Die gesetzlichen Krankenkassen haben im ersten Quartal 2025 einen Einnahmenüberschuss von 1,8 Milliarden Euro erzielt. Da aber die Finanzreserven der Kassen nur 0,1 Monatsausgaben ausmachen – gesetzlich notwendig wären 0,2 Monatsausgaben – wertet Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die Finanzlage als nach wie vor angespannt. Sie kündigte an, dass die geplante Reformkommission für die GKV-Finanzen ihre Vorschläge nun deutlich früher erarbeiten soll.
Die Beitragseinnahmen der Kassen stiegen um sechs Prozent, ursächlich waren relativ starke Tariferhöhungen und von Arbeitgebern gezahlte Inflationsausgleiche. Der Ausgabenanstieg für Leistungen liegt jedoch mit 7,9 Prozent deutlich höher.
Größte Kostentreiber sind nach wie vor die Krankenhäuser, die 9,5 Prozent oder 2,4 Milliarden Euro Mehrausgaben verursachen. Allein die Ausgaben für das Pflegebudget, mit dem alle Tarifsteigerungen auf Krankenkassen überwälzt werden, stiegen um 14,3 Prozent oder 765 Millionen Euro. Die Aufwendungen für Leistungen nach dem AOP-Katalog und Hybrid-DRGs nahmen um 29,7 Prozent oder 187 Millionen Euro zu. Trotz hoher Zuwächse bei den Erlösen gelingt es Krankenhäusern derzeit nicht, aus den roten Zahlen zu kommen.
Die Ausgaben für ambulante ärztliche Leistungen wuchsen um geschätzt sieben Prozent oder 874 Millionen Euro. Das im Vergleich zu den Vorquartalen höhere Wachstum hatte mehrere Ursachen: Zum einen stiegen die Ausgaben für ambulante Operationen nach dem AOP-Katalog und Hybrid-DRGs um 16,1 Prozent. Zum anderen wuchsen die Aufwendungen für Hochschulambulanzen, die ASV, die integrierte Versorgung und die ambulant spezialisierte Palliativmedizin um 13,2 Prozent oder 213 Millionen Euro. Für die konventionelle vertragsärztliche Versorgung lag das Plus bei 5,41 Prozent.
Etwas unter dem Niveau der Vorquartale lag die Ausgabendynamik bei den Arzneimitteln mit einem Zuwachs von 6,1 Prozent. Auch hier ist die Dynamik der ASV mit einem Plus von 29,7 Prozent oder 187 Millionen Euro spürbar.
Für starke Raucher hat der Gemeinsame Bundesausschuss am Mittwoch die Einführung eines Screenings auf Lungenkrebs mittels einer niedrigdosierten CT-Untersuchung als Kassenleistung beschlossen. Bislang ist diese Untersuchung nur als IGeL verfügbar, muss also von den Betroffenen selbst bezahlt werden. In der GKV-Versorgung soll diese Leistung voraussichtlich ab April 2026 zur Verfügung stehen, vorausgesetzt, das Bundesgesundheitsministerium genehmigt die neue Richtlinie.
Anspruchsberechtigt sind GKV-Versicherte zwischen 50 und 75 Jahren, die mindestens 25 Jahre geraucht und 15 Packungsjahre (das heißt jedes Jahr jeden Tag mindestens 20 Zigaretten) hinter sich haben oder bei denen der Rauchstopp weniger als zehn Jahre zurückliegt. Möglich ist die jährliche Wiederholung der Untersuchung. Für die Inanspruchnahme ist die Überweisung in der Regel durch den Hausarzt an einen Radiologen erforderlich. Ist ein Befund kontroll- oder abklärungsbedürftig, wird eine Zweitbefundung durch einen weiteren Radiologen veranlasst. Zu diesem Zweck muss die radiologische Praxis eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen haben, um eine zügige Abklärung sicherzustellen. Besteht danach ein kontrollbedürftiger Befund, wird dem Versicherten eine nächste Untersuchung schon vor Ablauf der folgenden zwölf Monate empfohlen.
Inhaltlich hat sich die neue Richtlinie streng an der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung der Bundesregierung orientiert. Danach sind strenge qualitätssichernde Anforderungen insbesondere an die teilnehmenden Radiologen zu erfüllen. Mit der Zweitbefundung sollen falsch-positive Diagnosen und Übertherapien vermieden werden. Hintergrund der Einführung dieses neuen Screenings sind auch Bestrebungen der EU-Kommission, eine EU-Richtlinie zur Krebsfrüherkennung zu beschließen, die möglicherweise erst in mehreren Jahren wirksam wird. Dazu laufen Studien, die den medizinischen Nutzen genauer klären sollen. Allein darauf will sich der Bundesausschuss aber nicht verlassen, sondern hat mit dem Beschluss vom Mittwoch auch vorgegeben, bis 2028 die Voraussetzungen für ein Monitoring zu schaffen.Die neue Leistung ist zwar unbefristet, kann anhand der Monitoring-Ergebnisse und anderer Evidenz nachträglich korrigiert werden.
Die Delegation ärztlicher Leistungen an qualifizierte Mitarbeiter wie MFA oder in Zukunft vermehrt auch Physician Assistants wird ein zunehmend wichtiger Faktor zur Stärkung und Sicherstellung der ambulanten Versorgung. Beim vdek-Zukunftsforum 2025 diskutierten Experten die Chancen der Delegation und der zunehmenden Digitalisierung der Praxen und ambulanten Versorgungseinrichtungen auf der Basis des vdek-Projekts „Regionale Gesundheitspartner der Ersatzkassen“. Darin wird mit zwei Versorgungszentren und einer großen Gemeinschaftspraxis erprobt, wie die Delegation ärztlicher Leistungen an besonders qualifizierten Mitarbeitern die Versorgung verbessern. Der Test gibt auch Aufschluss über das Potential neuer Berufe wie dem Physician Assistants und dem Care- und Case-Manager. Die Teilnehmer berichteten insgesamt über positive Erfahrungen.
Aus Sicht des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) ist ein entscheidender Ausgangspunkt, Kompetenzen zu identifizieren. Die konkrete Delegationsentscheidung sollte nicht exogen oder zentral vorgegeben werden, sondern individuell in der jeweiligen Praxis oder Einrichtung getroffen werden, um flexibel zu bleiben, so ZI-Vorstandsvorsitzender Dominik von Stillfried. Aus Sicht von Professor Katharina Larisch. Von der CBS University of Applied Sciences werden Physicians Assistants bislang überwiegend von Krankenhäusern eingesetzt. Das ändere sich gerade, weil dieser Beruf nun zunehmend auch für die ambulante Medizin akzeptiert wird. Dies müsse aber in den Ausbildungsstandards berücksichtigt werden. Nötig sei ein Berufsgesetz, das diese Kompetenzen festlegt.
Die gesetzlichen Krankenkassen könnten laut einer Studie der Wirtschaftsberatungsgesellschaft Deloitte durch eine konsequente Digitalisierung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz bis zu 13 Milliarden Euro oder vier Prozent ihrer Ausgaben einsparen. Eingesetzt werden können diese Instrumente insbesondere auch zur Prüfung etwa von Krankenhausrechnungen, indem sich der Zeitaufwand von derzeit mehreren Tagen auf wenige Minuten vermindern lasse. Auch interne Verwaltungsabläufe und die Bearbeitung von Anträgen könnten standardisiert und digitalisiert werden; dadurch lasse sich der Personalbedarf vermindern. Vor dem Hintergrund der starken Beitragserhöhungen etlicher Kassen sieht Deloitte die Versicherer in einem schärferen Wettbewerb, weil bis zu zehn Millionen Versicherte nach einer Umfrage derzeit einen Kassenwechsel erwägen. Dabei sind weitere Beitragserhöhungen nicht ausgeschlossen, um Defizite zu vermeiden.
Ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung sei die Einführung der ePA im Frühjahr dieses Jahres gewesen, so Ralf Degner, Digital Officer der Techniker Krankenkasse. Das neue Instrument laufe aber noch nicht rund, nach wie vor existieren technische Probleme, die Implementation erfordere zu viel Zeit.
Das wird vom Branchenreport „Digitale Zwickmühle im Gesundheitswesen“ des Technologieunternehmens Soti bestätigt. Nach einer Umfrage berichten 61 Prozent der Digitalverantwortlichen in Gesundheitseinrichtungen von regelmäßigen Ausfällen der Telemedizin oder anderen vernetzten Geräten. Deutschland liegt damit leicht über dem internationalen Durchschnitt von 59 Prozent. Aufgrund der Störungen verlieren Mitarbeiter pro Woche 3,9 Arbeitsstunden. Diese Zeit fehlt für die Patientenversorgung. Besonders betroffen sind Einrichtungen, die mit veralteten Geräten arbeiten, ihr Anteil macht in Deutschland rund 60 Prozent aus. Veraltete Technik erschwert die Interoperabilität und führt zu erhöhten Sicherheitsrisiken.