Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung

Der Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes stieß bei Psychotherapeuten auf massiven Protest. Worum geht es? Was ist bereits geregelt?

Der Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes stieß bei Psychotherapeuten auf massiven Protest. Worum geht es? Was ist bereits geregelt?

1999 war ein einschneidendes Jahr in der psychotherapeutischen Versorgung. Denn seither können approbierte Psychologen mit psychotherapeutischer Zusatzqualifikation ihre Zulassung zur vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung bei der Kassenärztlichen Versorgung beantragen. Für erkrankte GKV-Versicherte bedeutet dies, dass sie direkt einen psychologischen Psychotherapeuten konsultieren können, ohne auf eine ärztliche Überweisung angewiesen zu sein.

Die Kosten für analytische, psychologische und Verhaltenstherapien sowie bei organisch bedingten Störungen für eine neurologische Psychotherapie trägt die Krankenkasse auf Antrag des Patienten, sofern ein Psychotherapeut den Behandlungsbedarf festgestellt hat. Ist eine Langzeitbehandlung vorgesehen, prüft ein Konsiliararzt den Bedarf zusätzlich. Die Kostenübernahme für Gespräche im Vorfeld muss nicht extra beantragt werden. Doch bis es soweit ist, brauchen Patienten Geduld.

Ob sich die Versorgungssituation durch (noch) mehr Psychotherapeuten oder (noch) mehr Steuerung lösen lässt, ist strittig. Ende 2017 nahmen gut 25.000 psychologische Therapeuten, einschließlich Kinder- und Jugendpsychotherapie, an der KV-Versorgung teil, dies entspricht gut 23.000 Versorgungsaufträgen. Anfang 2000 waren es 13.000 Therapeuten. Auch weist die Psychotherapie gegenüber der vertragsärztlichen Versorgung einige Besonderheiten auf, die für eine bessere Planbarkeit sprechen könnten, denn die Therapieeinheiten samt Stundenkontingente sind in der Psychiatrie-Richtlinie vorgegeben.

Klare Regeln – unklare Pläne

Um einen zeitnahen Erstkontakt zu ermöglichen, müssen Psychotherapeuten seit April 2017 eine psychotherapeutische Sprechstunde anbieten (mindestens 100 Minuten pro Woche). Hierdurch konnte die durchschnittliche Wartezeit von gut zwölf Wochen 2011 auf knapp sechs Wochen 2017 reduziert werden. Dies zeigt eine Studie im Auftrag der Bundespsychotherapeutenkammer. Zeitgleich wurden Psychotherapeuten in den Terminvergabeservice einbezogen, den die Kassenärztlichen Vereinigungen für somatisch erkrankte Patienten mit Facharztüberweisung bereits seit Anfang 2016 anbieten müssen.

Psychisch erkrankte Patienten nutzen den Service überdurchschnittlich stark. Gut 20.000 Patienten fragten je Quartal II, III und IV 2017 nach einem Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde, etwa je 1.000 Patienten nach einer psychotherapeutischen Akutbehandlung – und je 10-12.000 Patienten nach einem Nervenarzt. Insgesamt ist der Anteil der Patienten, die den Service nutzten, aber sehr gering. Er lag 2017 unter einem Promille aller 562 Millionen Behandlungsfälle (Quelle: KBV).

Dass der Psychotherapeut, der das Erstgespräch führt, später auch behandelt, ist nicht zwangsläufig, denn die Behandlung ist zeitintensiv: Kurzzeittherapien dauern bis zu 12 Stunden, Langzeittherapien wie die analytische Psychotherapie eines Erwachsenen bis zu 160 Stunden. Gruppensitzungen kommen hinzu. Verlängerungen sind möglich. Die "Chemie" zwischen Patient und Psychotherapeut sollte daher stimmen. U.a. um das vorab zu klären, sind probatorische Sitzungen verpflichtend (außer bei einer Akutbehandlung).

Es bleibt die Frage nach den Kapazitäten und der Angebotssteuerung. Unklar ist, wie die Struktur künftig aussehen soll. Einigkeit scheint darin zu bestehen, dass es Koordinationsbedarfe gibt, z.B. bei komplexen Behandlungsverläufen. Im Entwurf des Terminservice-Gesetzes (TSVG) ist ein gestuftes Versorgungskonzept vorgesehen, wonach bestimmte Vertragsärzte und Psychotherapeuten für die Behandlungssteuerung verantwortlich sein würden. Derzeit wird hierüber im parlamentarischen Verfahren beraten. Auch müssten die Details wie die qualifikatorischen Anforderungen erst noch vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erarbeitet werden.

Laut Information der FAZ vom 23. Januar im Anschluss an eine Dialogveranstaltung bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, soll der umstrittene Passus zur gestuften Versorgung gestrichen werden und das Bundesgesundheitsministerium im Februar einen neuen Vorschlag vorlegen. Dem ging eine Anhörung im Petitionsausschuss zum TSVG am 14. Januar voraus, die von den Verbänden der Psychotherapeuten initiiert wurde.