75 Prozent der deutschen Krankenhäuser haben im vergangenen Jahr Verlust gemacht, ein neuer Negativrekord – trotz anhaltender Subventionen aus Mitteln des Bundesetats, die sich seit 2020 auf mehr als 30 Milliarden Euro summieren. Dies geht aus der Krankenhaus-Studie 2025 der Roland-Berger-Unternehmensberatung hervor, in deren Rahmen 850 Führungskräfte befragt wurden. Besonders prekär ist die wirtschaftliche Lage der öffentlichen Häuser, von denen 89 Prozent defizitär sind.
Deutlich besser wirtschaften private Kliniken, von denen nur 17 Prozent Verluste schreiben. Dazwischen liegen freigemeinnützige Träger, bei denen 68 Prozent der Häuser defizitär sind. Die Befragten sind sich einig, dass es einen hohen Modernisierungsbedarf gibt. Um diesen zu decken, sind für die nächsten fünf Jahre Investitionen in Höhe von 130 Milliarden Euro geplant. Diese fließen schwerpunktmäßig in Baumaßnahmen, die der Steigerung der operativen Effizienz dienen sowie für strukturelle Anpassungen. Kurzfristig rechnen die Führungskräfte mit einer weiteren Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage, mittelfristig wird jedoch mit Verbesserungen gerechnet. Diese prognostizierten Verbesserungen bedeuten allerdings nicht zwangsläufig eine Rückkehr zur Profitabilität, sondern könnten sich lediglich in einer Reduzierung des Verlustvolumens niederschlagen.
Der Bundesrechnungshof hält die von der Bundesregierung geplanten vier Milliarden Euro an Subventionen im Rahmen des sogenannten Sofort-Transformationsfonds für bedenklich. Die Art der Mittelzuweisung an die Krankenhäuser in Form eines prozentualen Aufschlags auf die Abrechnungen der Krankenhäuser verzögere den Reformprozess, bemängeln die Prüfer.
Nach ihrer Auffassung sollten nur bedarfsnotwendige Krankenhäuser diese Subvention erhalten. Gesundheitspolitiker der Grünen im Bundestag teilen die Bedenken des Bundesrechnungshofs. Nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums sollen mit den vier Milliarden Euro Belastungen aus den Jahren 2022 und 2023 abgedeckt und ein „kalter Strukturwandel“ verhindert werden.
Der Bundesverband Geriatrie macht auf den dringenden Korrekturbedarf bei der Leistungsgruppensystematik aufmerksam. Diese Nachbesserungen seien sowohl im Rahmen der Krankenhausreform als auch im aktuellen Anpassungsgesetz erforderlich. Nach gegenwärtigem Stand werden Leistungen der Geriatrie durch eine spezielle Leistungsgruppe 56 abgebildet. Diese Gruppe umfasse nur Leistungen der geriatrischen frührehabilitativen Komplexgeriatrie im Sinne des OPS 8.550. Leistungen, die die Geriatrien derzeit regelhaft jenseits dieses OPS-Codes erbringen, würden zukünftig in dieser Art nicht mehr möglich sein, da sie von der Leistungsgruppe 56 nicht erfasst würden, bemängelt der Verband.
Dadurch wird insbesondere die geriatrie-spezifische Akutmedizin nicht mehr abgebildet. Dies sei etwa ein Viertel aller heutigen Geriatrie-Leistungen. Gelöst werden könne dies, indem neben der bisherigen speziellen Leistungsgruppe 56 eine zweite allgemeine Leistungsgruppe für die Geriatrie als gleichwertige Ergänzung eingeführt wird. Der Verband betont, dass diese Problematik bereits in der Krankenhausreform Nordrhein-Westfalens erfolgreich berücksichtigt wurde.
Das von der Bundesärztekammer entwickelte Ärztliche Personalbemessungssystem (ÄPS-BÄK) startet in die bundesweite Erprobung. Ziel ist, sämtliche ärztliche Tätigkeiten im Krankenhaus systematisch zu erfassen und damit einen bundeseinheitlichen Standard für den Personalbedarf zu verankern, so die Bundesärztekammer. Dabei sollen auch indirekte Tätigkeiten Berücksichtigung finden.
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz sieht vor, ein solches Konzept auf seine Praxistauglichkeit zu überprüfen. Für diesen Zweck hat das Bundesgesundheitsministerium das vom Marburger Bund maßgeblich mitentwickelte ÄPS-BÄK ausgewählt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG übernimmt die Durchführung der Erprobung. Die dazu ausgewählten Kliniken erhalten derzeit eine Teilnahmeaufforderung. Die Bundesärztekammer appelliert an alle in diesen Kliniken tätigen Ärzte, sich an der Evaluation zu beteiligen.
Angesichts wachsender Defizite der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie drohender Beitragssteigerungen - insbesondere bei den Krankern- und Pflegekassen - befürwortet eine Mehrheit von 54 Prozent der Deutschen eine Reduzierung des Sozialstaats. 41 Prozent dieser Befragten sprechen sich sogar für eine „eindeutige“ Reduzierung aus.
Für einen weiteren Ausbau des Sozialstaats sprechen sich laut einer Civey-Umfrage weniger als ein Viertel aus. Ein gutes Fünftel plädiert für die Beibehaltung des bestehenden Systems. 69 Prozent halten eine Kürzung von Sozialleistungen „mit dem Rasenmäher“ für falsch und sprechen sich für gezielte Kürzungen aus. Rund 80 Prozent plädieren dafür, dass Sanktionen für Bezieher von Bürgergeld verschärft werden, wenn diese sich nicht ausreichend um eine Arbeit bemühen. Fraglich bleibt jedoch, ob derartige Einsparungen ausreichen würden, um das allgemeine Sozialleistungsniveau aufrechtzuerhalten. Das Umfrageergebnis spiegelt vielmehr eine gesellschaftliche Tendenz wider: Die Mehrheit der Bevölkerung befürwortet Einschränkungen primär für andere Gruppen, zeigt jedoch wenig Bereitschaft, selbst Leistungskürzungen hinzunehmen.
In der ersten Verhandlungsrunde zur Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Vergütung haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss erste Teileinigungen erzielt. Für die Berechnung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung wurden wichtige Parameter festgelegt: Die maßgebliche Demografierate sinkt um 0,18 Prozent, während die diagnosebezogene Veränderungsrate um 0,74 Prozent zurückgeht.
Beide Werte waren schon in den Vorjahren negativ. Ursächlich dafür ist die Zuwanderung nach Deutschland, die zu einer demografischen Verschiebung hin zu jüngeren Altersgruppen führt. Diese Entwicklung wird zusätzlich durch den leichten Anstieg der Geburtenrate verstärkt. Keine Einigung wurde über einen neuen Orientierungswert gefunden. Die KBV erwartet angesichts der problematischen Finanzlage der Kassen schwierige Verhandlungen.
Nach jahrelangem Rückgang verzeichnet die vertragsärztliche Versorgung nun eine Trendwende: Die Zahl der Hausärzte ist erstmals wieder angestiegen: um 158 auf 51.473 Vollzeitäquivalente im vergangenen Jahr. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion hervor.
Einen Höchststand hatte es zuletzt 1999 mit damals 54.520 Hausärzten gegeben. Mit 2,65 Prozent stieg 2024 die Zahl der Personen, die als Hausärzte tätig sind. Angesichts des Ärztemangels sei die Einführung eines Primärarztsystems schwierig, so das Bundesgesundheitsministerium – ein Gelingen erfordere ganz entscheidend die Mitwirkung aller Akteure, vor allem der Ärzteschaft und der Angehörigen anderer Gesundheitsberufe.
Nach nunmehr 15-jähriger Erfahrung mit dem Facharztvertrag Kardiologie in Baden-Württemberg haben die Beteiligten – der Medi Verbund, die AOK und die Bosch BKK – ein positives Fazit gezogen. Aktuell nehmen 246 Fachärzte an diesem Selektivvertrag teil. Nach einer vom GBA-Innovationsfonds geförderten Evaluation führt eine Teilnahme von Patienten zu einer signifikant höheren Überlebensrate bei chronischer Herzinsuffizienz und koronarer Herzerkrankung. Schon nach zwei Jahren seien 267 Todesfälle durch Herzinsuffizienz und 343 durch KHK vermieden worden. Das Vertragssystem ist mit der hausarztzentrierten Versorgung verknüpft - als Folge dessen liegt die Überweisungsquote bei nahezu 100 Prozent.
In der KV-Kontrollgruppe liegt diese Quote um ein Drittel niedriger. Da außerdem eingeschriebene Patienten seltener hospitalisiert werden, liegen die Gesamtkosten der Versorgung unter denen der Regelversorgung. Wissenschaftler führen dies auf intensive Patientenbetreuung, Optimierung der Arzneimitteltherapie und höhere Qualitätsanforderungen der beteiligten Praxen zurück (etwa Mindestmengen für Ultraschalluntersuchungen (150 pro Quartal) und Echokardiografien (100)). In jedem Quartal werden etwa 60.000 Patienten versorgt.
Wer derzeit eine Ausbildung als Pflegefachkraft beginnt, erhält schon im ersten Jahr ein Monatsgehalt von 1310 Euro. Im Gesamtvergleich aller Ausbildungsberufe handelt es sich hierbei um die höchste Vergütung, die überhaupt gezahlt wird. Das Durchschnittsgehalt im ersten Ausbildungsjahr liegt bei 1238 Euro. Deutlich bescheidener sind dagegen die Start-Gehälter der Medizinischen Fachangestellten, die derzeit bei 1000 Euro liegen.
Ab Montag ist auch in Deutschland der neuartige Wirkstoff Lecanemab gegen bestimmte Formen von Alzheimer verfügbar. Das Arzneimittel war im November von der EU-Kommission zugelassen worden, nachdem die Europäische Arzneimittelagentur EMA eine Zulassung im Juli zunächst nicht empfohlen hatte.
Grund dafür waren unerwünschte Nebenwirkungen, insbesondere schwere Hirnödeme mit neurologischen Ausfällen (3 Prozent) und schwere Hirnblutungen mit neurologischen Ausfällen (0,7 Prozent). Diese Entscheidung war unter anderem auch von der Deutschen Gesellschaft für Neurologie scharf kritisiert worden, die darauf hinwies, dass Lecanemab nur solchen Patienten zugänglich sein würde, die sich das Arzneimittel auf eigene Kosten über internationale Apotheken auf dem US-Markt beschaffen könnten. Die Hersteller Biogen (USA) und Eisai (Japan) wiesen in einem Antrag auf erneute Zulassungsprüfung darauf hin, dass insbesondere Patienten bestimmter genetischer Subgruppen von diesen Nebenwirkungen betroffen seien, woraufhin die EMA ihre Entscheidung korrigierte.
Zugelassen ist Lecanemab, das unter dem Handelsnamen Leqembi vermarktet wird, zur Behandlung von Alzheimer im Frühstadium. Das Medikament kann das Fortschreiten der Demenz verlangsamen.
Die Gesundheitskosten von Beamten steigen mindestens im gleichen Ausmaß wie die der GKV-Versicherten. So gaben die Beihilfestellen des Bundes im vergangenen Jahr 6,6 Milliarden Euro (plus 14,8 Prozent gegenüber 2022) und die Länder 13,8 Milliarden Euro (plus 22 Prozent) aus. Das haben die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages im Auftrag der Grünen Fraktion ermittelt. Als Ursachen für den hohen Anstieg werden der demografische Wandel, medizinische Fortschritte und die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen angegeben.
An 37 von insgesamt 366 Kalendertagen des Jahres 2024 waren Beamte des Berliner Senats und der Bezirke krankgeschrieben. Obwohl diese Zahl nicht mit der AU-Statistik der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar ist, weil diese nur Arbeitstage, nicht jedoch Kalendertage erfasst, dürfte das Ausmaß an Arbeitsunfähigkeit unter den Berliner Beamten bundesweit einen Spitzenplatz darstellen.
Zum Vergleich: Der BKK-Dachverband weist in seiner AU-Statistik einen Wert von durchschnittlich 22,3 Arbeitstagen aus. Dabei hat sich der Berliner Wert sogar etwas verbessert: Das Corona-Jahr 2022 markierte mit durchschnittlich 41 Fehltagen einen Rekordwert. Unter allen Berufsgruppen feiern die Beamten im Justizvollzug am ausgiebigsten krank: sie kommen auf 63 Tage. Am ungesündesten scheinen die Gesundheitsbedingungen jedoch für die Beamten der Bezirksverordnetenversammlungen in Lichtenberg und Charlottenburg-Wilmersdorf zu sein - mit 126 und 127 Krankheitstagen, das sind mehr als vier Monate im Jahr. Im Schnitt etwas günstiger schneiden die Angestellten im Berliner Staatsdienst ab: sie feiern sechs Tage weniger.