DGIM bezieht Position zu Krankenhausreform und Ambulantisierung

Als Deutschlands größte medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft sieht sich die DGIM in der Verantwortung, politische Entscheidungen über die Zukunft des Gesundheitssystems mitzugestalten.

DGIM begrüßt Krankenhausreform: Aus- und Weiterbildung sicherstellen, kleinen Krankenhäusern Perspektiven bieten

Die Vorschläge sind ein Schritt in die richtige Richtung, da sie klare, an Qualitätskriterien orientierte Strukturen in der Krankenhauslandschaft schaffen und den wirtschaftlichen Druck auf die Kliniken abmildern
Professor Dr. med. Dirk Müller-Wieland
Co-Sprecher der DGIM- Kommission „Struktur der Krankenversorgung“

In einer eigenen Stellungnahme begrüßt die DGIM die Vorschläge aus der 3. Stellungnahme der Regierungskommission für die Krankenhausreform. Sie seien ein Schritt in die richtige Richtung, um eine hohe Versorgungsqualität sicherzustellen und den ökonomischen Druck auf Krankenhäuser zu reduzieren. Gleichzeitig braucht es bei der Umsetzung Augenmaß unter Berücksichtigung gewachsener regionaler Strukturen. Dies hätten auch die Bund- Länder-Verhandlungen Mitte Februar gezeigt, so die DGIM. In ihrer Stellungnahme zum Reformpaket dringt die DGIM darauf, die Reform nach einheitlichen Maßstäben umzusetzen, aber auch regionale Eigenheiten nicht außer Acht zu lassen. Insbesondere müssten Krankenhäuser, deren Leistungsspektrum eingeschränkt würde, alternative, aber für ihre Region wichtige ambulante und stationäre Leistungen erbringen. Eine hochwertige Aus- und Weiterbildung müsse auf allen in Versorgungsebenen gewährleistet sein. Gerade in Hinblick auf den demografischen Wandel müssten Bund und Länder die nötigen finanziellen und strukturellen Voraussetzungen in allen Kliniken schaffen, damit ausreichend hoch qualifizierte Ärztinnen und Ärzte aus- und weitergebildet würden, so die DGIM.

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DGIM begrüßt Reformvorschläge für Notfallversorgung, sorgt sich aber um Praxen

Eine qualitätsgestützte Lenkung der Patientenströme entlastet die Notaufnahmen der Krankenhäuser deutlich. Auch die Patientinnen und Patienten mit weniger akuten Erkrankungen profitieren, da sie kürzer auf eine Behandlung beziehungsweise eine Ersteinschätzung warten müssen
Professor Dr. med. Ulf Müller-Ladner
Vorsitzender der DGIM

Eine schnelle telefonische oder telemedizinische Ersteinschätzung und qualitätsgestützte Zuweisung in die passende Struktur der Notfallversorgung: Mit diesen und weiteren Mitte Februar 2023 vorgestellten Reformvorschlägen will die „Kommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ der Bundesregierung dafür sorgen, dass alle Patientinnen und Patienten eine ihrem Gesundheitszustand angemessene medizinische Behandlung erhalten. Die DGIM sieht darin ein wirksames Konzept, um Patientenströme sinnvoll und nach medizinischen Qualitätskriterien in die richtigen Versorgungsstrukturen zu leiten und so die Notaufnahmen der Krankenhäuser zu entlasten. Von einer schnelleren Versorgung würden vor allem die Patientinnen und Patienten profitieren, konstatiert die Fachgesellschaft in einer Stellungnahme. Das Vorgehen dürfe aber nicht zu unfinanzierten Mehrbelastungen der Praxen führen. Gleichzeitig lehnt die Fachgesellschaft die von der Kommission vorgeschlagene Einführung einer Facharztweiterbildung Notfallmedizin ab. Die weit überwiegende Zahl der Patientinnen und Patienten suche die Notaufnahmen mit internistischen Erkrankungen auf. Nach Ansicht der DGIM sei es wirksamer, Fachärztinnen und Fachärzte zu motivieren, die bestehende Zusatzweiterbildung für klinische Akut- und Notfallmedizin zu erwerben.

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Ambulantes Operieren: DGIM kritisiert mangelnde Berücksichtigung von Kontextfaktoren

Im aktuellen Vertrag finden wichtige Fragen zu wenig Berücksichtigung, etwa danach, ob die Betroffenen pflegebedürftig und bewegungseingeschränkt sind, in ihrem Alltag Hilfe benötigen oder aufgrund ihrer Konstitution nach einer Betäubung ein erhöhtes Delir-Risiko haben
Professor Dr. med. Georg Ertl
Generalsekretär der DGIM

Seit Jahresbeginn gilt ein neuer Vertrag für ambulantes Operieren (AOP), der 208 weitere Operationen und Behandlungsmaßnahmen,die bislang vorwiegend stationär erfolgt sind, in den ambulanten Sektor verlagert. Die DGIM begrüßt Maßnahmen zur Ambulantisierung und Optimierung der Versorgung. Allerdings berücksichtigt der Vertrag in der Entscheidungsfindung für oder wider eine ambulante Behandlung unter anderem Kontextfaktoren sowie individuelle Wünsche der Patientinnen und Patienten unzureichend, kritisiert die Fachgesellschaft. In einer Stellungnahme hat die DGIM in Zusammenarbeit mit den internistischen Schwerpunktgesellschaften weitere wichtige Punkte zusammengetragen, die bei einer Weiterentwicklung des AOPKataloges bedacht werden sollten. Zudem fordert die DGIM die Selbstverwaltung auf, die Kontextfaktoren regelmäßig zu überprüfen und die medizinisch-wissenschaftliche Expertise der Fachgesellschaften bei weiteren Gestaltungen des AOP- Kataloges einzubeziehen.

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