„Ich habe lange genug umsonst gearbeitet”: Frust über die Fallzahlbegrenzung

Mehr Patienten bringen nicht mehr automatisch mehr Honorar: Je nach KV-Region werden zusätzliche Fälle gedeckelt. Wie erleben Sie diese Entwicklung?

Mehr behandeln, weniger verdienen? Wie Fallzahlgrenzen Facharztpraxen treffen

Mehr Patienten versorgen, aber trotzdem nicht mehr verdienen, für viele Facharztpraxen ist das längst bittere Realität. Schon in der Vergangenheit verhinderten Fallzahlbegrenzungen, dass zusätzliche Behandlungen automatisch zu höheren Honoraren führten. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz spitzt sich das Problem nun dramatisch zu: Die Kluft zwischen Versorgungsaufwand und Vergütung wird künftig noch größer.

Das Prinzip dahinter: Die Kassenärztlichen Vereinigungen verteilen eine gedeckelte Gesamtvergütung. Überschreitet eine Praxis eine bestimmte Fallzahlgrenze, bei der KV Nordrhein zum Beispiel fünf Prozent mehr als im Vorjahresquartal, wird der Zuwachs nicht mehr vollständig bei der Berechnung des Regelleistungsvolumens berücksichtigt. Die Folge: ein Großteil der zusätzlichen Behandlungen wird nur noch zu einem stark reduzierten, „quotierten" Honorar vergütet. Die Personal- und Betriebskosten der Praxis laufen jedoch ungebremst weiter.

Mehr Arbeit, mehr Kosten, aber weniger Ertrag: Dieses Missverhältnis bleibt nicht ohne Folgen. Wie sehr die neue Vergütungslogik den Nerv der Praxen trifft, zeigt sich vor allem dort, wo  Ärzte offen über ihren Frust sprechen.

Die Stimmen aus der Ärzteschaft

In den sozialen Medien machen viele Ärzte ihrem Ärger über die Vergütungssituation Luft. Die folgenden Stimmen geben einen Eindruck davon, wie hoch der Druck in den Praxen inzwischen ist:

„Ich bin Ärztin geworden, um mit meinem Wissen und Können den Menschen zu helfen. Medizinische Versorgung muss sich am Bedarf der Kranken orientieren und nicht an einer Budgetierung."

Anonymer Social-Media-Kommentar einer HNO-Ärztin

„Ich mache mir nicht nur Sorgen um die GKV-Patienten, sondern auch um die eigene Praxis. Die Kosten steigen jedes Jahr. Bald werden Ärzte nur noch Privatpatienten und Selbstzahler versorgen."

Anonymer Social-Media-Kommentar eines niedergelassenen Arztes

„Wir reduzieren aufgrund des neuen Budgets die Sprechstundenzeiten. Ich habe lange genug umsonst gearbeitet. Das wird jetzt nicht noch einmal passieren."

Anonymer Social-Media-Kommentar eines niedergelassenen Arztes

Auch Patienten fürchten Folgen, vor allem längere Wartezeiten und eine Verlagerung in die Notaufnahme:

„Es werden mehr Leute in die Notaufnahme gehen. Hätte mein Hausarzt oder mein HNO mich damals nicht am selben Tag behandeln können, wäre ich definitiv dort gelandet."

Kommentar einer Patientin, anonymisiert wiedergegeben

Eine Praxisinhaberin antwortete darauf:

„So wird es zum Teil sein, obwohl die Notaufnahme dafür nicht gedacht ist. Zwangsläufig könnte es aber dazu kommen.“

Ein Reformsignal aus Bayern?

Dass die Instrumente veränderbar sind, zeigt Bayern: Dort hat die KV die Fallzahlzuwachsbegrenzung für 2026 vorläufig ausgesetzt. Andere Mengenbegrenzungen bleiben zwar bestehen, doch diese Entscheidung wirft die Frage auf, ob die Fallzahlzuwachsbegrenzung noch das richtige Steuerungsinstrument ist, gerade in einer Versorgung, in der viele Praxen längst am Limit arbeiten.

Jetzt sind Sie gefragt

Generell sollen Fallzahlbegrenzungen eine unnötige Leistungsausweitung verhindern und die verfügbaren Mittel gerecht verteilen. Für viele Praxen bedeuten sie jedoch: Ab einer bestimmten Grenze wird die zusätzliche Versorgung finanziell zum Verlustgeschäft.

Deshalb sind wir gespannt auf Ihre Meinung: Wo verläuft Ihrer Ansicht nach die Grenze zwischen sinnvoller Mengensteuerung und fairer Vergütung zusätzlicher Versorgung? Und hemmt ein solches System am Ende die Bereitschaft, überhaupt noch mehr Patienten aufzunehmen?


Hinweis zur Einordnung: Die zitierten Aussagen stammen aus öffentlich einsehbaren Social-Media-Diskussionen und wurden anonymisiert wiedergegeben. Sie illustrieren persönliche Erfahrungen und Befürchtungen, stellen jedoch keine repräsentative Befragung dar.

Quellen:
  1. Kassenärztliche Vereinigung Bayerns: Honorarverteilung und Informationen zur Fallzahlzuwachsbegrenzung, 2026.https://www.kvb.de/mitglieder/abrechnung/honorar
  2. Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Informationen zur Berechnung von Regelleistungsvolumen und qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen.https://www.kvno.de/praxis/abrechnung-honorar/honorarverteilung/rlv-und-qzv-berechnung
  3. Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. Informationen zu Mengenbegrenzungen im Honorarverteilungsmaßstab.https://www.kvbawue.de/praxis/abrechnung-honorar/arzthonorare/mengenbegrenzung
  4. § 87b SGB V. Vergütung der Ärzte und Psychotherapeuten aus der Gesamtvergütung.https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__87b.html
  5. Bundesministerium für Gesundheit. Informationen zur ambulanten ärztlichen Vergütung und zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/aerztliche-verguetung
  6. Anonymisierte Kommentare aus öffentlichen Social-Media-Diskussionen, 2026. Die Kommentare wurden als illustrative Einzelstimmen verwendet und nicht als repräsentative Datengrundlage eingeordnet.