Wochenrückblick: KBV klagt gegen Honorarkürzung in der Psychotherapie

4,5 Prozent weniger Honorar: Die KBV will die Kürzung vor Gericht stoppen und warnt vor Folgen für die Versorgung psychisch Kranker.

KBV klagt gegen Honorarabsenkung für die Psychotherapie

Die KBV bereitet derzeit eine Klage gegen die vom erweiterten Bewertungsausschuss beschlossene Honorarkürzung um 4,5 Prozent in der Psychotherapie vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vor. Das hat der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Gassen angekündigt. „Diese fatale Entscheidung geht zu Lasten psychisch kranker Menschen und benachteiligt Psychotherapeuten massiv. Vollkommen grundlos wird ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Versorgung erheblich geschwächt“, so der KBV-Chef. Zuvor hatten Verbände der Psychotherapeuten sowie der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses scharf kritisiert.  

GKV-Finanzreform: Expertenkommission will in einer Woche vorlegen

Voraussichtlich am 30. März wird die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzte Expertenkommission, die ein Konzept zu Einsparungen in zweistelliger Milliardenhöhe in der gesetzlichen Krankenversicherung erarbeiten sollte, ihre Empfehlungen vorlegen. Hintergrund ist die Prognose, wonach ohne strukturelle Maßnahmen 2027 ein Defizit zwischen 12 und 15 Milliarden Euro in der GKV zu erwarten ist. Geplant ist, dass sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages bereits am 15. April mit den Empfehlungen befassen wird; an der Sitzung soll die Bundesgesundheitsministerin persönlich teilnehmen. Insbesondere soll sie dort nicht nur zu den Expertenempfehlungen für die Finanzreform, sondern auch zu den Themen Arzneimittelpreise und „Zukunftspakt Pflege“ Stellung nehmen.

Unterdessen zeichnet sich ab, dass das Gutachten nicht empfehlen wird, den Bundeszuschuss für Bürgergeldempfänger auf ein kostendeckendes Maß und damit um mindestens zehn Milliarden Euro zu erhöhen, wie dies die GKV seit Langem fordert. Insbesondere Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hatte sich dagegen ausgesprochen. Sie könnte dies mit der speziellen Solidar-Systematik der GKV begründen, die de facto keine gesamtgesellschaftliche Solidargemeinschaft, sondern nur eine für die 90 Prozent der Bürger, die in der GKV versichert sind. Es wäre daher auch sachfremd, Beamte und andere PKV-Versicherte, für die es nicht möglich ist, ins GKV-System zu wechseln, über Steuern ein Solidarsystem mitzufinanzieren, von dem sie nicht profitieren können.

Krankenhausreform:  Bundesrat entscheidet am Freitag

Für diesen Freitag wird die Entscheidung über die Zustimmung des Bundesrates zum Krankenhausreformanpassungsgesetz erwartet. Im Vorfeld der Entscheidung war immer noch in der Diskussion,  ob der Vermittlungsausschuss angerufen werden sollte und damit der in den vergangenen Monaten mühsam erzielte Kompromiss zwischen Bundes und Ländern wieder aufgeschnürt werden sollte. Den Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses hatte Mecklenburg-Vorpommern gestellt, unterstützt von Sachsen und Sachsen-Anhalt. Ob der Antrag erfolgreich ist, hängt davon ab, ob er die einfache Mehrheit der Stimmen im Bundesrat (36 von 70) erhält.

Starker Personalzuwachs in Krankenhäusern

Seit 2000 ist die Zahl der Mitarbeiter in Krankenhäusern um 313.000, also um 31 Prozent, auf 1,7 Millionen gestiegen. Als ursächlich nennt die Deutsche Krankenhausgesellschaft vor allem die demografische Entwicklung. Rund 40 Prozent des Klinikpersonals sind im Pflegebereich beschäftigt, der vor allem in den letzten zehn Jahren um 90.000 zusätzliche Mitarbeiter auf 409.000 Vollzeitäquivalente zugelegt hat. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Ärzte um 30.000 auf 180.000 gestiegen. Das Personalmanagement wird für die Klinikleitungen eine dauernde Herausforderung bleiben: Aufgrund der demografischen Entwicklung werden bis 2035 rund 300.000 Mitarbeiter pensioniert.  

Bundesverfassungsgericht: Kein Anspruch auf nicht zugelassenes Arzneimittel

Als unzulässig hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines an Duchenne-Muskeldystrophie leidenden GKV-Versicherten verworfen, der von seiner Krankenkasse verlangt hatte, das Arzneimittel Translarna (Ataluren) zu erhalten. Der 2004 geborene Beschwerdeführer war seit 2015 nicht mehr gehfähig. Die beklagte Kasse wehrte sich vor dem Sozialgericht erfolgreich, das Landessozialgericht entschied dagegen, und das angerufene Bundessozialgericht verwarf wiederum einen Leistungsspruch des Patienten. Dieser wehrte sich mit einer Verfassungsbeschwerde und begründete dies mit seinem Recht auf freie Entfaltung und körperliche Unversehrtheit gemäß Artikel 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip. Ferner zog der Beschwerdeführer die sogenannte Nikolausentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 heran, mit der das Gericht neue, noch nicht zugelassene Heilmethoden unter bestimmten Voraussetzungen als Leistungspflicht der GKV deklarierte.

Gleichwohl entschied das Bundesverfassungsgericht nun, dass die Verfassungsbeschwerde unzulässig ist. Ausschlaggebend war hier zum einen der Sachverhalt: Danach wurde Translarna im Jahr 2014 für gehfähige Patienten mit Duchenne-Muskeldystrophie unter besonderen Bedingungen zugelassen; 2025 lehnte die EMA die Verlängerung der bedingten Zulassung ab, da neue Studien die Wirksamkeit des Arzneimittels nicht hinreichend bestätigt hatten. Eine Erweiterung der bedingten Zulassung auf gehunfähige Patienten hatte die EMA bereits 2018 abgelehnt, weil kein Nutzen nachgewiesen werden konnte.

Der Beschwerdeführer habe nicht hinreichend dargelegt, inwiefern das betreffende Arzneimittel eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbar positive Einwirkung auf seinen konkreten Krankheitsverlauf verspricht. Ein wichtiger Grundsatz der Nikolaus-Entscheidung besagt, dass Krankenkassen bei lebensbedrohlichen Zuständen auch dann zahlen müssen, wenn eine Methode nicht explizit zugelassen ist, aber eine „nicht ganz fernliegende Aussicht" auf Heilung besteht.

Personalie

Dr. Hans-Jürgen Thomas, Vorsitzender des Hartmannbundes von 1989 bis 2005, ist am 27. Februar in Lippstadt gestorben. Der im westfälischen Erwitte niedergelassene Allgemeinarzt galt als bodenständig und stand vor allem für die Prinzipien seines Verbandes, die ärztliche Freiberuflichkeit. Von besonderer Bedeutung wurde dies gleich in seinem ersten Amtsjahr, als im November 1989 die Mauer fiel und damit bei vielen Ärzten in der DDR die Hoffnung keimte, sich von den Zwängen eines funktionärsbeherrschten Gesundheitswesens zu befreien. Die Wiedererlangung der Freiberuflichkeit – auch in wirtschaftlicher Hinsicht – prägte das Ringen um den Einigungsvertrag im Frühjahr und Frühsommer 1990. Mit der Gründung von Landesverbänden und zahlreichen Informationsveranstaltungen für die Kollegen in der DDR trug der Hartmannbund unter der Führung von Hans-Jürgen Thomas entscheidend zur Etablierung einer ärztlichen Selbstverwaltung in den neuen Ländern bei. Für seine Verdienste wurde er unter anderem 2006 mit dem Bundesverdienstkreuz Erster Klasse ausgezeichnet.