Telemedizin in der Dermatologie: Entzündliche Hauterkrankungen virtuell betreut

Die Telemedizin hat in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Das gilt insbesondere auch in der Dermatologie. Großen Anteil an dieser Entwicklung haben veränderte gesetzliche und standesrechtliche Rahmenbedingungen.<sup>1</sup> Auch wenn erste Erhebungen seit dem Beginn der COVID-19-Pandemie einen vermehrten Einsatz belegen, hängt Deutschland bei der flächendeckenden Einführung der Teledermatologie im internationalen Vergleich weiter hinterher.<sup>2</sup> Dabei stellt die Teledermatologie unter anderem eine reelle Chance dar, dem Mangel an Fachärzt*innen in ländlich unterversorgten Landstrichen entgegenzuwirken und Wartezeiten auf Termine bei Fachärzt*innen zu verkürzen.

Die Telemedizin hat in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Das gilt insbesondere auch in der Dermatologie. Großen Anteil an dieser Entwicklung haben veränderte gesetzliche und standesrechtliche Rahmenbedingungen.1 Auch wenn erste Erhebungen seit dem Beginn der COVID-19-Pandemie einen vermehrten Einsatz belegen, hängt Deutschland bei der flächendeckenden Einführung der Teledermatologie im internationalen Vergleich weiter hinterher.2 Dabei stellt die Teledermatologie unter anderem eine reelle Chance dar, dem Mangel an Fachärzt*innen in ländlich unterversorgten Landstrichen entgegenzuwirken und Wartezeiten auf Termine bei Fachärzt*innen zu verkürzen.

Was ist unter Telemedizin zu verstehen?

Als „Telemedizinische Verfahren“ definiert die AG Telemedizin der Bundesärztekammer (BÄK) jegliche Erbringung medizinischer Leistungen an Patient*innen sowie die Konsultation zwischen Ärzt*innen über die räumliche und/oder zeitliche Distanz mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT).3 Die Kommunikation kann dabei entweder zeitversetzt (engl. „store and forward“, SAF) oder zeitgleich (engl. „realtime“, RT) erfolgen – oder beide Verfahren kombinieren. Die SAF-Methode ermöglicht die fachärztliche Überprüfung einer relativ großen Anzahl von Fällen in einem kurzen Zeitraum, interaktive RT-Konsultationen erlauben die gleichzeitige Kommunikation zwischen Patient*innen und Ärzt*innen.4 Erste Rahmenbedingungen für den Einsatz und die Abrechnung von Videosprechstunden und telemedizinischen Konsilen für die Regelleistungsverordnung wurden bereits 2015 geschaffen5 und in den Folgejahren durch die Lockerung des Fernbehandlungsverbots6, das Terminservice- und Versorgungsgesetz7 sowie das Digitale Versorgungs-Gesetz8 ergänzt.

Telemedizin in der Dermatologie

Die Teledermatologie bezieht sich im Allgemeinen auf Anwendungen und Softwareplattformen für die Überwachung von Hautbildern und den Austausch entsprechender Fotos oder Videos.4 Mittlerweile bieten mehrere teledermatologische Plattformen Leistungen direkt für Patient*innen an. Es gibt zudem viele allgemeine Hautüberwachungs-Apps für Patient*innen, um das Ansprechen auf eine Therapie zu verfolgen oder um Hautbildinformationen mit Spezialist*innen zu teilen.4

Auch die Care+ App bietet Optionen zum Tracking des Krankheitsverlaufs. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Neben der Überwachung des Krankheitsverlaufs kann die Telemedizin dazu beitragen, die Therapietreue zu verbessern, indem an die Einhaltung der Therapie erinnert wird.4 Sie kann zudem häufigere Konsultationen und die Arzt-Patient-Kommunikation erleichtern.4 Einschränkungen können eine schlechte Bildqualität und eine unzureichende Anamnese bedeuten, was zu Ineffizienzen führen kann.4

Teledermatologie in der Betreuung der Psoriasis

Die Evidenz und daraus resultierende Empfehlungen zu einzelnen Anwendungsbereichen der Teledermatologie sind in der 2020 erschienenen S2k-Leitlinie der Teledermatologie zusammengetragen.9 Als erster Anwendungsbereich ist die Psoriasis aufgeführt: Die für die Leitlinie ausgewerteten kontrollierten Studien hätten die Wirksamkeit und Nutzen einer begleitenden teledermatologischen Versorgung von Patient*innen mit Psoriasis gezeigt, insbesondere auch die Verlaufskontrollen über Fotos oder Videos sowie Beratung und Prüfung von Adhärenz und Compliance.

Schwerpunkte sollen laut Empfehlung der Leitlinie auch künftig die Verlaufskontrollen von Systemtherapien sowie die Patient*innenberatung und -unterstützung sein, während allein auf Basis eines teledermatologischen Befundes keine Erstdiagnostik der Psoriasis erfolgen soll.9 Unter medizinischen Expert*innen sei eine unterstützende Konsultation bei der Diagnosestellung durch teledermatologische Technologien aber möglich.9 Bei erfolgter Diagnosestellung durch eine Präsenzuntersuchung könne die Psoriasis grundsätzlich mit einer SAF- oder RT-Technologie im Verlauf begutachtet werden.9

Auch die morphologische Verlaufsdiagnostik der Psoriasis mittels Teledermatologie sowie die Erhebung von DLQI (Dermatology Life Quality Index) und Pruritus werden empfohlen, während für eine Bestimmung des PASI (Psoriasis Area and Severity Index) die Möglichkeit zur Beurteilung der Induration fehle. Allerdings könnten die betroffene Körperoberfläche (BSA) und die Komponenten „Erythem“ und „Schuppung“ aus dem PASI durchaus auch telemedizinisch erfolgen, ebenso wie die Übermittlung des SAPASI (self-assessed PASI) zur Verlaufskontrolle.

Aktueller Stand und Ausblick

Die Teledermatologie erweist sich immer mehr als nützliche Alternative oder Zusatz zu Präsenzterminen.4 So ist der zunehmende Einsatz teledermatologischer Lösungen für die Diagnose, das Management und die Behandlung der Psoriasis zu erwarten.4 Künstliche Intelligenz (KI) und Maschinelles Lernen befinden sich im Bereich der Psoriasis noch im experimentellen Stadium, haben aber das Potenzial, das klinische Management zu revolutionieren.4 So werden bereits KI-Diagnosesysteme entwickelt, um die Diagnosegenauigkeit bei den Subtypen der Psoriasis zu verbessern.4 Die künstliche Intelligenz könnte sich bei diagnostischen Unsicherheiten als hilfreich erweisen und möglicherweise die Notwendigkeit von Hautbiopsien verringern.4


Quellen

  1. BÄK. Hinweise und Erläuterungen zu § 7 Abs. 4 MBO-Ä – Behandlung im persönlichen Kontakt und Fernbehandlung. Dtsch Ärztebl. 2019;116(19):A-978 / B-810 / C-798.
  2. Elsner P (2020). Teledermatology in the times of COVID-19—a systematic review. J Dtsch Dermatol Ges. 2020;18(8): 841–5.
  3. Bundesärztekammer (2015). Telemedizinische Methoden in der Patientenversorgung. Begriffliche Verortung. Online verfügbar: www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/pdf-Ordner/Telemedizin_Telematik/Telemedizin/Telemedizinische_Methoden_in_der_Patientenversorgung_Begriffliche_Verortung.pdf Letzter Zugriff: 20.8.2022
  4. Havelin A, Hampton P. Telemedicine and e-Health in the Management of Psoriasis: Improving Patient Outcomes - A Narrative Review. Psoriasis (Auckl). 2022;12:15-24.
  5. Bundesministerium für Gesundheit: E-Health-Gesetz verabschiedet. Online verfügbar: www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2015/dezember-2015/e-health.html. Letzter Zugriff: 17.8.2022
  6. Krüger-Brand HE. Fernbehandlung: Weg frei für die Telemedizin. Dtsch Arztebl 2018; 115(20-21): A-965 / B-813 / C-813. Online verfügbar: www.aerzteblatt.de/archiv/198076/Fernbehandlung-Weg-frei-fuer-die-Telemedizin Letzter Zugriff: 24.08.2022
  7. Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) im Bundesgesetzblatt. www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/T/TSVG_BGBL.pdf Letzter Zugriff: 25.08.2022
  8. Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) im Bundesgesetzblatt www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl119s2562.pdf Letzter Zugriff: 25.08.2022
  9. Augustin M, Strömer K, et al. S2k-Leitlinie Teledermatologie. (2020) https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/013-097.html Letzter Zugriff: 24.08.2022

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