjugatimpfstoff als Standardimpfung empfohlen. Das Ziel sei die Reduktion der invasiven Erkrankungen durch MenACWY und die daraus resultierenden Folgen. Aufgrund der Seltenheit von invasiven Erkrankungen bei Kleinkindern wird die Impfung für diese Personengruppe nicht empfohlen.
Im jetzt ablaufenden Jahr sind für Patienten in Deutschland 36 neu zugelassene Wirkstoffe (Vorjahr: 43) verfügbar, die meisten davon zur Behandlung schwerer und lebensbedrohlicher Erkrankungen. Nach einer Bilanz des Verbandes der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) sind für weitere 20 Wirkstoffe, die schon zuvor auf dem Markt waren, die Indikationen erweitert worden; insbesondere betrifft dies Krebstherapeutika. Bei der Entwicklung und zur Vorbereitung der Zulassung spielt der deutsche Forschungsstandort eine wichtige Rolle: 75 Prozent der 36 neu zugelassenen Arzneimittel wurden im Rahmen von klinischen Studien auch in Deutschland erprobt. Angesichts des hohen Tempos, mit dem vor allem China seine Forschungsfähigkeiten vorantreibt, steht Deutschland auch vor globalen Problemen in der präklinischen und klinischen Arzneimittelforschung.
Die beiden wichtigsten Indikationsgebiete, für die neue Arzneimittel in Deutschland eingeführt worden sind, sind Krebserkrankungen (13) und Stoffwechselerkrankungen (6). Als ungewöhnlich bezeichnen Forschungsexperten des vfa die hohe Zahl von Innovationen bei Stoffwechselerkrankungen. Dazu zählt das erste Medikament gegen die Metabolische Dysfunktion-assoziierte Steatohepatitis, an der etwa drei bis fünf Prozent der Erwachsenen in Industrieländern leiden. Erstmals gezielt medikamentös behandelbar wurden die Krankheiten Molybdän-Cofaktor-Mangel und Thyreotoxikose bei Allan Hernon-Dudley-Syndrom. Nach 23 Jahren gibt es erstmals wieder zwei Innovationen zur Behandlung von Alzheimer-Demenz. Ihr Einsatz ist allerdings nur in Frühstadien und nach sehr aufwendigen diagnostischen Prozeduren möglich. Darüber hinaus kamen in diesem Jahr drei neue Impfstoffe auf den Markt, darunter zwei, die erstmals einen Schutz vor Chikungunya-Fieber bieten, sowie ein Impfstoff zum Schutz vor 21 verschiedenen Serogruppen von Pneumokokken. Insgesamt zwei Drittel der 36 neu eingeführten Arzneimittel sind Orphan Drugs. 13 davon haben im Rahmen der Zulassung einen offiziellen Orphan Drug-Status bekommen.
Sorgen bereitet dem vfa, dass nicht alle von der EU zugelassenen Arzneimittel auf den deutschen Markt kommen. „Die Entscheidungen gegen eine Markteinführung könnten von Forderungen der US-Regierung nach umverteilten Arzneimittelausgaben beeinflusst sein“, sagt vfa-Präsident Han Steutel. Grund dafür ist, dass die Trump-Administration inzwischen eine Art Meistbegünstigungsklausel anwendet, wonach der günstigste Preis eines anderen Industrielandes zum Maßstab für die Erstattung auf dem US-Markt wird. Trump verspricht sich davon eine Entlastung der US-Arzneimittelausgaben durch eine Senkung der extrem hohen US-Preise, sowie die Realisierung höherer Preise im Ausland und dessen stärkere Beteiligung an den Entwicklungskosten. Im besonderen Fokus steht dabei wegen seiner Bedeutung der deutsche Markt.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Regierungsentwurf für ein Apothekenreformgesetz beschlossen. Das Gesetz zielt darauf ab, die Arzneimittelversorgung im ländlichen Raum zu sichern und gibt den Apothekern erweiterte Kompetenzen bei der Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel, bei Impfungen und Testungen.
Die Maßnahmen zur Sicherung von Apotheken auf dem Land und zur Erweiterung ihrer Kompetenzen umfassen:
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Ausweitung von heilkundlichen Tätigkeiten durch Apotheker wird von ärztlichen Organisationen wie der Bundesärztekammer und der KBV kritisch gesehen. Bezweifelt wird, ob Apotheker die Fähigkeit für eine medizinisch begründete Indikationsstellung haben, wie sie durch ärztliche Diagnostik in der Medizin sichergestellt wird.