Bundestag korrigiert GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Kein Fixkostenabschlag für Hausärzte, Übergangsregelung für Psychotherapie, Aus für Hybrid-DRGs: Der Bundestag hat das Beitragssatzstabilisierungsgesetz geändert.

Im Zuge der Beratungen der Notfallreform hat der Bundestag am Donnerstag ebenfalls ein Änderungspaket an dem erst im Sommer beschlossenen Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Die Änderungen betreffen auch Vertragsärzte und Psychotherapeuten:

Quellen
  1. Bundestag, BMG