Strukturierte Dokumentation: <br />Unterstützung bei der Therapie der Transthyretin-Amyloidose

Nach Diagnose der Transthyretin-Amyloidose mit Kardiomyopathie (ATTR-CM) kann die kausale Therapie den Progress verlangsamen.<sup>1,4</sup> Nutzen Sie den strukturierten Dokumentationsbogen unterst&uuml;tzend im Therapieverlauf und als Kommunikationsmittel!

Eine ATTR-Amyloidose kann nach dem Hauptmanifestationsort differenziert werden. Die Transthyretin-Amyloidose mit Kardiomyopathie (ATTR-CM) ist eine progressiv verlaufende, bislang unterdiagnostizierte Erkrankung, bei der die kardialen Beschwerden im Vordergrund stehen.2 Weitere Formen sind die Transthyretin-Amyloidose mit Polyneuropathie (ATTR-PN) mit neurologischen Einschränkungen und eine Mischform mit kardialen und neurologischen Symptomen.2,3

Die Erkrankung kann erblich oder nicht-erblich sein2,3:

Diagnose und kausale Therapie: frühes Handeln entscheidet

Die kausale Therapie der ATTR-CM mit Tafamidis 61 mg (Vyndaqel® 61 mg)4 kann den Krankheitsprogress verlangsamen.1 Folglich können sich die rasche Diagnose und ein frühzeitiger Therapiebeginn günstig auf die Prognose auswirken. Zur Therapie der ATTR-PN bei erwachsenen Patienten mit symptomatischer Polyneuropathie im Stadium 1 ist Vyndaqel® 20 mg zugelassen.5

Tafamidis 61 mg ist indiziert zur Behandlung der Wildtyp- oder hereditären Transthyretin-Amyloidose bei erwachsenen Patienten mit Kardiomyopathie (ATTR-CM). Die Therapie sollte unter der Kontrolle eines in der Behandlung von Patienten mit Amyloidose oder Kardiomyopathie erfahrenen Arztes begonnen werden.4

Tafamidis-Meglumin 20 mg ist indiziert zur Behandlung der Transthyretin-Amyloidose bei erwachsenen Patienten mit symptomatischer Polyneuropathie im Stadium 1, um die Einschränkung der peripheren neurologischen Funktionsfähigkeit zu verzögern. Die Therapie sollte unter der Kontrolle eines in der Behandlung von Patienten mit Transthyretin-Amyloidose mit Polyneuropathie (ATTR-PN) erfahrenen Arztes begonnen werden.5

Sichere Diagnose einer Transthyretin-Amyloidose ist Teamarbeit!

Insbesondere bei der leitliniengemäßen7-9 Diagnostik ist ein guter interdisziplinärer Informationsaustausch wichtig, aber auch nach Therapieeinleitung sollten alle essentiellen Informationen für die weiterbehandelnde Praxis strukturiert erfasst werden. Ein eigens entwickelter Dokumentationsbogen kann dabei unterstützen.

Um für das Praxisteam und weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte wichtige Informationen in kompakter Form darzustellen, enthält der Dokumentationsbogen eine Checkliste, in der die durchgeführten Untersuchungen abgehakt werden können, wie z.B. der Ausschluss einer AL (Leichtketten)-Amyloidose oder die Durchführung einer Echokardiografie. Der Dokumentationsbogen kann so als Titelblatt für die Patientenakte fungieren.

Nicht zuletzt können die bestätigte Diagnose einer ATTR-CM und die Therapie (Erst- und Folgeverordnung) mit Tafamidis 61 mg vermerkt werden.

Wichtige Information zu der Verordnung von Tafamidis 61 mg: Nationale Praxisbesonderheit

Ein wichtiger Hinweis in Bezug auf die ATTR-CM findet ebenso Platz auf dem Dokumentationsbogen:

Vyndaqel® 61 mg ist seit dem 15. Oktober 2021 nach § 130b SGB V als bundesweite Praxisbesonderheit bei der Behandlung der Wildtyp- oder hereditären ATTR-CM bei erwachsenen Patient:innen anerkannt.10

Der Gemeinsame Bundessauschuss (G-BA) stellte für Vyndaqel® 61 mg (Tafamidis freie Säure) in seinem Beschluss vom Mai 2021 einen Hinweis für einen beträchtlichen Zusatznutzen für die Behandlung von erwachsenen Patient:innen mit Transthyretin-Amyloidose mit Kardiomyopathie (ATTR-CM) fest.11

Ist eine Tafamidis-61-mg-Verordnung für einen Patienten oder eine Patientin mit ATTR-CM durch eine klare Diagnose abgesichert, wird diese vom Verordnungsvolumen abgezogen und verursacht so keine statistische Auffälligkeit bzw. Prüfung. Tafamidis 61 mg ist dadurch im Ergebnis budgetneutral und wird nicht von Quoten erfasst.10

Die Vorgaben der Fachinformation sind zu beachten.4

Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Tafamidis soll nur durch in der Therapie von Patient:innen mit Amyloidose oder Kardiomyopathie erfahrenes ärztliches Fachpersonal erfolgen.

Die Anerkennung als Praxisbesonderheit gilt nicht bei der Anwendung von Vyndaqel® außerhalb der gesetzlich bestimmten Bedingungen (im Rahmen eines nicht bestimmungsgemäßen Gebrauchs, „off label use“). Ärzte/Ärztinnen sind nicht von den einzuhaltenden Vorgaben aus §12 SGB V und §9 der Arzneimittelrichtlinie entbunden.

Weitere Informationen zur Praxisbesonderheit sind auf der Seite des GKV-SV veröffentlicht:
www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/arzneimittel/verhandlungen_nach_amnog/ebv_130b/ebv_nach_130b.jsp.

Sie sind an weiterführenden Informationen interessiert?

Wertvolle Informationen zu Diagnostik und mehr finden Sie auf www.pfizerpro.de oder im Esanum-Beitrag „Diagnostische Abklärung“.

Den Dokumentationsbogen jetzt hier herunterladen.

Quellen

  1. Maurer MS et al. N Engl J Med. 2018; 379(11):1007-1016
  2. Maurer MS et al. Circulation. 2017; 135:1357-1377
  3. Hund E et al. Akt Neurol. 2018; 45: 605-616
  4. Fachinformation Vyndaqel® 61 mg, aktueller Stand
  5. Fachinformation Vyndaqel® 20 mg, aktueller Stand
  6. Rozenbaum MH et al. J Comp Eff Res. 2021;10(11):927-938
  7. McDonagh TA et al. 2021 ESC Guidelines for the diagnosis and treatment of acute and chronic heart failure. Eur Heart J, 2021; 00:1-128, doi:10.1093/eurheartj/ehab368
  8. Heidenreich PA et al. 2022 AHA/ACC/HFSA Guideline for the Management of Heart Failure: A Report of the American College of Cardiology/American Heart Association Joint Committee on Clinical Practice Guidelines. Circulation, 2022; 145:e895–e1032, doi: 10.1161/CIR.0000000000001063
  9. Heuß D et al. S1-Leitlinie Diagnostik bei Polyneuropathien 2019, in: Deutsche Gesellschaft für Neurologie (Hrsg.), Leitlinien für Diagnostik und Therapie in der Neurologie. Online: www.dgn.org/leitlinien (abgerufen am 09.03.2023), AWMF-Registernummer: 030/067, Version 5.1, Stand: 01.03.2019, gültig bis 01.02.2024
  10. Erstattungsbetragsverhandlungen nach § 130b SGB V. GKV-Spitzenverband. 2023; https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/arzneimittel/verhandlungen_nach_amnog/ebv_130b/wirkstoff_50440.jsp, letzter Aufruf am 05.04.2023
  11. Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Tafamidis. Gemeinsamer Bundesausschuss. 2021; https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/nutzenbewertung/622/, letzter Aufruf am 05.04.2023