„Wir sind gezwungen, unsere Praxis umzustrukturieren": Eine HNO-Ärztin über die Fallzahlbegrenzung

84 statt 100 Prozent: Für HNO-Praxen wird nach Berechnungen der KBV künftig nur noch ein Teil der behandelten Fälle vergütet. Eine niedergelassene Fachärztin aus Herne schildert im Gespräch mit esanum, wie ihre Praxis reagiert – und wo sie an eine ethische Grenze stößt.

Patricia Gosens, Fachärztin für HNO-Heilkunde in Herne

Fallzahlbegrenzung und Budgetierung gibt es in der vertragsärztlichen Versorgung schon seit Jahrzehnten. Neu ist, dass durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bestimmte extrabudgetäre Vergütungen entfallen. Die betreffenden Leistungen werden damit wieder dem Regelleistungsvolumen zugerechnet, wodurch die dortigen Fallzahlbegrenzungen faktisch stärker greifen.  Genau das beschäftigt Patricia Gosens und ihre Kollegen in der HNO-Praxis in Herne, seitdem das Gesetz im Sommer beschlossen wurde.

84 Prozent statt 100 Prozent

Bislang konnte die Unterfinanzierung gesetzlich versicherter Patienten durch extrabudgetäre Leistungen abgefedert werden, unter anderem durch die TSVG-Regelung oder die extrabudgetäre Vergütung der offenen Sprechstunde. Beides fällt nun weg. 

„Für uns HNO-Ärzte heißt das: Laut Prognose der KBV werden zukünftig im Budget nur noch 84% der behandelten Fälle vergütet, wenn wir 2027 wie bisher arbeiten würden. Jeder einzelne Patient darüber hinaus wird nicht mehr vergütet. Und das zeigt deutlich, dass wir unser Versorgungsangebot umstrukturieren müssen. Nicht weil wir wollen, sondern aus betriebswirtschaftlicher Notwendigkeit, damit eine langfristige medizinische Versorgung unserer Patienten gewährleistet bleibt”, sagt Gosens.

Die KBV rechnet bundesweit mit rund 46 Millionen Behandlungsfällen, die durch das Gesetz nicht mehr finanziert sind, bei einem Einspareffekt von rund 2,7 Milliarden Euro im ambulanten Bereich allein für das kommende Jahr. 

„Wer darüber nicht diskutiert, wird ab 2027 betriebswirtschaftlich an seine Grenzen stoßen“, sagt Gosens. 

Im Praxisteam wird deshalb in Rücksprache mit der KV bereits über mögliche Stellschrauben diskutiert: eine Reduzierung der GKV-Sprechstundenzeiten auf das gesetzliche Minimum von 25 Stunden pro Woche, Anpassung der offenen Sprechstunde, Überprüfung des Angebots an ambulanten Operationen, Etablierung einer Selbstzahler- und Privatsprechstunde (strikt von der GKV-Sprechstunde getrennt), Begrenzung von Neupatienten, Überprüfung der Selbstzahlerleistungen.

Der schmale Grat zwischen Beruf und Berufung

Enger werdende Sprechstundenfenster sind das eine. Was aber passiert, wenn eine Patientin oder ein Patient bereits in Behandlung ist und die Pauschale längst ausgeschöpft ist? Hier zieht Gosens eine klare Grenze:

„Klar ist, dass rein medizinische Entscheidungen in der Behandlungssituation durch die Umstrukturierung nicht beeinflusst werden. Die Patientin oder der Patient erhält eine leitliniengerechte und medizinisch notwendige Versorgung. Grundsätzlich können Kassenleistungen nie als IGeL angeboten werden. Das ist gesetzlich ausgeschlossen."

Als Beispiel nennt sie die Otomykose, eine Pilzinfektion des Gehörgangs. „Das ist eine pflegeintensive Erkrankung und braucht i.d.R. regelmäßige Kontrollen mit Gehörgangsreinigungen, manchmal sogar mehrfach wöchentlich. Ab dem zweiten Besuch in der Praxis zahlen wir als Behandler faktisch drauf, da die HNO-Grundpauschale abgegolten ist. Wir therapieren dennoch leitliniengerecht weiter, weil wir eine Berufsethik haben. Arzt/Ärztin sein ist immer ein schmaler Grat zwischen Beruf und Berufung,“

Genau an diesem Punkt wird Gosens deutlich:

„Meiner Meinung nach nutzt die Gesundheitspolitik dieses Pflichtbewusstsein der Ärzteschaft gnadenlos aus und versucht es immer weiter zu strapazieren.”

Die Umstrukturierung, die das Praxisteam plant, dient deshalb nicht dazu, weniger Verantwortung zu übernehmen, sondern das Patientenaufkommen von vornherein so zu steuern, dass die Versorgung derjenigen, die in der Praxis sind, weiterhin auf hohem Niveau möglich bleibt.

Wenn Aufklärung zur Zusatzaufgabe wird

Auch die Kommunikation mit den Patienten verändert sich. Gosens informiert bereits jetzt, wo die Zeit es zulässt, über die absehbaren Einschränkungen und betont: „Das raubt uns zusätzlich wertvolle Zeit, die wir dringend für die Patientenversorgung bräuchten.“

Sorgen bereitet ihr vor allem, wer den entstehenden Unmut künftig zuerst zu spüren bekommt: „Ich befürchte auch, dass wir diesen Unmut in den Praxen zu spüren bekommen werden, und an erster Stelle die MFAs als erste Ansprechpartner in der Praxis. Die Bundesregierung legt realitätsferne Rahmenbedingungen per Gesetz fest und wir dürfen vor Ort zu alledem auch noch Streitschlichter sein.“

Fazit

Für die Praxis in Herne ist die Fallzahlbegrenzung durch das GKV-Spargesetz keine abstrakte Zahl, sondern bedeutet einen konkreten Umbau des Praxisalltags - und Leidtragende sind letztendlich die Patienten.  Die Frage bleibt, wie lange sich die eigene Berufsethik noch mit der Wirtschaftlichkeit der Praxis vereinbaren lässt.

Gosens formuliert es so: “Der Anspruch der medizinische Versorgung bleibt auf dem Papier bestehen, während die realen Kapazitäten schwinden. Wie groß das tatsächliche Ausmaß sein wird, werden wir erst in den nächsten Monaten erleben.“

Quellen
  1. esanum-Interview mit Patricia Gosens, Fachärztin für HNO-Heilkunde in Herne, geführt von Jörg Zorn und Laura-Sophie Ferchof, 31. August 2026 (unveröffentlichtes Transkript, Redaktionsarchiv).
  2. Bundesministerium für Gesundheit: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – Verfahrensstand, Inkrafttreten 30. Juli 2026. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz
  3. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Spargesetz tritt in Kraft: Das sind die Auswirkungen für Praxen. https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/07-30/spargesetz-tritt-in-kraft-das-sind-die-auswirkungen-fuer-praxen
  4. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): KBV-Vorstand: Weniger Termine und Leistungen für Patienten – Bundesregierung beschließt Spargesetz. https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/04-30/kbv-vorstand-weniger-termine-und-leistungen-fuer-patienten-bundesregierung-beschliesst-spargesetz
  5. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): PraxisInfo – Auswirkungen des Spargesetzes, Juli 2026. https://www.kbv.de/documents/infothek/publikationen/praxisinfo/praxisinfo-spargesetz-auswirkungen.pdf