Die Nationale Akademien der Wissenschaften Leopoldina fordert von der Politik einen grundsätzlich neuen Umgang bei der Prävention und der Therapie von Adipositas. Sie spricht sich ausdrücklich für eine aktive umfassende Verhältnisprävention und die Aufnahme neuer pharmakologischer Optionen in den GKV-Leistungskatalog aus.
Die Wissenschaftler begründen ihre Forderung mit der wachsenden Ausbreitung der Krankheit: Jedes sechste Kind sei inzwischen von Übergewicht betroffen, ein Teil von Adipositas. Ein Viertel der Erwachsenen leide unter Adipositas. Die gesamtwirtschaftlichen Kosten werden auf 113 Milliarden Euro jährlich, 2,6 Prozent des Sozialprodukts, beziffert. „Die Wirksamkeit der bisherigen politischen Anstrengungen und Strategien ist daher fraglich. Die wirksame Bekämpfung von Adipositas ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, welche nur sektorübergreifend, interdisziplinär und ressortübergreifend bewältigt werden kann.
In der Prävention fordert die Leopoldina einen grundlegend neuen Ansatz:
Auch für die Therapie der Adipositas fordert die Leopoldina einen Paradigmenwechsel:
De facto ist der Koalitionsvertrag, der sich auf 9 Zeilen mit Prävention befasst, unspezifisch und lässt kein generelles Umdenken erkennen. Auch das faktische Verhalten des Bundesgesundheitsministeriums deutet nicht auf eine Bereitschaft im Sinne der von der Leopoldina geforderten Kraftanstrengung hin.
Zusammen mit führenden internationalen Herzgesellschaften wie der European Society of Cardiology, das American College of Cardiology, die American Heart Association und die World Heart Federation fordert die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin, Umweltverschmutzung, Hitze und Lärm als zentrale gesundheitliche Risikofaktoren anzusehen und stärker bei politischen Entscheidungen zu berücksichtigen. Von den jährlich 20 Millionen weltweit durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachten Todesfällen geht jeder Vierte auf negative Umweltfaktoren zurück. „Umweltstressoren treffen vor allem ältere, chronisch kranke und sozial benachteiligte Menschen – genau jene Gruppen, die internistisch besonders vulnerabel sind“, so DGIM-Generalsekretär Professor Georg Ertl.
Die aktuelle, von den Instituten für Allgemeinmedizin der Universitäten Frankfurt und Heidelberg durchgeführte Evaluation der hausarztzentrierten Versorgung der AOK Baden-Württemberg bestätigt die Vorteile der HzV im Vergleich zur Regelversorgung: Danach verzeichnete die HzV-Gruppe im Jahr 2022 3,1 Millionen Hausarztkontakte mehr und 1,36 Millionen unkoordinierte Facharztbesuche weniger als die Regelversorgung. Seit Etablierung des Vertragssystems durch die AOK, den MEDI-Verbund und den baden-württembergischen Hausärzteverband im Jahr 2011 konnten bei mehr als 100.000 Diabetikern zahlreiche schwerwiegende Komplikationen wie Amputationen, Herzinfarkt und Schlaganfall verhindert werden. Ferner wurden im Vergleich zur Regelversorgung 24.000 Menschen mehr gegen Influenza geimpft werden. Diese bessere Versorgungsqualität werde seit Jahren bei geringeren Kosten erreicht, so die Evaluation. Seit Beginn des Vertragssystems vor nun 15 Jahren wird das Modell alle zwei Jahre wissenschaftlich unter die Lupe genommen.
Der Vorstoß von Bundeskanzler Friedrich Merz, die telefonische Krankschreibung zu überprüfen, hat ein widersprüchliches Echo, auch innerhalb der Ärzteschaft, ausgelöst. Hintergrund von Merz‘ Initiative ist der vor einigen Jahren sprunghaft und jetzt auf hohem Niveau stagnierende Krankenstand: Er lag, mit gewissen Schwankungen in den Jahren davor, 2006 bei 3,2 Prozent und stieg dann bis 2021 auf etwa vier Prozent; ab 2022 hat er sich sprunghaft auf 5,5 bis 5,4 Prozent (2025) erhöht. Hinter der starken Veränderung seit 2022 vermutet Merz die im Jahr zuvor – im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingeführte – telefonische Krankschreibung, die keinen physischen Kontakt zum Arzt erfordert. Zustimmung erhielt Merz von weiten Teilen der Union, aus dem Lager der Arbeitgeber und auch der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Deren Vorsitzender Dr. Andreas Gassen vermutet, die telefonische AU-Bescheinigung lade zum Missbrauch ein. Außerdem: „Am Telefon kann niemand zuverlässig beurteilen, ob jemand wirklich arbeitsunfähig ist.“
Das stieß wiederum auf einen scharfen Widerspruch des Deutschen Hausärzteverbandes, der die telefonische Krankschreibung als Erfolgsmodell bewertet. Gassen vertrete mit seiner Auffassung nicht mehr die Interessen der Ärzte, so die Verbandsvorsitzende Professor Nicola Buhlinger-Göpfahrt. Die Telefon-AU sei eine sehr wirksame Maßnahme zum Bürokratieabbau gewesen. Unterstützt sieht sich der Hausärzteverband vom Expertenrat der Bundesregierung für Gesundheit und Resilienz mit seiner Empfehlung, die Telefon-AU beizubehalten. Auch der AOK-Bundesverband, der von seinem wissenschaftlichen Institut die Entwicklung von Fehlzeiten regelmäßig monitort und darüber ausführlich berichtet, sieht keine Anzeichen für einen Missbrauch.
Tatsächlich ist das Ausmaß von Fehlzeiten laut dem AOK-Fehlzeiten-Report in starkem Maße abhängig vom Beruf, der Branche und offensichtlich auch der Art des Arbeitgebers. Spitzenreiter im negativen Sinne mit einem Krankenstand von 7,5 Prozent sind die öffentliche Verwaltung und das Gesundheitswesen, das ebenfalls in großen Teilen in der Hand öffentlicher Träger ist. Unter den Berufen zählt die Altenpflege mit 34 Fehltagen im Jahr zu denen mit den höchsten krankheitsbedingten Arbeitsausfällen, nur etwas geringer sind die Ausfälle in der Krankenpflege. Bei der AOK versicherte Ärzte kommen hingegen nur auf 12 Fehltage, noch niedriger sind sie mit 7,5 Tagen in der Forschung und an Hochschulen. Unter den nicht akademischen Gesundheitsberufen sind Medizinische Fachangestellte diejenigen, die mit 5,4 Prozent einen der niedrigsten Krankheitsstände aufweisen. Offenbar sind es intrinsische Motivation, die Organisation in kleineren Teams, Führung und Kollegialität, die sich als resilienzfördernd erweisen.
Mit der Verabschiedung des Critical Medical Acts hat das EU-Parlament am Dienstag in Straßburg neue Rahmenbedingungen für die Erstattungspolitik für versorgungskritische Arzneimittel geschaffen. Kern des Gesetzes ist, dass die EU-Mitgliedsstaaten künftig bei der Ausschreibung für solche Arzneimittel nicht mehr nur den niedrigsten Preis zum Maßstab für einen Zuschlag machen, sondern mehrere Anbieter unter dem Aspekt der Liefersicherheit berücksichtigt werden müssen. Ferner müssen mindestens 50 Prozent der für diese Medikamente benötigten Wirkstoffe aus der EU kommen. Sollten dennoch Lieferengpässe auftreten, kann eine Umverteilung unter den Mitgliedsstaaten angeordnet werden. Zudem sollte die EU die Möglichkeit haben, Reserven anzulegen, die aus EU-Haushaltsmitteln finanziert werden können.
Hintergrund des Gesetzes sind die in den vergangenen Jahren immer wieder aufgetretenen Lieferengpässe auch bei versorgungskritischen Arzneimitteln. Zu einem Teil ist die Produktion von Medikamenten, Wirkstoffen und Hilfsstoffen auf nur wenige Hersteller in China und Indien konzentriert, wodurch Klumpenrisiken entstehen. Auslöser von Engpässen sind unerwartete Nachfragesteigerungen, auch durch öffentliche Tender, sowie Probleme in der Produktion und Qualitätssicherung. Nach der Verabschiedung durch das EU-Parlament folgt in den nächsten Monaten der Trilog zwischen Parlament, EU-Ministerrat und EU-Kommission, mit dem Inkrafttreten wird im Sommer gerechnet.