Wochenrückblick: Sicherheitslücke der ePA geschlossen – Wie sicher ist die digitale Zukunft?

Einen Tag nach dem Start der ePA wurde eine vom CCC entdeckte Sicherheitslücke geschlossen. Offen bleibt, ob die gespeicherten Daten wie erhofft für die Forschung genutzt werden können.

ePA: Weitere Sicherheitslücke geschlossen

Einen Tag nach dem bundesweiten Start der elektronischen Patientenakte am Dienstag haben das Bundesgesundheitsministerium und die gematik mitgeteilt, dass eine vom Chaos-Computer-Club (CCC) aufgedeckte Sicherheitslücke geschlossen worden ist. Danach sollen über elektronische Ersatzbescheinigungen für Versichertenkarten unberechtigte Zugriffe auf Informationen möglich gewesen sein, die auf der ePA gespeichert sind. Diese Lücke, die für einzelne Versicherte weniger Krankenkassen hätte bestehen können, sei geschlossen worden. Der bundesweite Rollout werde gemeinsam vom gematik-Sicherheitsteam und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie eng begleitet, so gematik-Geschäftsführer Florian Fuhrmann. Hinweisen externer Sicherheitsforscher werde in standardisierten Prozessen nachgegangen. Es gebe keine Hinweise darauf, dass es einen unbefugten Zugriff auf die ePA tatsächlich gegeben habe. Laut CCC ist es möglich gewesen, über elektronische Ersatzbescheinigungen von Versichertenkarten den Behandlungskontext einer Person zu fälschen. In Kombination mit der Versichertennummer, einem Codierungsschlüssel eines illegal beschafften Praxisausweises und mit einem Anschluss an die Telematikinfrastruktur sei es theoretisch möglich gewesen, vereinzelt auf ePAs zuzugreifen.

Der bundesweite Start der ePA am Dienstag war die letzte Amtshandlung des scheidenden Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach. Für ihn ist es der Start des deutschen Gesundheitswesens in eine neue digitale Ära und in eine neue Epoche, die für Patienten mehr Sicherheit und Qualität bedeutet. Prinzipiell wird die ePA inzwischen von allen Beteiligten im Gesundheitswesen begrüßt – wenn sie in der breiten Anwendung tatsächlich ohne technische Probleme funktioniert. Offen bleibt jedoch, ob die auf ihr gespeicherten Real-World-Daten tatsächlich in dem Maße für die Forschung genutzt werden können, wie es sich Wissenschaftler wünschen.

Bundesärztekammer: Primärarzt muss zum Regelfall werden

Für einen strukturierten Zugang zu Gesundheitsleistungen durch einen steuernden Primärarzt, klar definierte Behandlungspfade sowie sektorübergreifende und interdisziplinär organisierte Zusammenarbeit hat sich die Bundesärztekammer in ihrem am Mittwoch veröffentlichen Konzeptpapier mit dem Titel „Koordination und Orientierung in der Versorgung“ ausgesprochen. Danach sollte die primärärztliche Versorgung durch einen Hausarzt zum Normalfall werden. Er veranlasst und koordiniert notwendige Weiterbehandlungen durch Fachärzte. Bei Vorliegen chronischer Erkrankungen sollen auch regelmäßig betreuende Fachärzte die Koordination übernehmen können. Um Verbindlichkeit zu erreichen, sollten sich Patienten für mindestens zwölf Monate bei einem Hausarzt einschreiben. Auch finanzielle Steuerungselemente sollen perspektivisch möglich sein. Ähnlich äußerte sich am Mittwoch auch der Spitzenverband der Fachärzte.  

Die Etablierung eines Primärarztsystems ist im Koalitionsvertrag als ein wesentliches Element von Strukturreformen in der ambulanten Versorgung verankert. Der Hausärzteverband steht dem Vorhaben jedoch distanziert gegenüber und verweist auf das von ihm realisierte Konzept der hausarztzentrierten Versorgung als inzwischen sehr gut evaluierte Alternative zum Kollektivvertrag.

PKV: Pro Praxis 74.000 Euro Mehrumsatz im Vergleich zur GKV

Ärzte und Zahnärzte in der ambulanten Versorgung generieren mit der Behandlung von Privatpatienten gut doppelt so viel Honorar mit der Behandlung von GKV-Versicherten. Privat versichert sind etwa zehn Prozent der Bevölkerung, ihr Honoraranteil beträgt jedoch in der ärztlichen Versorgung 21,4 Prozent, in der zahnärztlichen Versorgung 22,6 Prozent aus, wie aus Daten des Verbandes der Privaten Krankenversicherung hervorgeht. Pro Praxis macht dies einen Mehrumsatz von 73.839 Euro aus. In der stationären Versorgung liegt der Vergütungsanteil der PKV bei 11,7 Prozent; ursächlich dafür ist das für PKV und GKV gleichermaßen geltende DRG-System, in dem das Honorar liquidationsberechtigter Ärzte nur einen geringen Einfluss hat. 

„Die private Krankenversicherung sichert jeder Arztpraxis pro Jahr im Schnitt mehr als 73.000 Euro zusätzlich… Dieses Geld ermöglicht eine bessere personelle und technische Ausstattung. "Das kommt allen Patienten zugute“, so der Vorsitzende des PKV-Verbandes Thomas Brahm. Ohne Privatpatienten sähe es hingegen für viele Praxen düster aus. 

Das ist allerdings eine Übertreibung. So erzielen Ärzte in den neuen Bundesländern seit etlichen Jahren laut KBV-Honorarbericht die höchsten Umsätze, obwohl sie kaum Privatpatienten haben. Der Preis dafür ist Mehrarbeit. Die regionale Clusterung von Privatpatienten ist allerdings eine wichtige Determinante für Niederlassungs-Entscheidungen einschließlich der Erwägung, auf eine Kassenzulassung ganz zu verzichten. Den Vorteil haben Privatpatienten mit einem exklusiven Zugang zu diesen Ärzten, rasche Terminzusagen und intensivere Beratungsmöglichkeiten. 

Personalien

Dr. Georg Kippels und Tino Sorge, beide seit 2013 für die CDU Mitglied im Deutschen Bundestag, werden Parlamentarische Staatssekretäre im Bundesgesundheitsministerium. Kippels, geboren am 21. September 1959 im rheinischen Bedburg, studierte in Köln Rechtswissenschaften, promovierte dort und ist seit seinem Zweiten Staatsexamen Rechtsanwalt in eigener Kanzlei in Bedburg. Er gehört der CDU seit 1980 an, war seit 1994 Stadtverordneter und von 2000 bis 2020 Ortsbürgermeister von Bedburg-Mitte. Im Bundestag war er ordentliches Mitglied im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und seit 2015 im Gesundheitsausschuss. Einen besonderen Schwerpunkt setzte er beim Thema Globale Gesundheit. 

Tino Sorge, geboren am 4. März 1975 in Ilmenau/Thüringen, studierte ebenfalls Rechtswissenschaften in Jena und als Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung in Lyon. Nach dem Studium war er als Wirtschaftsanwalt und Unternehmensjurist tätig. 1995 trat er in die CDU ein, als Bundestagsabgeordneter spezialisierte er sich auf Gesundheitspolitik und war Berichterstatter für die Digitalisierung. Seit 2021 ist er gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion. Zuletzt wurde Sorge als Kandidat für das Amt des Bundesgesundheitsministers gehandelt.

Die Nominierung von Nina Warken als Ressortchefin wird in Berlin als Überraschung gewertet; niemand hatte sie auf dem Schirm. Aufgrund ihrer parlamentarischen Erfahrungen, insbesondere im Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung des NSU-Komplexes mit einem Abschlussbericht von 1500 Seiten, wird ihr die starke Fähigkeit zu strukturiertem Arbeiten in einer komplexen Materie nachgesagt. Sie gilt als geschickte und verbindliche Verhandlerin. Ihre Nominierung stieß durchweg auf ein positives Echo und wird mit der Hoffnung verbunden, dass der Austausch zwischen dem Ministerium und der Selbstverwaltung sowie anderen Organisationen wieder enger wird. Dass auch zunächst fachfremde Führungspersönlichkeiten das Amt außerordentlich erfolgreich gestalten können, zeigte zuletzt die von 2001 bis 2009 amtierende Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), eine gelernte Sonderschullehrerin, die nicht nur die GKV finanziell sanierte, sondern mit der Liberalisierung der ambulanten Versorgung und des ärztlichen Berufsrechts den Ärzten völlig neue und zeitgemäße Berufsausübungsmöglichkeiten schuf.  

Karl Lauterbach wird am kommenden Dienstag sein Amt an die Nachfolgerin übergeben.