Ein Jahr nach ihrem Start fällt die Bilanz für die elektronische Patientenakte ernüchternd aus. Zwar haben nur wenige Prozent der GKV-Versicherten von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht, aber ebenso wenige nutzen bis dato auch die ePA: etwa fünf Prozent. Der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Dr. Markus Beier, sieht vor allem den komplizierten Registrierungsprozess als eine große Hürde für Patienten, die ePA zu aktivieren. Selbst digital affine Menschen stoßen dabei an ihre Grenzen. Ferner sei vielen Menschen nicht bewusst, dass ihre Krankenkasse eine ePA für sie bereithalte. Auch aus der Perspektive von Ärzten hält Beier die derzeitige Gestaltung der Akte für wenig nützlich. Es handele sich um eine „unsortierte PDF-Sammlung“, mit der Praxen im Alltag nur wenig anfangen könnten, sagte er der Funke Mediengruppe. Ärzte müssten sich durch die Dokumente arbeiten, eine Volltextsuche sei nicht möglich. Ferner komme es immer wieder zu Störungen und Ausfällen in der Technik.
Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie hat das Bundesgesundheitsministerium wesentliche Verbesserungen, Vereinfachungen und erweiterte Nutzungsmöglichkeiten der ePA angekündigt.
Trotz eines Fallzahlrückgangs von 12 Prozent gegenüber dem Vorcoronajahr 2019 ist die Zahl der festangestellten Pflegekräfte in Krankenhäusern gestiegen. Im Jahr 2024 lag sie bei 351.000 Vollzeitäquivalenten. Das sind 54.000 beziehungsweise 19 Prozent mehr als 2019. Dies geht aus einer Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen hervor. Ursächlich dafür ist vor allem das unter der Federführung des damaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn eingeführte Pflegebudget. Damit müssen alle Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser einschließlich der vereinbarten überproportional hohen Tarifsteigerungen von den Krankenkassen in vollem Umfang refinanziert werden. Inzwischen liegt das Durchschnittsgehalt einer Fachpflegekraft im Krankenhaus bei 4500 Euro monatlich, für eine Hilfskraft bei 3600 Euro. Mehr Personal und höhere Löhne haben den Pflegeaufwand der Krankenhäuser zwischen 2019 und 2024 um mehr als ein Drittel auf 26,1 Milliarden Euro erhöht – der größte Kostenblock der Kliniken. In den Jahren 2024 und 2025 sei das Pflegebudget jeweils um acht Prozent gestiegen, so die WIdO-Daten. Für 2026 lägen die aktuellen Forderungen der Krankenhäuser bei zwölf Prozent. Trotz geringerer oder stagnierender Patientenzahlen würden die Pflegepersonaluntergrenzen zu 14 bis 15 Prozent nicht eingehalten. Leidtragende der Entwicklung in den Krankenhäusern sind auch Pflegeheime, deren Personal als Folge besserer Bezahlung zu den Kliniken wechselt. Eine weitere Ursache dafür ist auch die letzte Reform der Pflegeausbildung, mit der Kranken- und Altenpflege „generalisiert“ worden ist.
Nun soll mit einem Änderungsantrag zum Krankenhausreformanpassungsgesetz gegengesteuert werden. Darin soll klargestellt werden, welche Arbeitsleistungen nicht mehr als Pflegekosten abgerechnet werden dürfen, nämlich hauswirtschaftliche, logistische, administrative oder technische Aufgaben. Seit Jahresbeginn stehen Vorwürfe im Raum, Krankenhäuser würden Pflegepersonal fachfremd, beispielsweise auch für Reinigungsdienste, einsetzen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft bestreitet das energisch.
Die Bundesregierung will die Nutzung der Mittel aus dem Transformationsfonds für die Umstrukturierung der Krankenhäuser weiter flexibilisieren, um den Bundesländern die geplante Krankenhausreform schmackhafter zu machen. Der Transformationsfonds wird aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) gespeist.
So sollen die Ländern Mittel aus dem Transformationsfonds auch für reguläre, ohnehin von ihnen zu leistende Investitionskostenverpflichtungen für Krankenhäuser nutzen dürfen. Das würde den Ländern ermöglichen, Investitionskosten, die sie bisher ohnehin nie in vollem Umfang zu Verfügung gestellt haben, zur Entlastung ihrer Haushalte zu mindern und so frei werden Mittel für konsumptive Zwecke zu nutzen. Eine entsprechende Änderung, die bereits zwischen den Ressorts abgestimmt ist, soll in das Krankenhausreformanpassungsgesetz eingearbeitet werden. Die erste Auszahlung von Mitteln aus dem Transformationsfonds soll bereits im April erfolgen können.
Die Bundesregierung setzt damit ihren zunehmend kritisch beobachteten Kurs bei der Zweckentfremdung von Mitteln aus dem Sondervermögen fort.Der Bundesrechnungshof, die Bundesbank und der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die sogenannten Wirtschaftsweisen, haben kritisiert, dass das Sondervermögen als „Verschiebebahnhof“ zweckentfremdet werde. Damit würden Ausgaben im regulären Haushalt ermöglicht, indem dieser entlastet werde. Insbesondere hatte der Bundesrechnungshof moniert, dass Milliarden Euro für die längst geplante Krankenhausreform genutzt werden. Dabei sei nicht ansatzweise eine Verbindung zwischen dem Einsatz der Mittel aus dem SVIK und irgendwelchen Investitionen seitens der Krankenhäuser hergestellt worden. Ähnlich wird der Sachverhalt vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages in zwei Rechtsgutachten eingeschätzt. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, die Anfang vergangenen Jahres mit ihren Stimmen die Grundgesetzänderung zur Schaffung des Sondervermögens ermöglicht hatten, erwägt eine Klage beim Bundesverfassungsgericht wegen Zweckentfremdung des Sondervermögens. Sollten sie damit in Karlsruhe Erfolg haben, könnte die gesamte Krankenhausreform von Bund und Ländern scheitern.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erwartet von der Selbstverwaltung eine bislang ausgebliebene Umsetzung der Anfang 2025 noch von der Ampel-Koalition verabschiedeten Jahres-Versorgungspauschale für Hausärzte. Sie soll es auch ermöglichen, dass Ärzte ein Jahresrezept für chronisch kranke Patienten ausstellen können und damit nicht mehr in jedem Quartal Ärzte von ihren Patienten konsultiert werden müssen. Die gesetzliche Vorgabe, wonach sich KBV und GKV-Spitzenverband bis zum 31. August 2025 auf eine Vergütung einigen sollten, ist bislang nicht erfüllt worden. Nun droht das BMG mit aufsichtsrechtlichen Maßnahmen. Nach Angaben der KBV ist im Frühjahr voraussichtlich mit einer Einigung zu rechnen.
Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet derzeit an einem Gesundheitssicherstellungsgesetz, mit dem das zivile Gesundheitssystem in Deutschland auf den Verteidigungsfall vorbereitet werden soll. Bis zum Sommer soll dazu ein Referentenentwurf vorliegen. Das Ziel ist, Regelungen zu schaffen, wie neben der weiterhin notwendigen Patientenversorgung auch Verletzte der Bundeswehr und der NATO-Partner versorgt werden können. Das erfordere klare Zuständigkeiten, funktionierende Kommunikation zwischen Zivilversorgung und Bundeswehr, ausreichende Behandlungskapazitäten sowie ein Vorratsmanagement für Arzneimittel und Medizinprodukte. Bei dem Gesetz müssen die Ministerien für Gesundheit, Verteidigung und Inneres zusammenarbeiten; noch nicht geklärt ist, wer die Federführung dabei haben wird. Erhebliche Schwachstellen sieht das BMG derzeit noch bei der Datenlage, der Erstellung von Lagebildern und bei der Definition der Qualifikation von Gesundheitspersonal zu Behandlung speziell von Kriegsverletzungen.