Auswirkungen des Spargesetzes: Weiter Kontroversen um die Folgen für die Terminvergabe durch Arztpraxen

Fallen 50 Millionen Arzttermine weg? KBV und Krankenkassen streiten über die Folgen der Budgetierung.

Organisationen der Ärzte und Krankenkassen debattieren weiterhin kontrovers über die Auswirkungen der mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz eingeführten Budgetierung der vertragsärztlichen Vergütung und insbesondere auch der Streichung der TSVG-Vergütungen. Nach Einschätzung des KBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Andreas Gassen müssten die Praxen auf die Deckelung der Gesamtvergütung mit einer Streichung von etwa 50 Millionen Terminen reagieren. Regierungspläne, die verbindliche Terminkontingente für Kassenpatienten vorsehen, lehnt Gassen als kontraproduktiv ab: Blockierte Kontingente schränkten die Flexibilität ein, stünden dann akut nicht mehr zur Verfügung und verschärften die Terminnot weiter. Auch Psychotherapeuten warnen vor noch längeren Wartezeiten, die schon jetzt nach Angaben der Bundespsychotherapeutenkammer im Schnitt etwa 20 Wochen betragen. Ökonomen rechnen ebenfalls mit Ausweichreaktionen der Vertragsärzte: Verlagerungen von Kontrolluntersuchungen auf den Beginn von Folgequartalen, vermehrte Angebote individueller Gesundheitsleistungen, Generierung zusätzlicher Einnahmen durch Privatpatienten.

Der Verband der Ersatzkassen vdek hält die Kritik, insbesondere die Warnungen der KBV für überzogen; damit sollten bewusst Ängste der Versicherten geschürt werden, so vdek-Chefin Ulrike Elsner. Sie verteidigte insbesondere die Streichung der TSVG-Sonderhonorare, die nicht zu zusätzlichen Terminvergaben, sondern nur zu Mitnahmeeffekten geführt hätten. Mit den in diesem Jahr zur Verfügung stehenden 57,3 Milliarden Euro für die vertragsärztliche Vergütung könne eine gute Versorgung sichergestellt werden.

Der GKV-Spitzenverband plädiert dafür, die Terminvergabe nach der medizinischen Dringlichkeit zu organisieren. Dazu sollten Ärzte tagesaktuell einen verbindlichen Anteil ihrer freien Termine auf eine Plattform stellen, auf der nicht mehr nach dem Versichertenstatus gefragt werden dürfe. Der Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes wandte sich überdies gegen die Verwendung des Begriffs „Zwei-Klassen-Medizin“ aufgrund des unterschiedlich schnellen Zugangs von Kassen- und Privatpatienten zur Versorgung: „Im Krankenhaus und von den meisten Ärzten werden gesetzlich Versicherte genauso gut behandelt wie Privatpatienten.“

Quellen
  1. KBV
  2. GKV-Spitzenverband
  3. vdek