Wochenrückblick: Deutschland kämpft um Ärztegeld - USA streichen Impfstoff-Millionen

Der Virchowbund kämpft jetzt um 7% höhere Ärztehonorare für deutsche Ärzte, während US-Minister Kennedy gleichzeitig die 500-Millionen-Förderung für mRNA-Impfstoffe auf Eis legt.

Virchowbund: Mindestens plus sieben Prozent für Vertragsärzte

Anlässlich der bevorstehenden Verhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband über einen neuen Orientierungswert für 2026 fordert der Virchowbund eine Erhöhung um mindestens sieben Prozent. Er argumentiert mit Kostensteigerungen, die laut Statistischem Bundesamt mit 5,8 Prozent den Honorarzuwachs der Praxen erheblich übersteigen. So seien die MFA-Gehälter aktuell um sechs Prozent gestiegen, ebenso die Gehälter von Oberärzten in Kliniken als Referenzgröße für die Einkommensentwicklung der Vertragsärzte. Virchowbund-Vorsitzender Dr. Dirk Heinrich: „Haus- und Facharztpraxen zählen zur kritischen Infrastruktur. Wer auch 2040 noch niedergelassene Ärzte haben möchte, muss für die Praxen eine nachhaltige Finanzierung bereitstellen." Bei den Ausgabensteigerungen rangiert die ambulante ärztliche Versorgung seit Jahren zusammen mit den Zahnärzten am unteren Ende.

Krankenhaus: Anpassungsgesetz stößt bei Ärzten und Kassen auf Bedenken

Der am Mittwoch vorgelegte Referentenentwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes, der die am 1. Januar in Kraft getretenen gesetzlichen Regeln der der kommenden Jahre korrigiert, ist bei Ärzten und Krankenkassen auf Widerspruch – aus unterschiedlichen Perspektiven – gestoßen. Das jetzt geplante Gesetz kommt Länder-Forderungen nach mehr Eigenständigkeit und Flexibilität bei der Krankenhausplanung entgegen, es flexibilisiert die qualitativen und strukturellen Vorgaben für die Zuteilung von Leistungsgruppen, die maßgeblich sind für die Zuteilung der Vorhaltevergütung, und es streckt den zeitlichen Umsetzungsrahmen der Reform bis 2030.

Der GKV-Spitzenverband warnt davor, bundeseinheitliche Vorgaben für Behandlungsqualität und damit für mehr Patientensicherheit aufzuweichen und zu gefährden. Die erweiterten Beurteilungsspielräume der Länder öffnen einer willkürlichen Zuweisung von Leistungsgruppen Tür und Tor. Damit würden Kliniken Leistungen erbringen können, für die sie weder die personelle noch die technische Ausstattung hätten. Unverständlich sei die geplante Streichung der bewährten Erreichbarkeitsvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses als Voraussetzung für Sicherstellungszuschläge. Die Definition des unbestimmten Rechtsbegriffs der „flächendeckenden Versorgung“ dürfe nicht landesspezifisch erfolgen. Ausnahmen zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung müssten zwingend im Einvernehmen mit den Krankenkassen vereinbart werden. Dies solle auf Grundlage eines bundeseinheitlichen Rahmens erfolgen, den idealerweise der Gemeinsame Bundesausschuss vorgibt.

Aus Sicht der Bundesärztekammer und des Marburger Bundes geht das Anpassungsgesetz mit seinen Flexibilisierungen zwar in die richtige Richtung, bleibe aber lückenhaft. Die Anforderungen an die Zuweisung von Leistungsgruppen müssten so gestaltet sein, dass sie in der Praxis auch erfüllbar seien. Besonderes Augenmerk müsse dabei auf den Leistungsgruppen-Grouper gerichtet werden, der in seiner jetzigen Ausgestaltung Fehlsteuerungen verursachen könne. Ein weiterer Kritikpunkt: Die Vorhaltevergütung soll weiterhin an der Fallzahl orientiert bleiben. Dadurch blieben ökonomische Fehlanreize bestehen. Bemängelt wird außerdem, dass unklar bleibt, wie die bürokratische Belastung der Ärzte wenigstens eingedämmt werden soll. Bundesärztekammer und Marburger Bund kritisieren außerdem die weiterhin fehlenden Regelungen zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung in Kliniken und warnen vor zunehmendem Fachkräftemangel.

Nephrologen fordern Nationalen Nierenplan

Nachdem die WHO durch eine Resolution der Weltgesundheitsversammlung im Mai die chronische Nierenkrankheit (CDK) als globale Volkskrankheit anerkannt hat, fordern die Deutsche Gesellschaft für und die Gesellschaft für Pädiatrische Nephrologie für Deutschland einen Nationalen Nierenplan. Darin müsse die Bundesregierung gezielte Maßnahmen zur Prävention, Früherkennung und Versorgung festlegen, um die Krankheit einzudämmen. Weltweit sind nach Angaben der WHO 674 Millionen Menschen von CDK betroffen, in Deutschland sind es über zehn Prozent der Bevölkerung. Nach Schätzungen könnte die CDK bis 2050 die fünftwichtigste Todesursache sein. Die Versorgung von CDK-Patienten kostete 2020 rund 24 Milliarden Euro, das sind etwa fünf Prozent der gesamten GKV-Ausgaben. Im Vergleich zum Durchschnitt der Bevölkerung steigen die Behandlungskosten für CDK-Patienten auf das 2,8-Fache. Besonders teuer wird es bei einem Nierenversagen, das eine Dialysepflicht auslöst: Diese kostet jährlich 60.000 Euro. Das Risiko einer CDK könne laut Fachverbänden aber durch konsequente Früherkennung und den rechtzeitigen Einsatz verfügbarer Arzneimittel vermindert werden.Eine zentrale Rolle spielen dabei die Hausärzte. Zudem müssen auch Kinder und Jugendliche in die Früherkennung einbezogen werden.

Entbürokratisierung und mehr Kompetenzen für die Pflege

Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch die Gesetzentwürfe zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sowie ein bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung beschlossen. Das erste Gesetz ermöglicht Pflegefachpersonen die Befugnis der eigenverantwortlichen Heilkundeausübung, die nicht an Weisungen von Ärzten gebunden ist. Welche Leistungen das sind, wird in Verträgen der Selbstverwaltung unter Beteiligung der Pflegeberufsverbände konkretisiert. Das Gesetz selbst definiert die fachlichen Anforderungen an die Pflegepersonen. Ferner sieht das Gesetz eine verstärkte Kooperation zwischen Kommunen und Pflegekassen vor. Der erfolgt durch weniger Dokumentationspflichten und neue Prüfregeln für den Medizinischen Dienst. Mit der Einführung des neuen Berufsbildes der Pflegefachassistenz strebt die Bundesregierung eine bundesweite Vereinheitlichung bisher sehr heterogen auf Landesebene etablierter Ausbildungsgänge an.

USA streichen Förderung von mRNA-Vakzinen

Auf Entsetzen von Wissenschaftlern ist die Entscheidung des als Impfskeptiker geltenden US-Gesundheitsministers Robert F. Kennedy jr. gestoßen, Fördergelder in Höhe von 500 Millionen Dollar für die Entwicklung von mRNA-Impfstoffen zurückzuziehen, die gegen Atemwegserkrankungen und Grippe schützen sollten. Kennedy hatte erst kürzlich einen 600-Millionen-Dollar-Vertrag mit Moderna zur Entwicklung eines Impfstoffs gegen die in den USA grassierende Vogelgrippe gestoppt. Kennedy begründet seine Entscheidungen mit falschen Argumenten: mRNA-Impfstoffe würden nicht gegen Atemwegserkrankungen schützen, Viren zur Mutation antreiben und durch diese Mutationen unwirksam werden. Wissenschaftler wie der Immunologe Carsten Watzl bezeichnen Kennedys Entscheidungen als ideologisch motiviert.

Meningokokken B: Impfvereinbarungen nun flächendeckend

Nach dem Abschluss einer Impfvereinbarung für die Meningokokken-B-Impfung von Säuglingen und Kleinkindern mit Wirkung zum 1. August in Mecklenburg-Vorpommern wurde diese umgesetzt. Die Vereinbarung entspricht einer STIKO-Empfehlung von 2023 und der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Ärzte können dies nun als Kassenleistung auf der Krankenversichertenkarte abrechnen und den Impfstoff 4CMenB als Praxisbedarf beziehen. Damit ist diese Impfung nun bundesweit als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verfügbar.