„An der Realität vorbei": Kritik an der geplanten Teilkrankschreibung

Ab 2028 soll die Teilarbeitsunfähigkeit kommen – Patienten wären dann zu 25, 50 oder 75 Prozent krankgeschrieben. In den Praxen wächst der Widerstand: von Bürokratiesorgen bis zu Rückzugsgedanken. Wie sehen Sie die Reform?

Teilkrankschreibung ab 2028: Fortschritt oder Bürokratiemonster?

Ab 2028 soll mit dem neuen § 44c SGB V die sogenannte Teilarbeitsunfähigkeit eingeführt werden. Was nach mehr Flexibilität klingt, könnte in den Hausarztpraxen für erheblichen Mehraufwand sorgen. Bisher galt in Deutschland ein einfaches Prinzip: Ein Arbeitnehmer ist entweder arbeitsfähig oder arbeitsunfähig. Künftig sollen Ärzte jedoch zusätzlich feststellen, ob jemand zu 25, 50 oder 75 Prozent arbeitsfähig ist.

Damit verlagert die Reform ein komplexes arbeitsorganisatorisches Problem in die Sprechzimmer und lässt zentrale Fragen offen:

  • Woher sollen Praxen die nötigen Kenntnisse über die Bedingungen am Arbeitsplatz nehmen?
  • Wer haftet, wenn eine Teilkrankschreibung sich als falsch erweist?
  • Wer führt die Gespräche mit dem Arbeitgeber und wer bezahlt den Mehraufwand?

Hinzu kommt der schiere Zeitaufwand: die Gesetzesfolgenabschätzung veranschlagt rund fünf Minuten Mehraufwand pro Fall, bei geschätzt einer Million Fällen im Jahr summiert sich das auf über 83.000 zusätzliche Arbeitsstunden. Entsprechend groß ist der Unmut in der Ärzteschaft.

Die Stimmen aus der Ärzteschaft

Zwischen Frust und Fassungslosigkeit: Viele Ärzte äußern ihren Ärger über die Neuerung in den sozialen Medien. Die folgenden Stimmen zeigen, wie angespannt die Situation in den Praxen ist:

„Man weiß gar nicht mehr, was man dazu sagen soll. Ich empfinde das alles als völlig abstrus und an der Realität im Praxisalltag vorbei.“

Anonymer Social-Media-Kommentar einer Ärztin

„Wie kann man sich so einen Blödsinn bloß einfallen lassen? Das ist weit entfernt von der täglichen Arbeit einer hausärztlichen Praxis.“

Anonymer Social-Media-Kommentar einer Ärztin

„Es schafft Diskussionen, Papierkram und Bürokratie, die von der ohnehin viel zu geringen Zeit abgehen, die einem für Patientinnen und Patienten zur Verfügung steht.“

Anonymer Social-Media-Kommentar einer Ärztin

„Ich wollte eine Praxis übernehmen und momentan halte ich mich zurück.“

Anonymer Social-Media-Kommentar einer Ärztin

„Ist der Regierung bewusst, dass nicht wenige Ärzte im ambulanten Bereich gerade überlegen, wie Plan B in ihrem Leben aussehen könnte, wenn das so kommt?“

Anonymer Social-Media-Kommentar einer Ärztin

Jetzt sind Sie gefragt

So laut die Kritik auch ist, ganz einig ist sich die Ärzteschaft nicht. Einige sehen in der Teilarbeitsunfähigkeit nicht nur Mehraufwand, sondern auch Chancen. Daher interessiert uns Ihre Einschätzung zur Reform.

Wie bewerten Sie die geplante Teilarbeitsunfähigkeit? Sehen Sie darin ein hilfreiches Instrument für den Wiedereinstieg oder eine zusätzliche Belastung für die Praxen? Bremst eine solche Reform am Ende auch die Bereitschaft, überhaupt noch in die Niederlassung zu gehen?

Quellen:
  1. Bundesministerium für Gesundheit: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – Verfahrensstand sowie 2./3. Lesung im Bundestag und zweiter Durchgang im Bundesrat am 10. Juli 2026.
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz
  2. Deutscher Bundestag: Nach hitziger Debatte: Bundestag verabschiedet GKV-Finanzreform – Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld mit den Stufen 25, 50 und 75 Prozent; Einzelheiten sollen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt werden.
    https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw28-de-gkv-1184352
  3. Bundesministerium für Gesundheit: Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung – Regelungen zur Teilarbeitsfähigkeit, zur Zustimmung von Beschäftigten und Arbeitgebern sowie zur vorgesehenen Ausgestaltung durch den G-BA.
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz_Kabinett.pdf
  4. Hausärztinnen- und Hausärzteverband: Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – Kritik an der Teilkrankschreibung und am erwarteten zusätzlichen Aufwand für Hausarztpraxen.
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/Stellungnahmen_WP21/GKV-BStabG/Hausaerztinnen-_und_Hausaerzteverband_e._V..pdf
  5. Kassenärztliche Bundesvereinigung: „Hofmeister: Der Aufwand für die Teil-AU ist vollkommen unleistbar“ – Interview zur praktischen Umsetzbarkeit und zum fehlenden Wissen über die konkreten Arbeitsbedingungen.
    https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/05-28/hofmeister-der-aufwand-fuer-die-teil-au-ist-vollkommen-unleistbar
  6. Gemeinsamer Bundesausschuss: Aktuell geltende Regeln zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und zur stufenweisen Wiedereingliederung.
    https://www.g-ba.de/themen/veranlasste-leistungen/arbeitsunfaehigkeit/Ergänzend die aktuell geltende Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: https://www.g-ba.de/richtlinien/2/
  7. Bundesministerium für Gesundheit: Gesetzesfolgenabschätzung – Kalkulation des zusätzlichen Erfüllungsaufwands durch die Teilkrankschreibung. Die Annahmen zu Fallzahl und Bearbeitungszeit befinden sich im Gesetzentwurf aus Quelle 3.
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz_Kabinett.pdf
  8. Anonyme Social-Media-Kommentare von Ärztinnen: Der Redaktion vorliegend; für Länge, Rechtschreibung und Lesbarkeit redaktionell bearbeitet.