Nach derzeitigem Stand müssen etwa 60 Prozent der Privatversicherten in Deutschland zum Jahreswechsel mit einer Prämienerhöhung von durchschnittlich etwa 13 Prozent rechnen. Erst zum Jahreswechsel 2024/25 hatte die PKV-Branche ihre Prämien um 18 Prozent angehoben. Weitere Erhöhungen sind noch im Laufe des nächsten Jahres zu erwarten.
Ursächlich sind steigende Versorgungskosten, und zwar in einem Ausmaß, das deutlich größer als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist: Für Krankenhausleistungen gab die PKV 2024 11,4 Prozent mehr aus, die Pflegekosten bei stationärer Versorgung stiegen um 17,6 Prozent, für ambulante Arztbehandlungen wurden 8 Prozent mehr ausgegeben, für Arzneimittel 10 Prozent mehr.
Ein Unternehmen muss seine Prämien anpassen, wenn entweder die Kosten aufgrund steigender Lebenserwartung um mehr als fünf Prozent oder die Ausgaben für Krankenbehandlungen um mehr als zehn Prozent gegenüber der letzten Erhöhung gestiegen sind. Bei der Kalkulation müssen zudem weitere Faktoren wie die Zinsentwicklung für Rückstellungen berücksichtigt werden. Dies führt meist zu erheblichen Aufschlägen. Auf Beitragssteigerungen können Versicherte reagieren, indem sie auf Leistungspakete (z.B. Wahltarife) verzichten oder einen Wechsel in den Basistarif mit dem GKV-Leistungspaket absolvieren (meistens teurer). Der Wechsel zu einem anderen Unternehmen ist durchweg nur bei jüngeren Versicherten eine Option. Für Ältere mit Vorerkrankungen ist das fast in keinem Fall kostengünstiger.
Erneut hat Bundeskanzler Friedrich Merz bei der Koalitionsklausur am vergangenen Dienstag und Mittwoch in der Villa Borsig in Berlin auf einen Herbst der Reformen gedrungen und dabei das Kabinett zu zügiger Arbeit aufgefordert. Was bis zum 15. Oktober nicht vom Kabinett verabschiedet sei, könne in diesem Jahr nicht mehr als Gesetz beschlossen werden.
Angesichts dieses Datums schließt sich auch das Zeitfenster für dringend notwendige Reformen im Gesundheitswesen: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken möchte zunächst die Ergebnisse des Schätzerkreises für GKV-Einnahmen und -Ausgaben 2026 abwarten, die Mitte Oktober vorliegen werden, bevor sie mögliche politische Konsequenzen zieht. Parallel dazu wird die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege" am 13. Oktober ihre ersten Zwischenergebnisse präsentieren. Zuletzt wurde unter anderem über eine Abschaffung des Pflegegrades 1 diskutiert.
Die dabei zu erwartenden Vorschläge sind allerdings keineswegs ausgereifte, unter den Ressorts abgestimmte Gesetzesvorlagen, die für einen Kabinettsbeschluss bis Mitte Oktober taugen würden. Auch das weitere Schicksal der Krankenhausreform ist einstweilen offen innerhalb der Koalition. Damit zeichnet sich ab, dass das Gesamtjahr 2025 für die Gesundheits- und Pflegeversorgung trotz dringenden Reformbedarfs ausschließlich von Stillstand und Blockade geprägt sein wird.
Mit einem neuen Vorschlag, wie die mutmaßlichen Mehrkosten einer unkoordinierten und nicht von Hausärzten veranlassten Inanspruchnahme von Fachärzten finanziert werden könnten, bereichert der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Gassen die Debatte: Demnach sollten Versicherte, die ohne Überweisung einen Facharzt konsultieren, einen Zuschlag zu ihrem Beitrag in Höhe von 250 bis 300 Euro jährlich zahlen. Diese Einnahmen sollen dazu dienen, dass Fachärzte zusätzliche Termine anbieten können, die nicht mehr von ihren Regelleistungsvolumina abgedeckt sind. Vorstellungen innerhalb der Union, für jeden Facharzttermin 200 Euro zu veranschlagen, bezeichnete Gassen als zu hoch. Im Schnitt seien es zwischen 60 und 75 Euro pro Quartal.
Vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat am vergangenen Montag der Strafprozess gegen ein ehemaliges Mitglied des Berliner KV-Vorstandes sowie gegen zwei Mitarbeiter der Barmer Ersatzkasse begonnen. Ihnen wird Bestechlichkeit, Bestechung und Verstoß gegen das SGB V vorgeworfen. Sie stehen im Verdacht, im Jahr 2015 durch Korrekturen an Kodierungen zehntausender Krankenabrechnungen insgesamt rund 85 Millionen Euro zugunsten der Barmer aus dem Risikostrukturausgleich umgeleitet zu haben. Für die Korrekturen der Patientensätze soll dem KV-Vorstandsmitglied ein sechsstelliger Betrag zugeflossen sein. Die Angeklagten beziehungsweise deren Verteidiger bestreiten die Vorwürfe; sie verweisen darauf, dass die Datensätze korrektur- und ergänzungsbedürftig gewesen seien.
Mit einer Kombination aus hohen Importzöllen und der Verkaufsplattform TrumpRX nimmt US-Präsident Donald Trump die internationale Pharma-Industrie in die Zange – offenbar mit einigem Erfolg: Einerseits droht Trump den Unternehmen mit Zöllen von bis zu 100 Prozent auf importierte, patentgeschützte Arzneimittel. Er gibt ihnen aber die Möglichkeit, von diesen Zöllen befreit zu werden, wenn sie ihre Arzneimittel auf der Handelsplattform TrumpRX zu besonderen Konditionen dem US-Markt zur Verfügung stellen.
Ein erstes Preisabkommen hat die US-Regierung mit dem Pharma-Konzern Pfizer abgeschlossen: Für bestimmte Arzneimittel verlangt das Unternehmen danach nur noch den niedrigsten Preis anderer Industrienationen. Der Deal, der auch mit der Ankündigung von Investitionszusagen in den USA verbunden ist, führte zu einem sechs-prozentigen Kursanstieg der Pfizer-Aktie. Auch die Kurse anderer Unternehmen wie Roche, AstraZeneca oder Merck profitierten.
Traditionell bezahlen Patienten und Versicherungen in den USA aufgrund eines weitgehend unregulierten Marktes die weltweit höchsten Arzneimittelpreise – und das war schon lange vor Trump allen US-Regierungen ein Dorn im Auge. Im Ergebnis zahlten US-Patienten und -Versicherte im internationalen Vergleich einen weit überproportionalen Anteil für Forschung und Entwicklung – aber auch für die Gewinne der Unternehmen.