Wochenrückblick: Streit um Sparpläne für gesetzliche Krankenkassen

Die Vorschläge zur Entlastung der gesetzlichen Kassen stoßen auf breite Kritik. Ärzte, Kliniken und Verbände warnen vor Versorgungslücken, während Kassen und Wirtschaft Reformdruck betonen.

Sparempfehlungen lösen ein kontroverses Echo aus

Erwartungsgemäß haben die 66 Empfehlungen der Expertenkommission zu Finanzierungsoptionen für die gesetzlichen Krankenkassen mit einem Entlastungspotential von bis zu 42 Milliarden Euro ab 2027 ein kontroverses Echo ausgelöst. Scharfe Kritik kommt vor allem von den Organisationen fast aller Leistungserbringer.

KBV und Ärzteverbände warnen: Würden Zuschläge für vermittelte Facharzttermine gestrichen, sänke die Terminkapazität laut KBV-Vorsitzendem Dr. Andreas Gassen um rund 40 Millionen (etwa 10 %). Die Wartezeit auf einen Facharzttermin, die bereits zwischen 2019 und 2024 von 33 auf 42 Tage gestiegen ist, wird voraussichtlich weiter auf über 50 Tage steigen. Die Annahmen der Kommission sowie die Behauptungen des Bundesrechnungshofs seien falsch, de facto sei das Terminangebot der Fachärzte in den vergangenen Jahren gestiegen. Gassen erwartet daher massive Proteste seitens der freien Ärzteverbände.

Der Spitzenverband der Fachärzte hält die vorgeschlagenen Honorareinsparungen für nicht gerechtfertigt. Die Fachärzteschaft leistet seit Jahren einen überproportionalen Beitrag zur Stabilisierung des Systems und das unter Bedingungen fortgesetzter Budgetierung, so der SpiFa-Vorsitzende Dr. Dirk Heinrich.

Der Deutsche Hausärzteverband wendet sich gegen die Empfehlung, eine digitale Ersteinschätzung als Zugangsoption zur ärztlichen Versorgung einzuführen. Nach Einschätzung der Vorsitzenden Professorin Nicola Buhlinger-Göpfarth könnte dies eher das Gegenteil des erwünschten Effekts auslösen und das Versorgungssystem noch stärker strapazieren. Aus diesem Grund beansprucht der Verband das Monopol der Hausärzte auf die Zugangssteuerung zur ärztlichen Versorgung.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft reagierte mit einem Katastrophenszenario: „Die Vorschläge stellen die Kliniken vor immense Herausforderungen, die viele Häuser nicht bewältigen können. Die stationäre Versorgung in Deutschland wird dadurch nachhaltig gefährdet“, so die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Professorin Henriette Neumeyer. Es gebe drei zentrale Problembereiche: die diesjährigen Einsparungen von rund 1,8 Milliarden Euro (sie betreffen allerdings einen erwarteten Kostenanstieg, der de facto nicht eintreten wird und damit auch nicht refinanziert wird aufgrund der Streichung einer Meistbegünstigungsoption), die von den Experten vorgeschlagene Deckelung des Ausgabenanstiegs entsprechend der Grundlohnveränderung und die wegfallende Refinanzierung der Tariflohnsteigerungen. Ferner werde der bürokratische Aufwand aufgrund der vermehrten Prüfungen durch den MDK erheblich steigen.

Die Krankenkassen sehen die ablehnende Haltung der Leistungserbringer mit Sorge und mahnen zu mehr Verantwortungsbewusstsein. „Wer nur Nein sagt und beim Thema Veränderung nur auf andere zeigt, wird schwerlich Teil der Lösung“, so ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes. Würden die Empfehlungen hingegen weitgehend umgesetzt, hält der AOK-Bundesverband sogar Beitragssenkungen perspektivisch für möglich. Ob die Bundesregierung dazu jedoch die Kraft hat, sei derzeit nicht klar.

Genau daran zweifelt auch die deutsche Wirtschaft. So zeigt eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände unter 1001 Führungskräften im Februar und März massive Skepsis: 86 Prozent sind danach nicht überzeugt, dass es der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode gelingt, grundlegende Reformen im Gesundheitswesen durchzusetzen. Aus Arbeitgebersicht ist der steigende Krankenstand am bedeutendsten. 44 Prozent der Befragten berichten, dass die AU-Tage in ihrem Unternehmen gestiegen seien, nur 8 Prozent registrierten einen sinkenden Krankenstand. 15 Prozent berichten von Betrugsversuchen mit Krankschreibungen. 63 Prozent sprechen sich für die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung aus und 52 Prozent befürworten die Einführung eines Karenztages.

ePA bekommt zentrale Bedeutung für Buchung von Arztterminen

Die elektronische Patientenakte soll künftig die Möglichkeit bieten, einen Arzttermin zu vereinbaren. Dies sieht ein in Planung befindliches Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen vor. Grundlage dafür ist die Digitalstrategie des Bundesgesundheitsministeriums. Über eine App soll es künftig möglich sein, eine bundeseinheitliche standardisierte Ersteinschätzung durch die Terminservicestellen der KVen zu erhalten. Ergibt sich daraus ein Behandlungsbedarf, kann digital ein Arzttermin in der Praxis oder in der Videosprechstunde gebucht werden. KBV und GKV-Spitzenverband sollen gesetzlich verpflichtet werden, Regelungen zur elektronischen Überweisung zu vereinbaren. Ärzte sollen ab September 2029 verpflichtet werden, elektronische Überweisungen anzubieten. Ferner sollen Voraussetzungen für den digitalen Informationsaustausch zwischen Ärzten geschaffen werden. Für Patienten soll die Nutzung solcher digitalen Services freiwillig bleiben.

Rasantes Wachstum bei DiGA – GKV sieht Schwachpunkt bei der Preisbildung

Gut fünf Jahre nach ihrer gesetzlichen Implementierung sind digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) in der Versorgungsrealität angekommen. Nach dem neuesten DiGA-Bericht des GKV-Spitzenverbandes wurden zwischen dem 1. September 2020 und dem 31. Dezember 2025 insgesamt 1,6 Millionen DiGA verordnet und von den Kassen bezahlt. Allein 2025 stieg die Inanspruchnahme im Vergleich zum Vorjahr um 61 Prozent. Die gesamten Ausgaben der GKV beliefen sich über alle fünf Jahre hinweg auf rund 400 Millionen Euro.

Um den Markt zu entwickeln, schreibt der Gesetzgeber eine nachgelagerte Nutzenbewertung vor. Diese zeigt in gut der Hälfte der neu angebotenen DIGAs ein positives Ergebnis mit endgültiger Aufnahme in das DiGa-Verzeichnis. Ende 2025 waren insgesamt 58 DiGA im GKV-Leistungskatalog enthalten. Der GKV-Spitzenverband sieht es als problematisch, dass Hersteller im ersten Jahr ihre Preise frei gestalten können. Im Durchschnitt liegen die Preise aktuell bei 544 Euro, die Spanne reicht von 119 bis 2077 Euro. Die zwischen der GKV und den Herstellern verhandelten Preise für 40 DiGA betragen 227 Euro.

Long COVID: Erhebliche Einbußen für die Wirtschaft

Laut einem am Mittwoch in Paris veröffentlichten Bericht der OECD sind 0,6 bis 1 Prozent der Bevölkerung der OECD-Mitgliedstaaten von Long COVID betroffen, was bis zu 15 Millionen Menschen entspricht. Die durchschnittlichen direkten medizinischen Kosten beziffert die OECD auf elf Milliarden Dollar jährlich, noch höher sind allerdings die indirekten Kosten, weil etwa zehn Prozent der betroffenen Patienten im ersten Jahr nach der Infektion fast vollständig arbeitsunfähig sind. Die daraus resultierenden Produktivitätseinbußen beziffert die Organisation auf jährlich 135 Milliarden Dollar, was einem durchschnittlichen Anteil von 0,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der OECD-Staaten entspricht. In vielen Ländern gehe die komplexe Erkrankung zudem mit Stigmatisierung der Betroffenen einher. Positiv bewerten die OECD-Experten Programme, wie sie in Deutschland und den Niederlanden aufgelegt seien. Das betrifft etwa die Forschungsprogramme, die das Bundesgesundheitsministerium fördert und in deren Rahmen Behandlungsstrategien entwickelt werden sollen.