Zumindest für die ambulante ärztliche Versorgung und die Arzneimittelversorgung strebt die Bundesregierung nach dem jetzt vorliegenden Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV die Rückkehr zur konsequenten Budgetierung sowie die Angleichung der Gesamtvergütungsentwicklung an das Wachstum der Grundlohnsumme an.
Das Spargesetz macht damit die in den 2000er Jahren mühsam errungenen Erfolge und die Grundsätze des 2009 in Kraft getretenen Wettbewerbsstärkungsgesetzes durch die Einführung der Morbiditätsorientierung der Ausgabenentwicklung zunichte und kehrt in die Ära Seehofer zurück, in der 1993 die strikte Budgetierung aller Gesamtvergütungen eingeführt wurde. Nach einer außerordentlich kurzen Ressortabstimmung binnen zweier Wochen soll das Sparpaket bereits am 29. April vom Bundeskabinett beschlossen und schließlich noch vor der Sommerpause Anfang Juli vom Bundestag verabschiedet werden.
Die am vergangenen Dienstag von Bundesgesundheitsministerin Warken vorgestellten Eckpunkte des Spargesetzes sehen vor, etwa zwei Drittel der 66 von Experten erarbeiteten Empfehlungen umzusetzen und damit 2027 rund 20 Milliarden Euro einzusparen. Das Sparvolumen bleibt damit weit hinter dem von den Experten errechneten Potential von 42 Milliarden Euro zurück; im Wesentlichen ist dies darauf zurückzuführen, dass das Bundesfinanzministerium derzeit keine Möglichkeit sieht, rund 12 Milliarden Euro für eine kostendeckende Finanzierung der Grundsicherungs-Empfänger aus Steuermitteln aufzubringen. Von den Einsparungen gehen etwa 12 Milliarden Euro zu Lasten der Leistungserbringer, 8 Milliarden Euro tragen Patienten und Versicherte. Ausgeklammert bleiben auch vorgeschlagene Steuererhöhungen auf Tabak und Alkohol sowie die Einführung einer Besteuerung zuckerhaltiger Getränke, weil dies nicht den Kompetenzbereich des BMG betrifft, sondern das Bundesfinanzministerium federführend ist.
Ambulante ärztliche Versorgung: Extrabudgetäre Zusatzvergütungen für offene Sprechstunden und Vermittlungsfälle werden gestrichen; die Vergütung für die Befüllung der ePA entfällt ab 2027; die Entwicklung der extrabudgetären Vergütung wird an die Entwicklung der Einnahmen gekoppelt; das gilt nicht nur für die Kollektivverträge, sondern auch für Selektivverträge wie die HzV.
Stationäre Versorgung: Die Meistbegünstigungsklausel, mit der Krankenhäuser ein Wahlrecht erhielten, ob sie erwartete oder tatsächliche Kosten von den Krankenkassen erstattet bekommen sollen, wird dauerhaft gestrichen; im Moment gilt dies nur für dieses Jahr; um diese rund 1,8 Milliarden Euro hatte es im Herbst 2025 bereits heftigen Streit mit den Ländern gegeben; ferner wird das Pflegebudget begrenzt, der bislang am dynamischsten wachsende Kostenbereich in Krankenhäusern wird wieder in die DRGs integriert; die vollständige Tarifrefinanzierung wird gestrichen; für elektive Leistungen erhalten Patienten ein Recht auf Zweitmeinung.
Arzneimittelversorgung: Die geplanten Sparmaßnahmen treffen ausschließlich Hersteller von patentgeschützten Arzneimitteln, die noch nicht vom Festbetragssystem erfasst sind; die Kostenentwicklung in diesem Segment ist ausschließlich Ursache der zuletzt starken Ausgabenanstiege; geplant ist nun eine Dynamisierung des gesetzlichen Herstellerabschlags von derzeit 7 Prozent sowie die Möglichkeit für Krankenkassen, Rabattverträge für verschiedene, aber therapeutische gleichwertige patentgeschützte Wirkstoffe abzuschließen; damit würde ein hochwirksames Kostendämpfungsinstrument aus dem Generika-Bereich auch im Marktsegment der patentgeschützten Wirkstoffe angewendet.
Patienten und Versicherte: Für das GKV-Leistungsrecht gilt der Grundsatz der Evidenzbasierung; entsprechend wird beispielsweise Homöopathie gestrichen; die Zuzahlungen für Arznei- und Heilmittel sowie für Krankenhausbehandlungen – sie sind seit mehr als 20 Jahren konstant – werden um 50 Prozent angehoben. Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten entfällt außer für Menschen, die Kinder unter sieben Jahren betreuen oder pflegebedürftige Angehörige versorgen, sowie für Rentner; die Beitragsbemessungsgrenze wird einmalig um 300 Euro angehoben, das geht zulasten der „Besserverdienenden“.
Naturgemäß löste das Sparpaket ein geteiltes Echo aus: Weitgehende Zustimmung kommt von den Krankenkassen, die die Pläne als ausgewogen beurteilen und das jetzt vorgelegte Tempo des BMG würdigen. Alarmstimmung herrscht dagegen bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft, die ein unkontrollierbares Kliniksterben prophezeit, und bei der forschenden Pharmaindustrie, die eine Schwächung des Pharma-Standorts befürchtet. Die KBV warnt, dass durch die Streichung der Extravergütungen bei TSVG-Konstellationen Millionen Behandlungsfälle unterbleiben könnten. Der Hausärzteverband kritisiert scharf die geplante Budgetierung von Leistungen, die im Rahmen von Selektivverträgen erbracht werden. Betroffen davon wären die HzV-Verträge, die der Verband als Blaupause für das von der Koalition geplante Primärversorgungssystem sieht. Die Bundesärztekammer reagierte mit einer ersten Stellungnahme am späten Sonntagnachmittag. Sie beklagt, dass nur vier Tage Zeit gewesen seien, um sich auf die am heutigen Montag stattfindende Verbändeanhörung im BMG vorzubereiten. Notwendig sei eine genaue Analyse der Einzelmaßnahmen mit Blick auf die Einführung des Primärversorgungssystems und die Reform der Notfallversorgung. Darauf werde man im weiteren Verfahren der parlamentarischen Beratungen genau achten.
In der Tat können die Inhalte des Sparpakets im Zusammenhang mit den geplanten Strukturreformen sowohl in Widersprüchen als auch in Verstärkungseffekten stehen. Das gilt für alle drei großen Leistungsbereiche: die ambulante Versorgung, für die mit einem Primärarztsystem ein neues Steuerungsinstrument eingeführt werden soll, die Krankenhausreform, in deren Rahmen eine Mittelverknappung den Strukturwandel beschleunigen, aber auch Risiken für die Versorgung mit sich bringen kann, und schließlich die Arzneimittelversorgung, für die im Rahmen des Pharma-Dialogs bis Frühjahr 2027 ein Reformpaket erarbeitet werden soll. Allerdings: Bei zu erwartenden Leistungsausgaben der GKV von rund 350 Milliarden Euro im Jahr 2027 bedeuten 12 Milliarden Euro an Einsparungen bei den Leistungserbringern eine Einbuße von durchschnittlich drei Prozent. Das ist relativ moderat – und die Ärzteschaft hat schon weitaus schmerzhaftere Eingriffe erlebt. Zur Erinnerung: Horst Seehofer kassierte 1992 alle bereits damals beschlossenen und in Kraft getretenen Honorarerhöhungen wieder ein.