Früherkennungsprogramm für Gebärmutterhalskrebs startet im Januar 2020

Ein neu organisiertes Früherkennungsprogramm für Gebärmutterhalskrebs soll wie geplant zum 1. Januar 2020 starten. Dafür werden eigentlich vorgesehene Dokumentationsvorgaben für Ärztinnen und Ärzte befristet ausgesetzt, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzteschaft, Kliniken und Krankenkassen in Berlin beschloss.

Kasse bezahlt alle fünf Jahre Programm zur Früherkennung

Ein neu organisiertes Früherkennungsprogramm für Gebärmutterhalskrebs soll wie geplant zum 1. Januar 2020 starten. Dafür werden eigentlich vorgesehene Dokumentationsvorgaben für ÄrztInnen befristet ausgesetzt, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzteschaft, Kliniken und Krankenkassen in Berlin beschloss. Hintergrund sind Probleme, die nötige Praxis-Software für die Dokumentation rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Konkret geht es um ein breiter angelegtes Programm zur Früherkennung auf Kosten der Krankenkassen. Gesetzlich versicherte Frauen zwischen 20 und 65 Jahren sollen künftig alle fünf Jahre von der Kasse angeschrieben und über die Teilnahmemöglichkeit informiert werden.

Je nach Alter gibt es zwei Untersuchungsangebote, wie der G-BA erläuterte. Frauen zwischen 20 und 34 können – wie bisher - einmal jährlich eine Untersuchung mit einem "Pap-Test" wahrnehmen. Dabei wird ein Abstrich vom Gebärmutterhals genommen und auf veränderte Zellen untersucht. Frauen ab 35 sollen künftig alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung machen lassen können: mit einem Pap-Abstrich und einem Test auf krebserregende humane Papillomviren (HPV).

Ziel der eigentlich vorgesehenen Dokumentation ist es, Daten für eine Weiterentwicklung des Früherkennungsprogramms zu gewinnen. Mit der vom G-BA einstimmig beschlossenen Änderung können die Leistungen nun befristet auch ohne diese Dokumentationsvorgaben mit den Kassen abgerechnet werden, wie es weiter hieß. FrauenärztInnen hatten zuletzt vor massiven Problemen bei der Umsetzung des Programms gewarnt.