Bewährungsstrafe gegen Frauenärzte wegen Tötung eines Zwillings

Wegen Totschlags sind zwei FrauenärztInnen in Berlin schuldig gesprochen und zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie hatten bei einer Geburt einen Zwilling getötet, der an einer massiven Hirnschädigung erkrankt war. Das Landgericht verhängte ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung beziehungsweise ein Jahr und neun Monate auf Bewährung gegen die MedizinerInnen.

MedizinerInnen sind von zulässiger Spätabtreibung ausgegangen

Wegen Totschlags sind zwei FrauenärztInnen in Berlin schuldig gesprochen und zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie hatten bei einer Geburt einen Zwilling getötet, der an einer massiven Hirnschädigung erkrankt war. Das Landgericht verhängte ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung beziehungsweise ein Jahr und neun Monate auf Bewährung gegen die MedizinerInnen.

Die Angeklagten – eine 58 Jahre alte Oberärztin und ein 73 Jahre alter Chefarzt im Ruhestand – hatten erklärt, sie seien davon ausgegangen, dass ihr damaliges Vorgehen bei einer Geburt per Kaiserschnitt rechtlich zulässig sei. Es wird damit gerechnet, dass der Fall vor den Bundesgerichtshof (BGH) geht.

Die Mutter der eineiigen Zwillinge war in der 32. Schwangerschaftswoche, als es im Juli 2010 zu Komplikationen kam. Laut Anklage hatten die beiden ÄrztInnen eine tödliche Dosis Kaliumchlorid während der Geburt injiziert. Zu diesem Zeitpunkt sei es jedoch rechtlich nicht mehr zulässig gewesen, da es sich nicht mehr um einen Fötus gehandelt habe.

Die Verteidiger argumentierten, ihre MandantInnen seien von einer zulässigen Spätabtreibung ausgegangen. Sie hätten "den maximal sicheren Weg" für den gesunden Fötus gehen wollen. Eine medizinische Indikation für einen späten Abbruch habe vorgelegen. Die Eltern der Zwillinge hätten sich nach ausführlicher Beratung für einen selektiven Fetozid im Mutterleib entschieden.