Neues aus den Gremien - Zusatzweiterbildungen für Internisten sind verabschiedet und Neuausrichtung der Lehre in Arbeit

Beim Ärztetag in Erfurt wurden die Rahmenbedingungen für zahlreiche Zusatzweiterbildungen neu festgelegt. Für Internistinnen und Internisten ergeben sich einige Neuerungen

Kommission Aus-, Weiter- und Fortbildung

Beim Ärztetag in Erfurt wurden die Rahmenbedingungen für zahlreiche Zusatzweiterbildungen neu festgelegt. Für Internistinnen und Internisten ergeben sich einige Neuerungen:

Die Zusatzweiterbildung Klinische Akut- und Notfallmedizin wird flächendeckend eingeführt. Ziel ist die Ergänzung zu einer Facharztkompetenz für die Erstdiagnostik und Initialtherapie von Notfall- und Akutpatienten im Krankenhaus (Notaufnahme-Spezialisten). Voraussetzung sind eine sechsmonatige intensivmedizinische Weiterbildung, die auch während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden kann, ein 80-stündiger Weiterbildungskurs sowie eine 24-monatige Weiterbildung in einer interdisziplinaren Notaufnahme. Entgegen den Vorgesprächen mit der Bundesärztekammer sind keine spezifisch internistischen Weiterbildungszeiten oder Inhalte vorgesehen, obwohl etwa 70 % der ins Krankenhaus über die Notaufnahme aufgenommenen Patienten und Patientinnen unserem Fachgebiet zuzuordnen sind. Im Zuge der durch einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorgegebenen Neuordnung der Notaufnahmen mit verschiedenen Versorgungsstufen gewinnt diese Zusatzweiterbildung erheblich an Bedeutung. Internistinnen und Internisten werden dort gebraucht und aus Sicht der DGIM sind die Leiter interdisziplinarer Notaufnahmen idealerweise Internisten – vorausgesetzt, sie haben sich mit dieser Zusatzweiterbildung dafür qualifiziert.

Die Zusatzweiterbildung Geriatrie wurde nicht zu einem Schwerpunkt der Inneren Medizin aufgewertet und beinhaltet eine 18-monatige geriatrische Weiterbildung. Die Zusatzweiterbildung Infektiologie beinhaltet nach wie vor eine zwölfmonatige Weiterbildung, wurde aber im Gegensatz zur bisherigen Regelung für alle Facharztanerkennungen der unmittelbaren Patientenversorgung erweitert. Darüber hinaus können jetzt auch Ärztinnen und Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie sowie Fachärztinnen und -ärzte für Hygiene und Umweltmedizin diese Zusatzweiterbildung erwerben.

Aus Sicht der Politik, des Masterplans 2020 sowie des Koalitionsvertrags der 18. Legislaturperiode soll das Medizinstudium reformiert werden. An der Umsetzung und an Empfehlungen für die Finanzierung arbeitet zurzeit noch eine Kommission des Wissenschaftsrates. Grundlage eines zu überarbeitenden Gegenstandskatalogs ist zurzeit der nationale kompetenzbasierte Lernzielkatalog. Der von der DGIM erstellte Lehrkatalog wurde vom Medizinischen Fakultätentag nicht als Standard akzeptiert. Zurzeit überarbeitet das Institut für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen den Gegenstandskatalog und damit die Inhalte für die Studierenden. Hierbei ist die DGIM mit all ihren Teilbereichen stark engagiert. Mein Dank gilt insbesondere den 25 Kolleginnen und Kollegen, die sich bereitgefunden haben, für ihre jeweiligen Teilgebiete der Inneren Medizin bei der Erstellung des neuen Gegenstands- und Fragenkatalogs des IMPP mitzuwirken.