Wochenrückblick: Kliniken trotz Rekordumsatz tief in der Krise

Die Klinikumsätze steigen um 9,6 Prozent, doch die Rendite bleibt negativ. Außerdem im Wochenrückblick: das Spargesetz im Koalitionsausschuss, der Sparbeitrag der Industrie und die GOÄ-Reform.

Trotz Rekordzuwächsen: Kliniken verharren in der Krise

Trotz eines Rekordzuwachses von 9,6 Prozent auf 111,4 Milliarden Euro (nur GKV-Erlöse) hat sich die Umsatzrendite der Krankenhäuser 2025 nur geringfügig verbessert und bleibt mit minus 1,2 Prozent negativ. Das ist das Ergebnis einer Stichprobe von 126 Jahresabschlüssen der Solaris-Revisions-GmbH, die jetzt im aktuellen Krankenhaus-Rations-Report veröffentlicht wurden. Auch die Liquiditätslage der Krankenhäuser bleibt prekär: Die Hälfte kann ihren Finanzbedarf für maximal eineinhalb Wochen decken, bei elf Prozent besteht Insolvenzgefahr.

Die Autoren des Reports haben untersucht, welchen Einfluss das Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf die Krankenhäuser haben könnte: Bei unveränderter Kostenstruktur würde der Anteil der Kliniken mit Verlust von 60 Prozent in 2027 auf 86 Prozent in 2030 steigen, und der Verlust würde im Durchschnitt aller Kliniken auf bis zu 6,8 Prozent des Erlöses steigen. Basierend auf Qualitätsberichten und Jahresabschlüssen von 1593 Klinikstandorten im Jahr 2024 wären 401 Standorte mit einem Bettenanteil von 26 Prozent gefährdet, darunter insbesondere Kliniken mit Notfallstufen.

Hauptursache der wirtschaftlichen Schieflage der Krankenhäuser ist ein immenser Anstieg der Personalkosten, verursacht durch Neueinstellungen und hohe Tarifabschlüsse in der Pflege. So stieg die Zahl der Vollkräfte insgesamt – trotz starkem Rückgang der Fallzahlen – von 2019 bis 2024 um 9,3 Prozent, am stärksten um 18,6 Prozent in der Pflege. Mit der Einführung des Pflegebudgets 2020 wuchsen die von den Krankenkassen zu zahlenden Pflegepersonalkosten jedes Jahr um zehn Prozent oder mehr, insgesamt von 14,6 Milliarden Euro im Jahr 2020 auf 24,2 Milliarden Euro im Jahr 2025 (plus 66 Prozent).

Die Autoren plädieren für einen Mentalitätswandel in der Politik und in den Kliniken, der sich daran orientiert, dass die Wirtschaftsleistung in Deutschland seit 2019 stagniert. Dazu gehörten die Reduktion regulatorischer Vorgaben wie abteilungsbezogener Personaluntergrenzen oder der 30-Minuten-Verfügbarkeit von Ärzten in der Rufbereitschaft, die konsequente Ambulantisierung stationärer Leistungen unter demselben Regelwerk wie im niedergelassenen Bereich sowie der Bürokratieabbau. Eine weitere Option seien feste Budgets mit definierten Wachstumsraten, Gestaltungsfreiheit und Ergebnisverantwortung.

​GKV-Spargesetz auch Thema im Koalitionsausschuss

Auf der Tagesordnung der für kommenden Mittwoch anberaumten Sitzung des Koalitionsausschusses steht auch das Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das Bundestag und Bundesrat am 10. Juli verabschieden sollen. Nach Angaben von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will die Koalitionsspitze dabei erneut die Höhe des Bundeszuschusses an die GKV überprüfen. Ihrer Auffassung nach müsse sich auch der Bund am Spargesetz beteiligen, sagte sie beim Sommerfest des GKV-Spitzenverbandes und wies zugleich auf die prekäre Finanzlage des Bundes hin. An dem Ziel, das Gesetz vor der Sommerpause zu verabschieden, werde auf jeden Fall festgehalten.

​Warken: Auch Industrie muss Sparbeitrag leisten

Vor dem Hintergrund der Ankündigung der US-Administration, die deutschen Arzneimittelpreise mit Blick auf eine mögliche Diskriminierung der USA durch zu niedrige Preise zu überprüfen und gegebenenfalls höhere Zölle zu verhängen, hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die Notwendigkeit betont , dass auch Arzneimittelhersteller einen Sparbeitrag leisten müssen. Beraten wird allerdings, die zunächst geplante Dynamisierung des Herstellerabschlags durch eine fixe Erhöhung desselben zu ersetzen. Für ein weiteres Entgegenkommen gegenüber den USA sieht Warken keinen Spielraum. Unterdessen hat Bundeskanzler Merz die USA aufgefordert, die geltenden Zollvereinbarungen mit der EU einzuhalten. Die Erstattungsmodalitäten für innovative Arzneimittel durch die gesetzliche Krankenversicherung lägen allein in nationaler Verantwortung, man stelle den USA aber gern Informationen hierzu zur Verfügung.

​Bundesregierung plant keine flächendeckende ärztliche Personalbemessung

Das ärztliche Personalbemessungsinstrument der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK) eignet sich nach Auffassung der Bundesregierung nicht für eine flächendeckende und verpflichtende Einführung. Dies geht aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. ÄPS-BÄK wurde entwickelt, um fachbereichsbezogen den Bedarf an ärztlichem Personal in Krankenhäusern zu ermitteln. Im Zuge der Umsetzung der Krankenhausreform sollte erprobt werden, ob das Instrument künftig verpflichtend von den Krankenhäusern angewendet werden soll. Nach Vorlage des Abschlussberichts der Unternehmensberatung KPMG hat sich nach Auffassung der Bundesregierung gezeigt, dass die erhobenen Personalbedarfe auf subjektiven Schätzungen der Krankenhäuser beruhten. Das eignet sich nicht für einen verpflichtenden flächendeckenden Einsatz.

​GOÄ-Reform: Umsatzeinbußen für Krankenhäuser möglich

Die von der Bundesregierung geplante Reform der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) wird auch Auswirkungen auf die Erlössituation der Krankenhäuser haben. Dies geht aus einer Simulation der Autoren des am Donnerstag veröffentlichten Krankenhaus-Rating-Reports hervor. Da sowohl die Anteile der wahlärztlichen Honorare als auch die Leistungsstruktur sehr heterogen sind, dürften die Auswirkungen ebenfalls sehr unterschiedlich ausfallen, tendenziell jedoch eher negativ ausfallen. Das liegt daran, dass der Honoraranteil der Technikfächer, deren Leistungen im Zuge der Reform abgewertet werden, mit 80 Prozent deutlich höher ist als bei niedergelassenen Ärzten (55 Prozent). Lediglich 20 Prozent der Leistungen, die als ärztliche Wahlleistungen abgerechnet werden, zählen zur sprechenden Medizin. Für die Technikfächer rechnen die Autoren mit einer Erlöseinbuße von 20 Prozent, in der sprechenden Medizin mit einem Erlöszuwachs von 40 Prozent, der jedoch aufgrund des geringeren Gewichts je nach Leistungsportfolio eines Krankenhauses die Umsatzeinbuße wahrscheinlich nicht kompensieren kann.