Neuer Leitfaden: Venöse Thromboembolien verständlich vermitteln

Ein Medikament nützt nichts, wenn es vom Patienten nicht oder falsch eingenommen wird. In der Therapie und Rezidivprophylaxe von venösen Thromboembolien (VTE) ist die Therapietreue besonders wichtig. Ein Leitfaden unterstützt Sie bei der nachhaltigen Patientenaufklärung.

Intensive Patientenaufklärung ist wichtig


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Regelmäßig macht das von der Deutschen Gesellschaft für Angiologie ins Leben gerufene Aktionsbündnis Thrombose auf die bekannten und dennoch erschreckenden Zahlen aufmerksam: „Jedes Jahr sterben in Deutschland mehr als 40.000 Menschen an den Folgen einer Lungenembolie, das sind mehr Tote als durch Verkehrsunfälle, Brust- und Prostatakrebs und HIV zusammen. Häufigste Ursache dafür ist eine Thrombose.“1 Nimmt man die Venenthrombose noch hinzu, ist aktuellen Schätzungen zufolge von bis zu 100.000 jährlichen Todesfällen auszugehen.2

Ein Hindernis für die rechtzeitige Diagnosestellung und Behandlung: Erste Anzeichen einer Thrombose werden oft nicht erkannt.3 Das betrifft zuallererst die Patienten selbst. Diese beeinflussen zudem durch ihre vorhandene oder nicht vorhandene Therapietreue nicht nur die Wirksamkeit, sondern auch die Sicherheit des therapeutischen und prophylaktischen Blutgerinnungsmanagements entscheidend.

Ausführliche Patientenaufklärung leichter gesagt …

Das bedeutet, die Patienten sollten gut verstehen, warum und wie die verordnete Medikation einzunehmen ist. Sie sollten auch über sämtliche erfolgten und nicht erfolgten Maßnahmen zur Thromboseprophylaxe sowie über Therapierisiken informiert und in die Entscheidungen miteinbezogen werden. Ein bloßer Verweis auf den Beipackzettel reicht da nicht, wie der Bundesgerichtshof im Jahr 2005 urteilte (BGH, Urteil vom 15. März 2005 - VI ZR 289/03).4

Was geschieht bei einer tiefen Venenthrombose und bei einer Lungenembolie? Was sind die Ursachen? Welche Risikofaktoren habe ich und wie kann ich sie mindern? Woran kann ich die Erkrankung frühzeitig erkennen? Was sind die Ziele der Behandlung und was muss ich dabei beachten? Die Antworten auf diese Fragen sollten VTE-Patienten kennen.

Dem behandelnden Arzt stellt sich die Frage: Wie kann ich eine vertrauensvolle und ausführliche Patientenkommunikation unter Praxisbedingungen erfolgreich gestalten?

Prägnante und verständliche Bildsprache bleibt hängen

Hier setzt unser neues Service-Angebot für Sie an: der Arzt-Patienten-Leitfaden zur VTE, der in Zusammenarbeit mit Ärzten entwickelt wurde. Unter dem Titel „Venöse Thromboembolien verständlich vermitteln“ enthält dieser vor allem folgende Informationen für Ihre Patienten:

Entscheidend ist dabei, dass der Leitfaden für Ihr Patientengespräch in einer leicht verständlichen und prägnanten Bildsprache verfasst ist. Den Leitfaden können Sie als Broschüre hier bestellen oder in elektronischer Form als PDF herunterladen. Damit können Sie sich im Patientengespräch schnell durch die Folien klicken und den Bildschirm zur anschaulichen Aufklärung nutzen.

Wichtiges Info-Instrument Patientenausweis

Auf unserer Website www.eliquis.de finden Sie weitere nützliche Servicematerialien zur Patienteninformation, wie etwa die Eliquis®-Patientenbroschüre „Tiefe Venenthrombose und Lungenembolie“.

Noch ein Hinweis: Wichtig ist die Dokumentation der Verordnung im Patientenausweis, der vom Patienten ständig getragen und im Bedarfsfall vorgezeigt werden sollte. Ein Patientenausweis findet sich zusammen mit der Packungsbeilage in jeder Eliquis®-Packung. Patientenausweise mit Hülle können ebenfalls auf unserer Website bestellt werden.

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Dann treten Sie gerne mit uns in Kontakt.


Referenzen

  1. Pressemitteilung des Aktionsbündnis Thrombose vom 29.05.2020. https://www.risiko-thrombose.de/files/downloads/Pressemitteilungen/PM_Aktionsbuendnis%20Thrombose_Covid-19.pdf. Zugegriffen: 11. Februar 2021
  2. Pressemitteilung des Aktionsbündnis für Thrombose vom 13.10.2016. https://www.risiko-thrombose.de/files/downloads/Pressemitteilungen/13816020%20WTD%20PM%2010.10.2016%20A4.pdf. Zugegriffen: 11. Februar 2021
  3. Aktionsbündnis für Thrombose. https://www.risiko-thrombose.de/definition.html. Zugegriffen: 17. Februar 2021
  4. Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 15. März 2005 - VI ZR 289/03. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2005-3&nr=32468&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf. Zugegriffen: 06. Mai 2021