Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen hat der Bundestag am Freitag nach intensiver Debatte das Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Nach den jüngsten Anpassungen entlastet das Gesetz die Krankenkassen im kommenden Jahr um 16,3 Milliarden Euro und bis 2030 um 38,1 Milliarden Euro. Die Hauptlast, voraussichtlich 11,2 Milliarden Euro im Jahr 2027, tragen Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und die Pharmaindustrie. Während die Maßnahmen für Krankenhäuser und Arzneimittelhersteller deutlich angepasst wurden, bleiben die Einschnitte für Vertragsärzte unverändert: Die Gesamtvergütung wird vollständig gedeckelt, mit einem maximalen Anstieg entsprechend der Veränderung der Grundlohnsumme abzüglich eines Prozentpunkts von 2027 bis 2029. Zudem entfallen extrabudgetäre Sondervergütungen nach dem TSVG. Für Psychotherapeuten gelten einige Ausnahmen von der Budgetierung.
Das Gesetz wurde in außergewöhnlich kurzer Zeit beraten und verabschiedet. Dies führte zu deutlicher Kritik seitens der Oppositionsfraktionen. Nachdem die Bundesregierung am vergangenen Montag 60 Änderungspunkte mit rund 270 Seiten dem Gesundheitsausschuss zur abschließenden Beratung vorgelegt hatte, beantragten Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens. Das Gericht lehnte den Antrag am Donnerstag ab.
Die zweite und dritte Lesung des Gesetzes waren von kontroversen Diskussionen geprägt. Sprecher der Koalitionsfraktionen betonten, dass das Spargesetz notwendig sei, um Beitragserhöhungen für Versicherte und Arbeitgeber im kommenden Jahr um jeweils 0,5 Prozentpunkte zu vermeiden. Die Maßnahmen seien zwar einschneidend, aber ausgewogen. Finanzielle Stabilität sei Voraussetzung für die geplanten Strukturreformen im Herbst.
Nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen gefährdet das Gesetz laut Abgeordneter Britta Haßelmann 140.000 Arbeitsplätze in Krankenhäusern und damit die Gesundheitsversorgung von 17,5 Millionen Bürgern. Sie warnt vor langen Wartezeiten in Hausarztpraxen und befürchtet, dass die Budgetierung der psychotherapeutischen Versorgung zu Praxisschließungen führen wird: „der Psychotherapie machen Sie den Garaus“, so Haßelmann.
Auch die Links-Fraktion übte deutliche Kritik: „Sie legen die Axt an die Gesundheitsversorgung“, sagte Sprecherin Heidi Reichinnek. Ihrer Ansicht nach sind alle außer den Pharmakonzernen von den Sparmaßnahmen betroffen.
Der AfD-Abgeordnete Martin Sichert kritisierte das Gesetz besonders scharf und erhielt dafür einen Ordnungsruf von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner. Er bezeichnete das Gesetz als den bislang „größten Kahlschlag“ in der Bundesrepublik und machte Befürworter für zahlreiche Todesfälle verantwortlich. Sichert schlug vor, die Finanzlücke in der GKV durch Kürzungen oder durch die Abschaffung der Finanzhilfen für die Ukraine, der Entwicklungshilfe und der Zahlungen an die EU in Höhe von 18 Milliarden Euro sowie durch eine Erhöhung des Bundeszuschusses für die Gesundheitsversorgung zu schließen.
Im Verlauf der Beratungen, insbesondere in der Schlussphase, wurden teils erhebliche Detailkorrekturen vorgenommen, die das Sparziel jedoch nicht gefährden sollen.
Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds: Die ursprünglich geplante Senkung um 2 Milliarden Euro wird auf 1,35 Milliarden Euro für 2027 und auf 1,55 Milliarden Euro ab 2028 reduziert; der Finanzierungsbeitrag des Bundes für die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern wird für 2027 um 750 Millionen Euro auf 1 Milliarde Euro erhöht und steigt jährlich in mehreren Schritten auf bis zu 2,75 Milliarden Euro in 2031.
Krankenhäuser: Generell wächst das Ausgabenvolumen um die Grundlohnrate, von 2027 bis 29 gemindert um ein Prozentpunkt; die Personalbemessung in Kliniken wird durch eine sogenannte Generalnorm geregelt, die eine gute Leistungsqualität sicherstellen soll, auf detailliertere Instrumente soll im Interesse der Flexibilisierung verzichtet werden; die Finanzierung pflegeentlastender Maßnahmen soll entgegen ursprünglichen Plänen vorerst weitergeführt werden; die Deckelung der Pflegebudgets auf den Anstieg der Grundlohnsumme bleibt zwar bestehen, wird aber insofern modifiziert, dass 50 Prozent des Tarifanstiegs finanziert werden, wenn dieser das Ausmaß der Grundlohnrate übersteigt; ab 2028 soll der Bundesausschuss jährlich zwei (nicht wie bislang ein) Zweitmeinungsverfahren für planbare Eingriffe bestimmen.
Arzneimittelversorgung: Auf die Dynamisierung des Herstellerabschlags für patentgeschützte Arzneimittel wird verzichtet, stattdessen wird der Abschlag von derzeit 7 auf 15,5 Prozent mehr als verdoppelt; der Abschlag auf Impfstoffe wird auf 9 Prozent festgesetzt; Impfstoffe für Schutzimpfungen werden einem Preismoratorium unterworfen. Weitere Regelungen zugunsten von Herstellern, die am Standort Deutschland forschen und produzieren, sollen im Rahmen des laufenden Pharma- und Medizintechnologie-Dialogs erörtert werden.
Ambulante Versorgung: Für Vertragsärzte bleibt es bei der Deckelung ihrer Gesamtvergütung und einem maximal zulässigen Anstieg um die Veränderung der Grundlohnrate minus ein Prozentpunkt von 2027 bis 2029; das extrabudgetäre Honorar für Psychotherapie wird überwiegend in die morbiditätsbedingte Vergütung zurückgeführt, es darf dabei aber keine Verschiebungen in andere Fachbereiche geben; bereits begonnene Behandlungen werden im Rahmen der Honorarverteilung ohne Abzug vergütet.
Beitragsfreie Mitversicherung: Der Beitragszuschlag für mitversicherte Ehepartner/Lebenspartner beträgt ab 2028 2,5 Prozent; er wird bei Eltern mit Kindern bis zum vollendeten 12. nicht erhoben. Lebensjahr (bislang geplant: 7. Lebensjahr). Ausgenommen sind ferner Partner ab Pflegegrad 3, Erwerbsminderungsrentenbezieher sowie nicht erwerbsfähige Bezieher von Grundsicherung.
Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Der Bundesrat hätte das Verfahren jedoch durch Einspruch oder durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzögern können. Die Länder Hamburg, Bremen, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt stellten einen Antrag auf ein Vermittlungsverfahren, der jedoch nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erhielt.
Das Gesetz kann somit wie geplant in Kraft treten.
Mit der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Reform der Notfallversorgung am Donnerstag haben die parlamentarischen Beratungen begonnen. Nach der Sommerpause wird das Gesetz im Gesundheitsausschuss weiter beraten und könnte noch in diesem Jahr beschlossen werden, sodass die Umsetzung spätestens 2028 beginnt. Die Reform basiert im Wesentlichen auf den Empfehlungen des Gesundheits-Sachverständigenrats aus dem Gutachten 2028. Vorgesehen sind die Erweiterung der Terminservicestellen zur qualifizierten Ersteinschätzung der medizinischen Dringlichkeit, die Integration der 116 117 in die Notfallrufnummer 112 sowie die Einrichtung gemeinsamer Leitstellen und integrierter Notfallzentren an geeigneten Krankenhäusern mit einem gemeinsamen Tresen für Klinik- und Vertragsärzte. Umstritten ist insbesondere, wie weit die Sicherstellungsaufgaben der Vertragsärzte reichen sollen. Die bisherigen Pläne der Bundesregierung gehen der KBV zu weit und könnten die Sicherstellung ausreichender Sprechstundenzeiten in den Praxen gefährden.
Im Rechtsstreit um die vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossene Absenkung der psychotherapeutischen Vergütung um 4,5 Prozent hat die KBV vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg einstweiligen Rechtsschutz erhalten. Mit dem Beschluss vom Donnerstag dürfen die Kassen die Vergütung nicht absenken, solange das Hauptverfahren läuft. Das Gericht folgte damit den Argumenten der KBV und erkannte erhebliche rechtliche Bedenken an, anders als das Bundesgesundheitsministerium. Die KBV blickt dem Hauptsacheverfahren nun zuversichtlich entgegen.
Nach Berechnungen des Robert Koch-Instituts hat die Hitzewelle in der zweiten Junihälfte 5100 Todesopfer gefordert. Die Hitzemortalität liegt damit deutlich über dem Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025, der bei 2900 Todesfällen liegt. Besonders betroffen waren Menschen über 85 Jahre, von denen 2950 hitzebedingt starben. Das RKI weist darauf hin, dass seine Methodik die Zahl der Todesfälle eher unterschätzt. Das Statistische Bundesamt geht für diesen Juni von 6800 hitzebedingten Todesfällen aus.