Wochenrückblick: Chroniker-Pauschale, Honorarkürzung bei Psychotherapie und GKV-Finanzen

Neue Versorgungspauschale für Chroniker vereinbart, Psychotherapie-Honorare um 4,5 % gekürzt und die GKV trotz Überschuss vor einem Milliardendefizit – das und mehr war in der letzten Woche gesundheitspolitisch relevant.

Zahl der Vertragsärzte steigt, Kapazität bleibt knapp

Die Zahl der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten ist im vergangenen Jahr um 1,2% auf 191.875 gestiegen. Angesichts des anhaltenden Trends zur Anstellung (auch in Teilzeit) sieht die KBV eher sinkende Arbeitskapazitäten. Den höchsten Zuwachs gab es mit plus 3,7% bei Psychotherapeuten, den geringsten bei Hausärzten mit 0,6% auf knapp 54.000. Angesichts des Trends zur Teilzeitarbeit sank hier zudem die Zahl der Vollzeitäquivalente um 0,1%. Insgesamt arbeiten 70.000 Ärzte in der ambulanten Medizin in Teilzeit. 

Rund 130.000 Ärzte und Psychotherapeuten waren Ende 2025 in eigener Praxis selbstständig tätig. Die Zahl der angestellten Ärzte und Psychotherapeuten hat sich weiter dynamisch von 55.600 auf knapp 60.000 gesteigert. Im Durchschnitt aller Fachgruppen sind das 31%. Besonders ausgeprägt ist der Trend zur Anstellung in hochtechnisierten Fachgebieten, etwa der gesonderten fachärztlichen Versorgung (74%), der Radiologie (70%) und der Augenheilkunde (54%). Positiv wertet die KBV, dass sich die Ärzteschaft im Durchschnitt auf 53,9 Jahre leicht verjüngt hat. Das Durchschnittsalter der Ärztinnen ist leicht von 52,4 auf 53,6 Jahre gestiegen.

Neue Versorgungspauschale für Chroniker

Der Bewertungsausschuss des KBV und GKV-Spitzenverbandes hat sich am Mittwoch auf eine neue Versorgungspauschale für chronisch kranke Patienten geeinigt. Sie ist für Patienten vorgesehen, die nur an einer chronischen Krankheit leiden, welche keinen intensiven Betreuungsaufwand und nur ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel erfordert. Die Pauschale deckt die Behandlung für ein halbes Jahr ab. Primär in Frage kommt sie für die unkomplizierte Versorgung von Patienten mit Schilddrüsenerkrankungen, Fettstoffwechselstörungen, Hypertonie oder Gicht.

Die Pauschale fasst die Leistungen der Versichertenpauschale (GOP 03000), der Chronikerpauschale (03220) und des Zuschlags für den Medikationsplan (0322) zusammen. Die neue Pauschale wird unter der GOP 03100 abgerechnet. Sie beträgt für 18- bis 53-jährige Versicherte 356 Punkte / 45,36 Euro und für 54- bis 74-jährige Patienten 403 Punkte / 51,34 Euro. Ferner wird Hausärzten eine Vorhaltepauschale für ein halbes Jahr gezahlt, abzurechnen über die GOP 03043, bewertet mit 179 Punkten. Die KBV bewertete die Verhandlungen aufgrund der aus ihrer Sicht wenig praxisnahen gesetzlichen Vorgaben, die gegen Ende der letzten Legislaturperiode geschaffen worden waren, als schwierig. 

Honorarkürzungen für Psychotherapie

Als eine „fatale Entscheidung“ wertet der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Gassen den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, fast alle psychotherapeutischen Leistungen mit Wirkung zum 1. April um 4,5 % abzusenken. Aus Sicht der KBV gibt es keine Belege, die eine Vergütungsminderung dieses Ausmaßes rechtfertigen können. Die für die Überprüfung herangezogenen Daten und das Berechnungsverfahren seien trotz nachweislicher Mängel nicht modifiziert worden.

Die Verhandlungen im Bewertungsausschuss waren gescheitert, nachdem sich KBV und GKV nicht hatten einigen können. Ausgangspunkt war die Forderung des GKV-Spitzenverbandes nach einer zehnprozentigen Vergütungsminderung. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat diese zwar grundsätzlich beschlossen, gleichzeitig aber die Strukturzuschläge für Personalkosten rückwirkend zum 1. Januar um 14,5 % angehoben – was den Vergütungsabschlag leicht abmildert. Ferner hat der EBA den Bewertungsausschuss aufgefordert, bis zum 30. September die Datengrundlagen und die Berechnungssystematik für die Überprüfung der Vergütung zu überarbeiten.

GKV-Finanzen 2025: 3,5 Milliarden Euro im Plus

Trotz eines Überschusses von 3,5 Milliarden Euro sieht das Bundesgesundheitsministerium dringenden Handlungsbedarf angesichts eines Ausgabenwachstums von 7,6 % bei einem Einnahmenzuwachs von nur 5,3 % im Jahr 2025. Angesichts dieser Entwicklungen drohe im Jahr 2027 ein zweistelliges Milliardendefizit. Wie dies abzuwenden ist, soll eine Finanzkommission bis Ende März mit einem Konzept beschreiben. 

Erkauft wurde der Überschuss 2025 mit stark gestiegenen Zusatzbeiträgen. Ein Teil der zusätzlichen Einnahmen wurde verwendet, um die Finanzreserven wieder aufzufüllen. Mit derzeit 5,1 Milliarden Euro liegen diese aber erst bei 0,18 Monatsausgaben und damit unterhalb des gesetzlichen Solls von 0,2. Der Gesundheitsfonds verfügte am Stichtag zum 15. Januar über eine Liquiditätsreserve von 7,1 Milliarden Euro, 600 Millionen Euro weniger als im Jahr zuvor. 

Ursächlich für die angespannte Finanzlage der Krankenkassen ist der anhaltende Ausgabentrend in nahezu allen wichtigen Leistungsbereichen - die gesamten Leistungsausgaben stiegen um 24,6 Milliarden Euro:

  • 9,7 Milliarden Euro / 9,6% flossen zusätzlich an Krankenhäuser, die ungeachtet des hohen Zuwachses mehrheitlich Verluste erwirtschaften. Der Zuwachs der Einnahmen von Kliniken übertrifft noch einmal den Rekord von 2024 und liegt beim Doppelten des durchschnittlichen Wachstums zwischen 2013 und 2024. Abermals überdurchschnittlich mit plus 12% / 2,7 Milliarden Euro fällt das Pflegebudget ins Gewicht. 
  • Um 3,2 Milliarden Euro / 5,9 % stiegen die Arzneimittelausgaben. Wiederholt überdurchschnittlich entwickelte sich dabei die ambulante spezialfachärztliche Versorgung, die den Zuwachs bei den Arzneikosten von 858 Millionen Euro / 27,1% verursachte.
  • Um 3,8 Milliarden Euro / 7,6% wuchsen die Ausgaben für die ambulante ärztliche Versorgung. Das liegt weit über dem langjährigen Durchschnitt. Als Ursachen nennt das BMG die deutliche Erhöhung des Orientierungswertes um 3,85%, die Dynamik beim ambulanten Operieren (plus 15,7% / 417 Millionen Euro) sowie die Einführung der Hybrid-DRGs, die eine gewollte Ambulantisierung ausgelöst hat. Das gleiche gilt für die ASV mit einem Zuwachs von 16,3% / 98 Millionen Euro.
  • Mit einem Zuwachs von 12,6% liegt die häusliche Pflege ebenfalls im zweistelligen Wachstumsbereich. 

In Erwartung weiter steigender Ausgaben haben zunächst 43 Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht. Dieser liegt mit 3,3% über dem vom BMG bekannt gegebenen durchschnittlichen ausgabendeckenden Betrag. 

Bundeskabinett beschließt Medizinregistergesetz

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern sowie zur Verbesserung der Nutzung dieser beschlossen. Darin werden bundeseinheitliche Vorgaben für die Qualität von Registerdaten gemacht und eine Koordinierungsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eingerichtet. Ein zentrales Medizinregisterverzeichnis soll künftig einen systematischen Überblick über bestehende Register, deren Datenbestand und ihre Nutzungsmöglichkeiten geben.

Ferner sollen sich Register künftig freiwillig zertifizieren lassen. Das betrifft Anforderungen an den Datenschutz, die Datensicherheit und die Datenqualität. Qualifizierte Register sollen von erweiterten Datenverarbeitungsbefugnissen profitieren. Solche Register sollen zu festgelegten Zwecken kooperieren und Daten anlassbezogen zusammenführen können. Dadurch werden umfassendere Erkenntnisse über Krankheitsverläufe sowie zur Behandlungsqualität unter Versorgungsbedingungen ermöglicht.

Klinikreform: Mecklenburg-Vorpommern scheitert mit Widerstand

Der Versuch von Mecklenburg-Vorpommern, am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundesrates in letzter Minute den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen und damit die Beratungen zum Krankenhausreformanpassungsgesetz nochmals zu verzögern, ist gescheitert. Eine Probeabstimmung im Gesundheitsausschuss der Länderkammer hatte ergeben, dass die Initiative von MV nur von Sachsen und Sachsen-Anhalt unterstützt wird, Brandenburg und Baden-Württemberg enthielten sich. Das Gesetz war am 6. März vom Bundestag verabschiedet worden – in der Erwartung einer Zustimmung durch den Bundesrat. Vorausgegangen waren monatelange Verhandlungen des Bundesgesundheitsministeriums mit den Bundesländern über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Klinikreform.

Mehr Koloskopien in der Darmkrebs-Vorsorge

Die Zahl der Koloskopien im Rahmen des Darmkrebsscreenings ist 2024 um 19,7% gestiegen und hat damit einen Rekordwert erreicht, teilte die Felix-Burda-Stiftung anlässlich des Darmkrebsmonats März mit. Basis sind Datenerhebungen des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen. Anders als bei anderen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen ist die Zahl der Vorsorge-Koloskopien in den vergangenen Jahren stets gestiegen – auch während der Corona-Pandemie.

Lungenkrebsscreenings ab 1. April

Für Menschen, die rauchen oder langjährige Raucher waren, bieten die gesetzlichen Krankenkassen ab dem 1. April ein Lungenkrebsscreening an. Zielgruppe sind 50-75-jährige Menschen. Der Adressatenkreis wird auf 3-5 Millionen geschätzt. Eingesetzt werden Computertomografen, deren Ergebnisse KI-gestützt ausgewertet werden sollen. Die Hoffnung richtet sich darauf, künftig deutlich häufiger Lungenkrebs in frühen Stadien zu diagnostizieren und damit die Erfolgsquote bei Behandlungen zu erhöhen. Sowohl der Internisten-  als auch der Chirurgenkongress im April werden ihre jeweiligen Fachgruppen intensiv in Symposien informieren.