Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates empfiehlt dem Plenum der Länderkammer, etliche Positionen im vom Bundeskabinett beschlossenen Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu streichen. Stattdessen müsse der Bundeszuschuss erhöht und dynamisiert werden, ferner müsse sich der Bund stärker an der Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern beteiligen. Da das Gesetz jedoch nicht zustimmungspflichtig ist, bestehen kaum Aussichten darauf, dass die Länder sich mit ihren Forderungen durchsetzen können, zumal offen bleibt, wie die entstehenden Finanzierungslücken geschlossen werden sollen.
Für die ambulante ärztliche Versorgung fordert der Gesundheitsausschuss,
Generell empfiehlt der Ausschuss des Bundesratsplenums, die ärztlichen Vergütungsstrukturen im Rahmen des geplanten Primärversorgungssystems weiterzuentwickeln.
Für den stationären Sektor wenden sich die Länder gegen die Streichung der Meistbegünstigungsklausel, die Deckelung des Pflegebudgets sowie die Erhöhung der Prüfquoten für die Abrechnungen der Krankenhäuser. Ferner wendet sich der Bundesrat dagegen, den Anstieg der Ausgaben für 2027 bis 2029 auf die Grundlohnrate minus einen Prozentpunkt zu begrenzen.
Der Ersatzkassenverband warnt: Der Bundesrat setze mit diesen Empfehlungen ein fatales Signal und gefährde die Finanzstabilität der gesetzlichen Krankenversicherung. Krankenversicherung. Auf Basis des Kabinettsbeschlusses wäre eine Einsparung von 16,3 Milliarden Euro im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes möglich – das wäre gerade ausreichend, um Beitragssatzerhöhungen weitgehend zu vermeiden.
Das Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dringend notwendigen Strukturreformen im Gesundheitswesen und in der Pflege. Deutschland habe eines der teuersten Versorgungssysteme in der OECD, das jedoch höchstens mittelmäßige Leistungen erziele. Ohne Reformen wird die Sozialabgabenquote von derzeit 42,3 auf 45,4 Prozent in 2030 und auf 50 Prozent in 2040 steigen. Das gefährde Arbeitsplätze, drücke Nettolöhne und koste potenziell Arbeitsplätze.
Die Empfehlungen des Rates gehen weit über das aktuell von der Bundesregierung geplante Spargesetz hinaus. Die wichtigsten Handlungsoptionen aus der Sicht des Rates:
Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 1. April über einen neuen Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) haben die Fachgremien der Bundesärztekammer die Arbeit aufgenommen. Der Aktionsplan AMTS 2026 bis 2029 des Bundesgesundheitsministeriums setzt einen Schwerpunkt auf die Digitalisierung zur Sicherung der Arzneitherapie. Zuständig dafür ist eine Koordinierungsgruppe AMTS mit einem wissenschaftlichen Sekretariat, das bei der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft angesiedelt ist und in dem Vertreter aus der Arzneimittelkommission der Apotheker, aus dem BMG, aus der Pflege und aus den Krankenhäusern mitarbeiten.
Das Ziel ist, digitale Instrumente wie das e-Rezept und die ePA mit dem Medikationsplan in den Medikationsprozess einzubeziehen. Die Koordinierungsgruppe analysiert, welche Optimierungsmöglichkeiten sich für eine bessere AMTS ableiten lassen. „Innovative Arzneimittel und Therapien bieten immer bessere und zielgerichtetere Behandlungsoptionen. Die gleichzeitige Einnahme mehrerer Arzneimittel birgt die Gefahr unerwünschter Neben- und Wechselwirkungen, die in vielen Fällen vermeidbar wären“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken in der Auftaktsitzung der Koordinierungsgruppe. Schätzungsweise 250.000 Klinikeinweisungen sind jedes Jahr aufgrund von Medikationsfehlern erforderlich.
Anlässlich des Internationalen Tages der Frauengesundheit am vergangenen Donnerstag hat sich Bundesgesundheitsministerin Nina Warken für eine stärkere Fokussierung auf geschlechtsspezifische Unterschiede bei Patientinnen und Patienten ausgesprochen. Zwar sei eine zunehmende Sensibilisierung zu beobachten, es erfordere jedoch viel Zeit, dies in der Aus- und Fortbildung und schließlich in der Versorgung durchzusetzen. Eine Ursache ist auch, dass Frauen in klinischen Studien nach wie vor unterrepräsentiert sind oder dass Daten nicht geschlechtsspezifisch erfasst oder ausgewertet werden. Dazu hat das Bundesforschungsministerium einen Förderschwerpunkt eingerichtet, der auch die Forschung zur Kontrazeption, Reproduktionsmedizin und geschlechtssensiblen Medizin umfasst. Auch Ärzte und Krankenkassen zeigen an dem Thema Interesse und benennen Defizite: Nur etwa ein Drittel der Ärzte gab in einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des AOK-Bundesverbandes an, in ihrer Ausbildung überhaupt keine genderspezifischen Inhalte gelernt zu haben. Zwei Drittel haben sich zu diesem Thema noch nie weitergebildet.