Gut 82 Prozent aller Vertragsärzte würden sich aktuell, wenn jetzt die Entscheidung anstünde, für die freiberufliche Tätigkeit in eigener Praxis entscheiden, nur 17,4 Prozent würden die Arbeit in einem Angestelltenverhältnis präferieren. Ausschlaggebend für die Freiberuflichkeit sind die hohen Freiheitsgrade und die Selbstbestimmung in diesem Status. Das geht aus einer repräsentativen Erhebung der Stiftung Gesundheit im Auftrag des Virchowbundes hervor, die in der ersten Juni-Hälfte stattfand. Dazu waren 10.000 Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten entsprechend dem Gewicht ihrer Fachgruppe angeschrieben worden, ferner 2688 Ärzte, die in den Vorjahren regelmäßig an der Befragung teilgenommen hatten. Der Rücklauf betrug 761 auswertbare Fragebögen; die Ergebnisse seien repräsentativ.
Die Ergebnisse im Einzelnen:
Um die Arbeit in eigener Praxis attraktiver zu gestalten, hält der Virchowbund-Vorsitzende Dr. Dirk Heinrich einen spürbaren Bürokratieabbau und verlässliche Rahmenbedingungen für dringend notwendig. Unter diesen Voraussetzungen sei die Niederlassung ein attraktives Modell für die ambulante Versorgung.
Als „atemberaubend“ bewertet der Wirtschaftsweise Professor Martin Werding (Uni Bochum) die Beitragsentwicklung in fast allen Sozialversicherungszweigen. „Die Frage ist nicht, ob irgendwann 50 Prozent des Bruttoeinkommens erreicht werden, sondern wann“, sagte Werding der „Rheinischen Post“. Für das laufende Jahr geht er von einer von 43 Prozent aus. Auch der Bund der Steuerzahler kritisiert die zunehmende Abgabenlast der meisten Bürger. Derzeit liege sie bei einem Arbeitnehmerhaushalt mit durchschnittlichem Einkommen bei 52,9 Prozent (Einkommensteuer und Sozialabgaben, ohne Arbeitgeberanteile).
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung hat Bundeskanzler Friedrich Merz am Dienstag bereits für das zweite Halbjahr 2025 „sehr konkrete“ Reformen angekündigt, um den Sozialstaat bezahlbar zu halten und eine Kostenentwicklung zu vermeiden, die die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands einschränkt. Dieses Zeitziel ist außerordentlich ambitioniert. Am Montag hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eine Arbeitsgruppe für die Reform der Pflegeversicherung eingesetzt. Auch für die Krankenversicherung sollte eine Reformkommission gebildet werden, laut Koalitionsvertrag mit dem Ziel, 2026 Vorschläge vorzulegen. Diesen Prozess will Merz nun offenbar erheblich beschleunigen und setzt seine Ressortminister damit unter Zeitdruck.
Der Bundestag hat am Donnerstag die Einsetzung einer Enquetekommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie beschlossen. Einem entsprechenden Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD stimmten auch die Abgeordneten der Linken und der Grünen zu. Die AfD stimmte dagegen. Der Bericht soll bis zur Jahresmitte 2027 vorliegen.
Die Kommission wird sowohl mit Abgeordneten des Parlaments als auch mit externen Sachverständigen besetzt. Ihr zur Seite steht ein mit Wissenschaftlern besetztes Sekretariat, das auch die Arbeit der Kommission organisiert. Sie kann zur Aufarbeitung des Sachverhalts weitere Sachverständige anhören und Mitarbeiter von Bundesministerien und Bundesbehörden befragen. Leitend für die Arbeit der jetzt gebildeten Pandemie-Enquete soll dem Antrag zufolge der Gedanke sein, „dass alle Maßnahmen und Entscheidungen immer nur vor dem Hintergrund des Informationsstandes zum betreffenden Zeitpunkt bewertet werden können“.
Weitergehend wären dagegen die Rechte eines Untersuchungsausschusses gewesen, für den die Linke zunächst plädiert hatte: Ein solcher Ausschuss kann das Erscheinen von Zeugen erzwingen, bei einer ungerechtfertigten Zeugnisverweigerung ein Ordnungsgeld festsetzen oder die Person in Haft nehmen lassen. Wie vor einem Gericht sind Falschaussagen vor einem Ausschuss mit Strafe bedroht.
Die Erwartung, dass durch ein qualitätsgesichertes regelmäßiges Mammographie-Screening die Brustkrebs-Mortalität um etwa 25 Prozent gesenkt werden könnte, hat sich 20 Jahre nach Einführung dieser systematischen Früherkennungs-Methode bestätigt. Grundlage für diese Erkenntnis ist eine Studie, die vom Bundesamt für Strahlenschutz koordiniert und federführend von der Universität Münster durchgeführt worden ist, in die die Daten des Brustkrebs-Screenings der Jahre 2009 bis 2018 eingeflossen sind. Vorgestellt wurde die Studie im Rahmen einer Veranstaltung der Bundesministerien für Gesundheit und Umwelt am Mittwoch.
Jede achte Frau erkrankt im Laufe ihres Lebens an , für 18.500 endet die Erkrankung tödlich. Vor der gesetzlichen Einführung des Screenings wurde in Deutschland ein sogenanntes „graues Screening“ praktiziert, ohne jegliche Transparenz hinsichtlich der Qualitätssicherung. Das 2005 eingeführte Programm ist die erste systematische Krebsfrüherkennung nach europäischen Qualitätsstandards und das bislang größte Screening-Programm in Europa. Seit 2009 steht es flächendeckend allen Frauen zwischen 50 und 69 Jahren in zweijährlichem Rhythmus zur Verfügung. Die Teilnahmequote liegt bei 50 Prozent. Seit 2024 sind Frauen bis zu 75 Jahren anspruchsberechtigt. Die Durchführung obliegt 95 zugelassenen Zentren, in denen zwei spezialisierte Ärzte unabhängig voneinander die Röntgenbilder begutachten.
Nach Auffassung von Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt könnte die neue GOÄ 2027 in Kraft treten. Nach der Zustimmung des Ärztetages im Mai zu dem zwischen der Bundesärztekammer, der PKV und der Beihilfe ausgehandelten Kompromiss liegt der Entwurf nun dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vor. Dieses muss den Entwurf sodann mit den ebenfalls beteiligten Bundesministerien für Inneres und Finanzen abstimmen, bevor die Bundesregierung eine Rechtsverordnung beschließen kann. Dieser Verordnung muss dann der Bundesrat sein Placet geben, und das bedarf ebenfalls der Beteiligung und der Zustimmung der dort verantwortlichen Gesundheits-, Innen- und Finanzminister. Das erfordert auch eine Bezifferung zusätzlicher Kosten für die Beihilfe der Beamten, von denen die meisten in den Ländern beschäftigt sind. Nach der Vereinbarung zwischen BÄK, PKV und Beihilfe wird mit einem zusätzlichen Honorar von maximal 13,2 Prozent gerechnet, das sind 1,9 Milliarden Euro.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken plant offenbar, das zehn Jahre alte Präventionsgesetz zu novellieren. Das Ziel sei, die Zusammenarbeit der Akteure im Gesundheitswesen zu intensivieren und die betriebliche Gesundheitsförderung auszubauen. Ferner soll der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst über das Jahr 2026 verstetigt werden. Ein weiteres Ziel sei die Stärkung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung. Insgesamt soll sich die Präventionspolitik künftig stärker an einer Health in All Policy orientieren, in die alle gesundheitsbezogenen Lebensbereiche integriert werden. Das betreffe Bildung, Ernährung, gesunde Lebensverhältnisse und auch Mobilität. So sei mit dem Bundesverkehrsministerium ein Dialog zu aktiver Mobilität gestartet worden.
Auf ein unterschiedliches Echo sind Überlegungen des Bundesgesundheitsministeriums gestoßen, ein Lieblingsprojekt des ehemaligen Gesundheitsministers Karl Lauterbach, den Klinik-Atlas, sterben zu lassen. Lauterbach hatte dieses Instrument, mit dem er Transparenz über Leistung und Qualität als eines der Elemente seiner Krankenhausreform erreichen wollte, erstmals im Frühjahr vergangenen Jahres vorgestellt, war damit aber aufgrund einer Reihe von Mängeln auf erhebliche Kritik gestoßen. Krankenkassen wie auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft halten den Klinik-Atlas für verzichtbar, weil es bereits genügend Informationsmöglichkeiten gebe. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz wendet sich gegen die Einstellung des Projekts, sondern fordert eine Bereinigung der Mängel und eine Etablierung als einen objektiven und unabhängigen Wegweiser.
Die USA erleben die seit mehr als 30 Jahren verheerendste mit insgesamt 1277 bestätigten Fällen der hochansteckenden und teils auch tödlich verlaufenden Krankheit. Ein Hotspot der Infektionswelle ist Texas, wo 60 Prozent der Krankheitsfälle gemeldet wurden. Drei Kinder starben inzwischen, zwei davon waren nicht geimpft. Als eine wesentliche Ursache sehen Ärzte in den USA die von Trumpisten verbreitete Impfskepsis in großen Teilen der amerikanischen Bevölkerung. Deswegen ist auch der umstrittene US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy jr. in die Kritik von Ärzten geraten. Ihm wurde vorgeworfen, die Gefahren von Masern lange heruntergespielt und Falschbehauptungen über Impfungen aufgestellt zu haben. Schließlich hatte sich Kennedy im April für die Masern-Impfung ausgesprochen. Ungeachtet dessen entließ er im Juni alle 17 Mitglieder der Impfkommission der Gesundheitsbehörde CDC wegen Interessenkonflikten unter anderem mit der pharmazeutischen Industrie.
In die Kritik geraten ist Kennedy auch wegen einer Änderung der Danach sollen Bundesbehörden die Impfung nicht mehr für Kinder und Schwangere empfehlen. Gegen diese Entscheidung des Ministers klagen nun die US-Fachgesellschaften für Innere Medizin, der Kinderheilkunde und der Infektionsmedizin wegen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit.
Ex-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist der Rekordhalter bei allen Auftritten in Talkshows von ARD und ZDF. Nach einer Datenanalyse des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ hatte er in den letzten zehn Jahren 119 Auftritte, auf den zweiten Platz kam der ZDF-Journalist Elmar Thevessen. Auf Platz 3 folgt Robin Alexander, stellvertretender Chefredakteur der „Welt.