Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat Forderungen des Präsidenten der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, das geplante GKV-Beitragssatz-Stabilisierungsgesetz zu stoppen, am Dienstag bei der Eröffnung des 130. Deutschen Ärztetages in Hannover eine klare Absage erteilt. Um die für 2027 erwartete Finanzlücke von 15 Milliarden Euro zu schließen, müsse das Gesetz bis zur Sommerpause vom Bundestag verabschiedet sein. Ohne die Finanzreform werde das Defizit 2030 sogar 40 Milliarden Euro betragen.
Ungeachtet der eindeutigen Dissonanzen insbesondere im Hinblick auf das Spargesetz machten sowohl Reinhardt als auch Warken deutlich, dass sie weiter im Dialog bleiben wollen. Aber die „Schonzeit“ sei vorbei, so Warken. Der Dialog bleibt in der Tat zwingend notwendig, weil im weiteren Verlauf dieses und des nächsten Jahres zentrale strukturelle Reformen entschieden werden müssen, die erhebliche Auswirkungen auf den ärztlichen Arbeitsalltag haben werden. Das betrifft die grundlegende Reform der Notfallversorgung, die zur Zeit im Bundestag beraten wird, und die geplante Einführung eines Primärarztsystems. Beides greift in die ärztliche Berufsausübung gravierend ein. Zumindest eine erfreuliche Nachricht hatte Nina Warken dann doch im Paket: unverändert sei beabsichtigt, den Prozess für eine Rechtsverordnung zur Novellierung der GOÄ am Jahresende zu starten. Sie soll noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten.
Primär befasste sich der Ärztetag mit der Finanzreform und in der Tendenz zustimmend zu den geplanten Strukturreformen, wenngleich auch daran im Detail aus Sicht der Ärzte noch viel Korrekturbedarf besteht.
Auf besonders scharfe Kritik nicht nur der Ärzte, sondern in diesem Fall auch der Krankenkassen, stößt die Absicht, den Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds um zwei Milliarden Euro zu kürzen und zunächst nur mit 500 Millionen Euro zusätzlich die Steuermittel für die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern aufzustocken. Alternativ hat der Unions-Fraktionsvorsitzende Jens Spahn die Idee ventiliert, den kostendeckenden Finanzbedarf der GKV durch eine entsprechende Senkung der Auszahlungsbeträge an Grundsicherungsempfänger zu decken. Äußerst fraglich ist, ob dies vom Koalitionspartner mitgetragen würde.
Bereits am Montag hatte sich die Vertreterversammlung der KBV kritisch mit dem Spargesetz auseinandergesetzt: Dies sei ein Sparprogramm „zu Lasten der Versorgung und der Versicherten“, so die KBV-Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner. Das KV-System werde dem Wunsch der Politik nachkommen und entsprechend der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik ein einnahmenorientiertes Leistungsangebot machen. Das bedeute: keine Leistungen mehr jenseits des Budgets. Als Folge werde es 46 Millionen weniger Behandlungsfälle im Jahr 2027 geben. Würden Vertragsärzte darüber hinaus nur die geforderten Mindestsprechstundenzeiten halten, führe dies zu einem Kapazitätsverlust von 169 Millionen Behandlungsfällen. Am stärksten würden die Ausfälle in der hausärztlichen Versorgung zu Buche schlagen (16,6 / 77,9 Millionen Fälle). Massive Kritik erneuerte die KBV auch an der geplanten Notfallversorgung: Sie schaffe ineffiziente Doppelstrukturen, für die es keine Ressourcen gebe.
Neben seiner grundlegenden Kritik am geplanten Spargesetz betont der Ärztetag in seinem gesundheitspolitischen Grundsatzbeschluss die Notwendigkeit „eines Gesamtkonzepts, das auch strukturelle Reformen zum Inhalt haben“ müsse. Die Herausforderungen: der demografische Wandel, steigende Krankheitslast, unkoordinierte Inanspruchnahme, Handlungsdruck in der stationären Versorgung. Notwendig sei ein dreistufiges Gesamtkonzept:
Zu den Sofortmaßnahmen zählt der Ärztetag: Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen, insbesondere für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern, eine gesundheitsorientierte Ausrichtung der Fiskalpolitik durch zweckgebundene Steuern auf Genussmittel und Zucker sowie eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel auf sieben Prozent, konsequenten Bürokratieabbau und eine Beteiligung der Industrie durch höhere Herstellerrabatte.
Insbesondere durch Haus- und Kinderärzte, die die Koordination und Weiterbehandlung durch Fachärzte organisiert. Die Verantwortung für die Ersteinschätzung und das Terminmanagement müsse in den Händen der ärztlichen Selbstverwaltung liegen. Digitale Instrumente können den Prozess unterstützen, unverzichtbar bleibe jedoch der persönliche Kontakt zum Arzt.
Der Ärztetag spricht sich für die Kooperation aller Gesundheitsberufe mit klar geregelter Verantwortlichkeit aus. Dabei müssten auch Physician Assistants berücksichtigt werden, die sich zu einem integralen Bestandteil der Versorgung entwickelt hätten. Die ärztliche Gesamtverantwortung für Diagnose und Therapie dürfe nicht in Frage gestellt werden.
Ziel müsse sein, die bestehenden Strukturen zu entlasten und bedarfsgerecht zu organisieren. Bereits funktionierende Lösungen müssten Bestand haben. Am vorliegenden Gesetzentwurf der Koalition bestehe erheblicher Korrekturbedarf: das betreffe die Verpflichtung, aus der vertragsärztlichen Versorgung Notfallvorhalte-Kapazitäten 24/7 und damit auch während der Sprechstundenzeiten zur Verfügung zu stellen, das Nebeneinander verschiedener Ersteinschätzungssystem mit unterschiedlichen Steuerung folgen. Notwendig seien verbindliche und einheitliche Zugangs- und Behandlungspfade in Verbindung mit zielgruppengerechter Information der Patienten. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens müsse Sachverstand aus der Versorgungspraxis einbezogen werden.
In der vor kurzem zwischen Bund und Ländern konsentierten Klinikreform sieht der Ärztetag Chancen aufgrund einer einheitlichen Planungssystematik und der Investitionsfinanzierung aus dem Transformationsfonds. Das müsse auch die Krisenresilienz der stationären Versorgung verbessern. Verbesserungsoptionen sieht der Ärztetag bei der Gestaltung der Vorhaltevergütung, den Qualitäts- und Strukturvorgaben, insbesondere bei der Vorhaltung von fachärztlichem und pflegerischem Personal, sowie in der Leistungsgruppensystematik.
Die Krankenhausreform erfordert, dass die Weiterbildung von Fachärzten stärker in sektorübergreifenden Strukturen – Klinik, MVZ, niedergelassene Ärzte – erfolgen muss. Rotationen innerhalb solcher Verbünde dürfen arbeitsrechtlich nicht behindert werden. Politik und Kostenträger müssten anerkennen, dass Ärzte in Weiterbildung einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung leisten und angemessen vergütet werden müssen. Die Verantwortung für den fachlichen und rechtlichen Rahmen für die Weiterbildung liege bei den Ärztekammern.
Bund und Länder werden aufgefordert, die seit Jahren nicht umgesetzte Reform des Medizinstudiums zu realisieren. Um die Bereitschaft von älteren Ärzten zur Weiterarbeit zu erleichtern, müsse die zum Jahresbeginn in Kraft getretene Aktivrente auch auf Selbstständige, etwa niedergelassene Ärzte, ausgeweitet werden. Da Deutschland überdies auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen sei, werde das geplante effizientere Anerkennungsverfahren für ausländische Ärzte unterstützt.
Notwendig seien ausreichende Vorräte an Arzneimitteln und Medizinprodukten, diversifizierte Lieferketten und eine ausfallsichere digitale Infrastruktur. Bund und Länder müssten gemeinsam mit der Ärzteschaft eine Resilienzstrategie entwickeln. Dazu zähle auch ein Echtzeit-Lagebild der medizinischen Versorgungssituation. An einem entsprechenden Lagezentrum müsse die Ärzteschaft beteiligt werden. Angesichts der sicherheitspolitischen Lage spiele die zivil-militärische Zusammenarbeit im Gesundheitswesen eine größere Rolle.
Ferner stellt der Ärztetag klar, „dass der Klimawandel die größte Bedrohung für die Gesundheit und die Zukunft der Menschheit ist“. Die Bundesregierung müsse mehr Anstrengungen unternehmen, die Nutzung fossiler Energieträger zeitnah zu beenden, Subventionen für deren Nutzung zu streichen, die Dekarbonisierung voranzutreiben und verfügbare emissionsfreie Energieträger mit dazugehörenden Netz- und Speicherkapazitäten auszubauen. Prävention und Aufklärung zu klimainduzierten Gesundheitsrisiken müssen gestärkt werden. Verbindliche Hitzeschutzpläne, ein bundesweites Hitzealarmsystem und ein systematisches Monitoring klimabedingter Erkrankungen und Risiken seien notwendig.
Gefordert wird die Einrichtung eines steuerfinanzierten Public-Health-Fonds zur langfristigen Finanzierung von Präventionsinvestitionen. Notwendig sei ein Health-in-All-Ansatz mit verbindlichen Zielen, Zeitplänen und Wirkungsmessung. Die Förderung der Gesundheitskompetenz müsse als bildungspolitisches Ziel von der frühkindlichen und schulischen Bildung lebenslang verankert werden. Dazu gehöre auch die Förderung des Breitensports.
Nach einer weitgehenden Vereinheitlichung der Zusatz-Weiterbildungen hat der Deutsche Ärztetag in diesem Jahr weitere Teile der Muster-Weiterbildungsordnung grundlegend reformiert. Insbesondere werden nun ärztliche Haltungen und Rollen definiert, wobei Kommunikation und Teamarbeit stärker in den Mittelpunkt gerückt werden.
Die Anpassungen betreffen sowohl den Paragraphenteil als auch die Abschnitte B und C der Muster-Weiterbildungsordnung. Im Paragraphenteil wurden die Anrechnung oralchirurgischer Weiterbildungszeiten auf die Facharzt-Weiterbildung Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie die Anrechnung von Unterbrechungen auf die Weiterbildung angepasst.
Im Abschnitt B wurden acht Gebietsdefinitionen überarbeitet, ferner wurden die Mindestweiterbildungszeiten für die Gebiete Anatomie, Hygiene und Umweltmedizin, Öffentliches Gesundheitswesen, Neuropathologie, Pathologie, Klinische Pharmakologie, Pharmakologie und Toxikologie sowie Physiologie verkürzt. Die Facharztbezeichnung Biochemie wurde gestrichen.
Ferner gibt es grundlegende Änderungen der allgemeinen Inhalte der Weiterbildung: Diese werden auf der Basis des international etablierten Kompetenzmodells „CanMED-Rollen“ neu strukturiert. Damit werden ärztliche Rollen und Haltungen in den Mittelpunkt gestellt. Die bisherige Aufteilung in Methoden- und Handlungskompetenzen wird aufgelöst und in acht Rollen beschrieben, die grundlegende ärztliche Haltungen bündeln. Haltungen und Rollen, beispielsweise in der Kommunikation und Teamarbeit sollen keine „Beigaben“ zur ärztlichen Professionalität sein, sondern rücken in den Mittelpunkt der ärztlichen Kompetenz und damit der Weiterbildung.
Die Beschlüsse, die auf komplexen Vorarbeiten in Abstimmung mit den medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Berufsverbänden beruhen, sind noch nicht unmittelbar geltendes Recht für Ärzte. Notwendig ist im nächsten Schritt die Umsetzung durch die Landesärztekammern.
Der Ärztetag hat eine konsequente wissenschaftsbasierte Weiterentwicklung der Suchtmedizin und Suchtpolitik angemahnt. Um deren Stellenwert zu verdeutlichen, hat der Ärztetag dies zu seinem diesjährigen Schwerpunktthema gemacht und als Experten den Bundesdrogenbeauftragten Professor Hendrik Streeck sowie renommierte Suchtwissenschaftler eingeladen.
In Beschlüssen wird kritisiert, dass wirksame verhältnispräventive Maßnahmen bei legalen Suchtmitteln in Deutschland nicht konsequent umgesetzt werden. Gefordert werden ein vollständiges Werbeverbot für Tabakprodukte und Alkoholika, deutliche Steuererhöhungen, neutrale Verpackungen sowie ein Verbot von Aroma-Stoffen in E-Zigaretten. Automaten- und Online-Verkauf sollten untersagt werden. Begleitetes Trinken von Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren sollte abgeschafft, das Mindestalter für den Kauf und Konsum von Alkohol auf 18 Jahre erhöht werden.
Kritisiert wird ferner die vielerorts unzureichend finanzierte und schlecht mit der medizinischen Versorgung verzahnten Strukturen der Suchthilfe. Die immer noch bestehende Stigmatisierung suchtkranker Menschen führe oft dazu, dass Betroffene Hilfe nicht oder zu spät in Anspruch nähmen.
In die richtige Richtung gingen neue Regelungen zum Einsatz von Medizinal-Cannabis. Gefordert wird, dass im Rahmen der Behandlung mit Cannabis-Blüten zu medizinischen Zwecken mindestens einmal im Quartal ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattfindet.
Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen fordert der Ärztetag ein Verbot der Nutzung sozialer Medien für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Plattformbetreiber sollen stärker in die Pflicht genommen werden, junger Nutzer wirksam vor suchtfördernden Algorithmen, schädlichen Inhalten, Cybermobbing und Grooming zu schützen.
Oliver Hildenbrand, 38, ist Nachfolger des seit 2016 in Baden-Württemberg amtierenden Gesundheitsministers Manfred Lucha. Hildenbrand ist Abgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen und Psychologe. Als Staatssekretärin wurde die Krankenschwester und Vermessungstechnikerin Petra Krebs (ebenfalls Bündnis 90/Die Grünen) berufen; sie gehört dem Landtag als Abgeordnete an. Laut Koalitionsvertrag will die neue Landesregierung unter Führung von Cem Özdemir die Zahl der Medizin-Studienplätze erhöhen und eine Landarzt-Quote einführen.