Rote-Hand-Brief zu Biotin

Biotin kann bei Laboruntersuchungen, deren Testprinzip auf einer Wechselwirkung zwischen Streptavidin und Biotin beruht, zu falsch-positiven oder falsch-negativen Ergebnissen führen. Dies stellt ein Risiko für verzögerte oder falsche Diagnosestellung sowie für unnötige oder ausbleibende Behandlungen dar.

Risiko falscher Ergebnisse von Laboruntersuchungen durch Biotin-Interferenzen: Betroffene Produkte: Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel zum Einnehmen oder diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die ≥ 150 Mikrogramm Biotin pro Dosiseinheit enthalten; Arzneimittel zur parenteralen Anwendung, die ≥ 60 Mikrogramm Biotin pro Dosiseinheit enthalten

Biotin kann bei Laboruntersuchungen, deren Testprinzip auf einer Wechselwirkung zwischen Streptavidin und Biotin beruht, zu falsch-positiven oder falsch-negativen Ergebnissen führen. Dies stellt ein Risiko für verzögerte oder falsche Diagnosestellung sowie für unnötige oder ausbleibende Behandlungen dar.

Biotin-haltige Arzneimittel werden angewendet zur Behandlung von Biotin-Mangelzuständen sowie im Rahmen einer parenteralen Ernährung und bei angeborenen Defekten im Biotin-Stoffwechsel. In klinischen Studien wird eine Hochdosistherapie (300 mg/d) bei Multipler Sklerose untersucht. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Biotin-haltige Nahrungsergänzungsmittel. Laboruntersuchungen (klinische Immunoassays), die auf einer Wechselwirkung zwischen Streptavidin und Biotin beruhen, werden zur Bestimmung zahlreicher Biomarker (z. B. Hormone, Herz-, Tumor-, Infektionsmarker), zur Konzentrationsbestimmung von Arzneistoffen sowie teilweise bei der patientennahen Labordiagnostik ("Point-of-Care-Testing", z. B. Troponin) und Screeningtests (z. B. HIV) eingesetzt. Je nach Testprinzip kann die Einnahme von Biotin zu falsch-positiven (kompetitives Testprinzip) oder falsch-negativen (Sandwichprinzip) Ergebnissen führen.

Die Produktinformationen von Biotin-haltigen Arzneimitteln zum Einnehmen, die ≥ 150 Mikrogramm pro Dosiseinheit enthalten, und von Arzneimitteln zur parenteralen Anwendung, die ≥ 60 Mikrogramm pro Dosiseinheit enthalten, werden aktualisiert.

Rote-Hand-Brief zu Biotin vom Mai 2019

Weitere Informationen:

Bulletin zur Arzneimittelsicherheit Ausgabe 4 – Dezember 2018 (S. 12 ff.)

Aufforderung zur Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen

Bitte melden Sie Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen an den/die produzierenden pharmazeutischen Unternehmer oder an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) elektronisch über www.bfarm.de oder schriftlich an die Postadresse Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn oder per Telefax: (0228)207-5207