Der Rücktritt von Jens Spahn als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat einen Umbau des Bundeskabinetts zur Folge, der auch das Bundesgesundheitsministerium betrifft. Bundeskanzler Friedrich Merz hat Ressortchefin Nina Warken zur Kanzleramtschefin berufen, der bisherige Kanzleramtsminister Thorsten Frey soll Fraktionsvorsitzender werden. An die Spitze des Bundesgesundheitsministeriums hat Merz den bisherigen CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann berufen, der auch einer der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden ist und als solcher die Bereiche Arbeit und Soziales betreut.
Die Nominierung Linnemanns für das Amt des Gesundheitsministers kommt insofern überraschend, als er selbst noch im vergangenen Jahr seine Eignung für dieses Ressort bezweifelt hat. Gern hätte er bei der Regierungsbildung 2025 das Arbeits- und Sozialressort übernommen, das jedoch der SPD zufiel.
Er trete sein neues Amt „mit großem Respekt“ an, sagte Linnemann nach seiner Berufung. Der studierte Volks- und Betriebswirt übernimmt den Stab von Warken mitten in einem Reformmarathon, der seit Jahresbeginn läuft. Etliche Reformprojekte befinden sich noch im Stadium der Vorbereitung oder starten im Herbst in die parlamentarischen Beratungen. Das gilt für die Reformen der Notfallversorgung und des Rettungswesens, das soeben vom Kabinett beschlossene Digitalgesetz sowie die schwierige Reform der defizitären Pflegeversicherung. In der Entwicklung befindet sich das Gesetz zur Einführung eines Primärversorgungssystems, das einen Paradigmenwechsel in der ambulanten Versorgung einleitet und nicht ohne Widerspruch gegenüber den mit dem Spargesetz eingeführten sektoralen Budgetierungen steht. Linnemann arbeitet außerdem zusammen mit den Kolleginnen aus dem Forschungs- und Wirtschaftsressort am Pharma-Dialog mit. In diesem Dialog geht es darum, unterschiedliche Interessen in Einklang zu bringen – etwa aus den Bereichen Gesundheit, Wirtschaft und Forschung. Hinzu kommen komplizierte internationale Bedingungen wie etwa die Zoll- und Preispolitik Trumps.
Spezielle gesundheitspolitische Expertise bringt Linnemann nicht mit. Dieser Qualifikationsaspekt ist allerdings bestenfalls ein schwacher Prädiktor für den Erfolg im Amt des Gesundheitsministers, wenn man die Arbeitsergebnisse der seit den 1990er Jahren amtierenden Ressortchefs bilanziert: Horst Seehofer, kein Gesundheitsfachmann, hatte als Parlamentarischer Staatssekretär im Arbeitsministerium gelernt, welche Bedeutung Macht durch Rückendeckung des Kanzlers bei schmerzhaften Gesundheitsreformen hat – und war damit erfolgreich. Ulla Schmidt (2002 bis 2009) war Rentenexpertin und gilt als die bislang erfolgreichste Reformerin mit nachhaltigen Sparerfolgen, einer Krankenhausreform und insbesondere der Liberalisierung der ambulanten Versorgung durch neue Formen der Berufsausübung für Ärzte. Ihr Nachfolger Philipp Rösler (2009 bis 2011) war zuvor Wirtschaftsminister in Niedersachsen, aber immerhin schuf er 2010 mit dem AMNOG ein Preisbildungssystem für innovative Medikamente, das sich im Prinzip bis heute bewährt hat. Ihm folgte Daniel Bahr (2011 bis 2013) mit zehnjähriger Expertise als FDP-Sprecher für Gesundheitspolitik; sein Gesetz zur Reform der ambulanten Versorgung verpuffte. Hermann Gröhe (2013 bis 2017) arbeitete zwar alle Aufgaben aus dem Koalitionsvertrag ab, erfand das Versorgungsstärkungsgesetz und reformierte den Pflegebegriff, die allerdings weitgehend ohne Wirkung blieben. Nachfolger Jens Spahn, seit 2003 im Bundestag und von Anfang an mit Gesundheitspolitik befasst, entwickelte das Terminservicegesetz mit milliardenschweren Honoraranreizen für Ärzte und führte für die Krankenhäuser das Pflegebudget mit voller Refinanzierung aller Personalkosten ein. Als Folge der Corona-Epidemie subventionierte Spahn den Krankenhaussektor mit einem zweistelligen Milliardenbetrag. So erwies sich Spahn als der teuerste Gesundheitsminister aller Zeiten. Wichtige Strukturreformen wie die der stationären Versorgung und der Notfallversorgung blieben aus. Das ging an seinen Nachfolger Karl Lauterbach, als Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen, Epidemiologe und Gesundheitsökonom fachlich prädestiniert für das Ministeramt, und er startete etliche überfällige Reformprojekte. Sein Handicap: Durch die Berufung von Reformkommissionen wurde viel Zeit verbraucht, die am Ende fehlte, als die Koalition 2024 zerbrach. Als Nina Warken im Mai 2025 ihr Amt antrat, blieb es monatelang still im BMG. Aber seit Jahresbeginn 2026 zeigt sich, dass das Ministerium unter ihrer Führung etliche Reformprojekte geräuschlos für das Gesetzgebungsverfahren vorbereitet hatte – und diese auch im Bundestag und, wo nötig, bei den Ländern durchsetzte. Ihr geräuschloses Management im Gesundheitsressort könnte für Merz ausschlaggebend gewesen sein, um sie ins Kanzleramt zu berufen.
So bleibt als Fazit: Spezifische gesundheitspolitische Expertise ist für den Erfolg im Amt des Gesundheitsministers weder notwendige noch hinreichende Bedingung. Entscheidend sind Lernfähigkeit, intellektuelle Unabhängigkeit, Managementexpertise, Durchsetzungsstärke und letztlich die Rückendeckung des Kanzlers.
Weiterer Ausbau der ePA, digitale Elemente für das geplante Primärversorgungssystem, mehr Stabilität und Leistungsfähigkeit der Telematikinfrastruktur, Nutzung digitaler Informationen zur Intensivierung der Prävention – das sind wesentliche Elemente des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen. Am 15. Juli hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf beschlossen, den der Bundestag bis zum Jahresende verabschieden soll. Insgesamt stoßen die Pläne auf Zustimmung, schwere Bedenken bestehen jedoch in der Ärzteschaft gegen Pläne, den Krankenkassen die Möglichkeit zu geben, individuelle Patientendaten aus der ePA für Beratungs- und Präventionszwecke zu nutzen.
Geplant ist, die Funktionen der ePA zu erweitern: ab Anfang 2027 soll eine Volltextsuche möglich sein, ab Mitte 2027 kommt ein Erinnerungssystem für Schutzimpfungen oder individuell geeignete klinische Studien. Künftig sollen auch Apotheker und Ombudsstellen der Krankenkassen Versicherte bei der Nutzung der ePA unterstützen.
Zur Vorbereitung des Primärversorgungssystems wird die E-Überweisung schrittweise bis zum 1. September 2029 eingeführt. Das soll auch einen elektronischen Datenaustausch zwischen Arztpraxen ermöglichen. Im Primärversorgungssystem sollen Patienten den Zugang zur ärztlichen Versorgung über den Hausarzt, die 116 117 oder auch digital über die ePA-App wählen können. Dazu werden die E-Überweisung, die digitale Terminvermittlung der KVen und eine digitale Ersteinschätzung zu einem nutzerfreundlichen Service integriert. Um Ärzten die Meldung freier Termine an die KVen zu erleichtern, wird verbindlich eine Schnittstelle in den Praxis- und Terminverwaltungssystemen eingerichtet.
Ein weiteres Ziel des Gesetzgebers ist eine höhere Stabilität und eine geringere Komplexität der Telematikinfrastruktur. So soll der Austausch der eGK bei einem Wohnwechsel künftig überflüssig werden. Auf Wunsch können Versicherte die digitale Kommunikation mit dem Arzt über einen sicheren Messenger-Dienst nutzen. Die Störungsanfälligkeit der TI – im Schnitt 25 Störungen pro Monat im vergangenen Jahr – soll vermindert werden. Dazu erhält die gematik weitere Befugnisse bei der Zulassung von Anbietern und Betreibern sowie bei der Gefahrenabwehr und der Störungsbeseitigung. Die Befugnis soll bis zum Entzug der Zulassung bestehen.
Das E-Rezept soll um die Verordnung häuslicher Krankenpflege und von Heilmitteln erweitert werden. KVen erhalten mehr Möglichkeiten, Ärzte bei der Digitalisierung ihrer Praxen zu unterstützen, insbesondere um die Cybersicherheit zu stärken.
Umstritten ist der Plan, den Krankenkassen die Nutzung individueller ePA-Daten zu ermöglichen und diese für bestimmte Anwendungen einzusetzen: für Hinweise zur Gesundheitsprävention und geeignete Vorsorgeuntersuchungen, Erinnerungen an den nächsten Check-up, Gesundheitsplaner und Verlaufsübersichten, KI-gestützte Angebote wie die versichertenverständliche Aufbereitung von Befunden aus der ePA sowie verständliche Beipackzettel. Das stößt in der Ärzteschaft auf grundlegende Bedenken: Die Nutzung persönlicher Gesundheitsdaten durch die Kassen habe das Potential, die vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung erheblich zu beeinträchtigen, so der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt. Gegen die Nutzung vorhandener Sozial- und Abrechnungsdaten, etwa zur Impferinnerung, sei nichts einzuwenden, aber die Einordnung individueller Gesundheitsrisiken und die Ableitung patientenbezogener Behandlungsempfehlungen gehörten in den Behandlungskontext und müssten einzig den Ärzten zugeordnet bleiben. Ein Übergriff der Krankenkassen auf diesen Aufgabenbereich wäre ein „gefährlicher Paradigmenwechsel“. Im gleichen Sinne äußert sich der KBV-Vorstand. Persönliche Gesundheitsdaten von Patienten auf der ePA müssten vertraulich bleiben. Es gebe keinen Nutzenbeleg dafür, dass Beratungen durch Krankenkassen etwas bewirken. Zudem äußert die KBV Zweifel daran, dass das Gesetz ein Sparpotenzial von 445 Millionen Euro aufweist, wie aus der Begründung des Gesetzentwurfs hervorgeht.
Gleichwohl stoßen auch viele Maßnahmen auf Zustimmung: die Sicherstellung der Interoperabilität, mehr Qualität und Anwenderfreundlichkeit sowie striktere Regeln für die Anbieter von Praxisverwaltungssystemen. Das lässt hoffen, „dass sich die Praxen künftig nicht mehr mit schlecht funktionierender Software herumschlagen müssen“, so der KBV-Vorstand.
17 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen haben nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung sowie des Westdeutschen und Norddeutschen Rundfunks bei einem Gesamtinvestment von rund 500 Millionen Euro in einen Immobilienfonds 170 Millionen Euro verloren.
Betroffen sind die KVen Hessen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Berlin, Bremen und Westfalen-Lippe; die drei Letzteren machen keine Angabe zur Höhe des Investments. Besonders hart betroffen ist Baden-Württemberg mit einem Investment von 50 Millionen Euro, von denen 96 Prozent verloren gegangen sind; eine Klage gegen die Bank Hauck Aufhäuser Lampe vor dem Landgericht Frankfurt läuft. Hessen und Schleswig-Holstein haben 30 und 16 Millionen Euro investiert.
Fraglich ist, ob die von den Kassen und KVen genutzten Finanzanlagen den Kriterien des SGB IV entsprachen, also konservativ und risikoarm sein mussten.
Gemeinsam haben das Bundesgesundheitsministerium , die Bundesärztekammer und der GKV-Spitzenverband eine Präventionsoffensive gestartet, mit der die Gesundheitsförderung zu einer tragenden Säule des Gesundheitswesens wird. Dabei soll ein nachhaltiger Mentalitätswechsel angestoßen werden, um Krankheiten bereits vor ihrem Entstehen zu verhindern. Die Bilanz des 2015 in Kraft getretenen Präventionsgesetzes bewerten die Initiatoren als zwiespältig: Es sei nur teilweise gelungen, gemeinsam mit den Ländern und vielen anderen Verantwortungsträgern die strukturellen Voraussetzungen für Gesundheitsförderung und Prävention in jedem Lebensalter zu schaffen. Die neue Initiative setzt folgende Schwerpunkte: gesundes Aufwachsen von Kindern in ihren Lebenswelten, gesundes Arbeiten durch betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz, mehr gesunde Lebensjahre erreichen und Pflegebedürftigkeit vermeiden, Verbesserung der Gesundheitskompetenz sowie Schaffung von Rahmenbedingungen für einen gesunden Lebensstil.
Die Bundesländer kommen ihrer Verpflichtung zur Finanzierung von Erhaltungs- und Modernisierungsinvestitionen in Krankenhäusern im Schnitt nur zu 50 Prozent nach. Nach Berechnungen einer Expertenkommission der Bundesregierung müssten die Investitionen zwischen 7 und 9 Prozent des Umsatzes betragen; das entspräche mindestens 8 Milliarden Euro. Tatsächlich finanzieren die Länder lediglich 4 Milliarden Euro. Die Investitionslücke liegt daher, wie schon in vielen Jahren zuvor, bei 50 Prozent. Die aktuellen Daten zum Investitionsbedarf wurden auf Basis des Katalogs der Krankenhausbewertungsrelationen des InEK entwickelt und zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft konsentriert.
Nach einer Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen (WidO) im Rahmen des jährlich erhobenen Qualitätsmonitors nimmt die Spezialisierung von Krankenhäusern zu, und immer mehr Patienten mit hochkomplexen Krankheiten werden hier behandelt. Ursächlich dafür sind die vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht selten von der Deutschen Krankenhausgesellschaft abgelehnten Mindestmengen und deren sukzessive Erhöhung. Für vier lebensbedrohliche Krankheiten und damit verbundene hochkomplexe Eingriffe hat das WIdO nun die Daten für 2024 veröffentlicht:
Bei der Einweisung von Krebspatienten in die stationäre Versorgung wird nach Auffassung des WIdO immer noch zu wenig berücksichtigt, dass dafür zertifizierte Krebszentren die bestmögliche Versorgung bieten. Nachweislich seien dort die Überlebensvorteile am größten.