BDDH: Ein Jahr Behandlungsvertrag – Eine Zwischenbilanz

Im Rahmen der 63. Jahrestagung der Gesellschaft für Thrombose- und Hämostaseforschung e.V. (GTH) in Berlin fand traditionell auch in diesem Jahr das berufspolitische Symposium des Berufsverbandes der Deutschen Hämostaseologen e.V. (BDDH) statt. Der öffentliche Teil der Sitzung stand unter dem Titel "Ein Jahr Behandlungsvertrag".

Ein klarer Erfolg, sagen die Beteiligten

Im Rahmen der 63. Jahrestagung der Gesellschaft für Thrombose- und Hämostaseforschung e.V. (GTH) in Berlin fand traditionell auch in diesem Jahr das berufspolitische Symposium des Berufsverbandes der Deutschen Hämostaseologen e.V. (BDDH) statt. Der öffentliche Teil der Sitzung stand unter dem Titel "Ein Jahr Behandlungsvertrag". Ihre Sicht zum Thema haben Referierende des BDDH, vdek, der AOK und ein anwendender Arzt dargestellt.

Mehr als 80 Prozent der beteiligten Praxen und Zentren beurteilen Vertrag positiv

Ein Jahr Behandlungsvertrag: ganz klar ein Erfolg, sagen die Beteiligten. PD Dr.med Jürgen Koczielny von der Charité Berlin und Vorstandsmitglied des BDDH hat maßgeblich an der Ausgestaltung des Vertrags mitgewirkt und erläuterte zu Beginn des Symposiums noch einmal die nach seiner Ansicht wichtigen Punkte für Patientinnen und Patienten, Ärzteschaft und Krankenkassen. Ein wichtiger Anstoß, der zu Verhandlungen mit den Krankenkassen führte, war die Vergütungslücke, die durch zu erbringende Leistungen entsteht, die weder in EBM noch GÖA abgebildet sind. Die Lücke beziffert Koczielny für Patienten im Kindesalter mit zwischen 1.200 und 1.500 Euro pro Quartal.

Der nun bestehende, nicht staatliche Behandlungsvertrag mit dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), der anpassungsfähig ist und auch weiterhin im Zuge bevorstehender Gesetzesänderungen anpassungsfähig bleiben soll, bietet für dieses Problem zumindest die Lösung einer gerechten Verteilung. Die Ärzteschaft profitiert mit dem vorliegenden Vertrag von einem einfachen und kostenfreien Abrechnungsweg und erhält faire Quartalspauschalen für die Versorgung ihrer ersatzkassenversicherten Patienten mit Faktorpräparaten. Hier wurden die zudem die tatsächlich alltagsrelevanten Diagnosen berücksichtigt und auch abgebildet, was Koczielny als Meilenstein für die Praxis bezeichnet. Eine weitere Entlastung bedeutet der Wegfall von Preisverhandlungen mit den Herstellern der Präparate. Erreicht wurden jedoch nicht nur Einigungen über finanzielle Flüsse, sondern es wurde auch ein Case Management etabliert. Die beteiligten Krankenkassen stellen nun konkrete Ansprechpersonen zur Verfügung, die sich um die Probleme der Patienten kümmern.

Maurice El Talia vom vdek konnte die positive Stimmung bestätigen. Eine Umfrage hatte ergeben, dass der Behandlungsvertrag mit einer Akzeptanz von mehr als 80 Prozent von den Zentren und Praxen mit Behandlungsvertrag sehr positiv bewertet und in vielen Aspekten als Bereicherung empfunden wird.

AOK Nordost verlangt noch mehr Transparenz

Kritischer hingegen fiel die Perspektive der AOK Nordost aus, mit der bislang keine erfolgreichen Verhandlungen zugunsten einer vertraglichen Einigung und Vereinheitlichung geführt werden konnten. Bettina Piep, Apothekerin bei der AOK Nordost, betonte zunächst die strukturellen Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben, dass jede AOK für sich selbst organisiert ist und dies die Umsetzung von bundesweit gültigen Verträgen erschwert. Sie betont jedoch, dass ausgehend von der Versorgungslage es durchaus auch für die AOK Nordost sinnvoll wäre, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.

Piep sieht dafür die Notwendigkeit, Verträge mit spezialisierten Zentren abzuschließen, wobei sowohl die Fallzahlen zu berücksichtigen sind als auch weitere Kriterien, wenn es darum geht zu bestimmen, welche Einrichtungen zu den spezialisierte Zentren zählen können. Weiterhin sollte eine Hämophilieschwester mit in die Versorgung eingebunden werden, deren Kosten die AOK Nordost anteilig tragen würde, sowie auch niedergelassene Praxen. Transparente Rabattverträge mit Herstellern und einheitliche Bezugswege sowie eine bessere Führung von Hämophilie-Patienten - zum Beispiel bei Umzug - sind weitere Punkte im Forderungskatalog der AOK Nordost. Grundsätzlich betonte Piep die Bereitschaft zu weiteren Verhandlungen.

Weiterhin konzertierte Aktionen nötig

Aus der Anwenderperspektive berichtete Dr. med. Wolfgang Mondorf aus Frankfurt durchaus begeistert von den Änderungen, die der Behandlungsvertrag für die Praxis mit sich bringt und betont auch die von Anfang an fruchtbare und zielorientierte Zusammenarbeit aller Beteiligten.

Zu den großen Pluspunkten des Vertrages zählen für Mondorf nach einem Jahr der reibungslose Bestellvorgang von Konzentraten, die feste Zuordnung von Ansprechpersonen auf allen Seiten, keine elektronische Rezeptverarbeitung, optimale Datensicherheit, wirtschaftliche Sicherheit für die Zentren und eine schnelle Anpassung bezüglich neuer Konzentrate.

Zusammenfassend für alle Referierenden des BDDH-Symposiums betonte Mondorf am Ende seiner Darstellung noch einmal die Notwendigkeit einer konzertierten und konzentrierten Zusammenarbeit Aller, um auch die anstehenden Gesetzesänderungen und möglicherweise auftretenden Schwierigkeiten möglichst zielführend und gewinnbringend für alle Parteien in den Behandlungsvertrag aufnehmen zu können.