Bundesregierung verabschiedet Gesetzentwurf zum Transplantationsregister

Datenbank soll erstmals Daten von verstorbenen Organspendern, Organempfängern und Lebendspendern bundesweit zentral zusammenfassen und miteinander verknüpfen. Trotz verschiedener öffentlichkeitswir

Datenbank soll erstmals Daten von verstorbenen Organspendern, Organempfängern und Lebendspendern bundesweit zentral zusammenfassen und miteinander verknüpfen.

Trotz verschiedener öffentlichkeitswirksamer Kampagnen zum Organspendeausweis nimmt die Bereitschaft der Menschen in Deutschland stetig ab, ein Organ zur Verfügung zu stellen. Der Deutschen Stiftung Organtransplantation zufolge wurden 2015 genau 877 Organe transplantiert. Mehr als 10.000 Menschen würden hingegen auf die Transplantation eines Organs warten.

Mit einem Transplantationsregister will Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) das Vertrauen in die Organspende wieder stärken. Das Register soll erstmals Daten von verstorbenen Organspendern, Organempfängern und Lebendspendern bundesweit zentral zusammenfassen und miteinander verknüpfen. Das Bundeskabinett brachte jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den parlamentarischen Weg. Gröhe versicherte, das Recht der Beteiligten, über die Verwendung ihrer Daten selbst zu bestimmen, sowie der Schutz der sensiblen Patientendaten hätten dabei oberste Priorität. Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen.

“Mehr als 10 000 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Doch die Zahl der gespendeten Organe reicht bei Weitem nicht aus, allen Betroffenen zu helfen. Gemeinsam müssen wir alles dafür tun, das verloren gegangene Vertrauen in die Organtransplantation wieder zu stärken, damit mehr Menschen ihre persönliche Entscheidung treffen und einen Organspendeausweis ausfüllen”, erklärte Gröhe.

Register soll mehr Transparenz schaffen

Das Register solle langfristig dazu beitragen, Kriterien für die Warteliste sowie die Verteilung der Spenderorgane weiterzuentwickeln. Denn es könne Daten darüber liefern, zu welchem Organempfänger ein Spenderorgan am ehesten passe. Bei den Skandalen der vergangenen Jahre ging es unter anderem darum, dass Mediziner ihre Patienten kranker gemacht hatten als sie tatsächlich waren, damit sie in der Warteliste weiter nach vorne rückten.

Gröhe forderte alle Beteiligten auf, die geltenden Regeln strikt einzuhalten und das Transplantationswesen in Deutschland anhand neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse fortwährend weiterzuentwickeln. Das Transplantationsregister solle eine verlässliche Datengrundlage schaffen, „die alle bundesweit erhobenen Daten von der Organentnahme bis hin zur Nachbetreuung nach einer Transplantation bündelt“.

Gröhe rechnet deshalb damit, dass es noch in diesem Jahr in Kraft treten kann. Wo die Transplantationsregisterstelle eingerichtet werde, sollen der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Bundesärztekammer festlegen.

Die Voraussetzungen für die Entnahme von Organen bei Verstorbenen und Lebenden ist in Deutschland klar festgelegt. Das Transplantationsgesetz sieht eine strikte organisatorische und personelle Trennung der Bereiche Organspende und Vermittlung und Transplantation vor und legt damit Zuständigkeiten eindeutig fest. Für die Organspende ist die DSO verantwortlich. Für die Vermittlung Eurotransplant. Zwei Ärzte müssen unabhängig voneinander den endgültigen, nicht behebbaren Ausfall des Gehirns feststellen. Durch die Aufnahme der Patienten in Wartelisten nach klaren Regeln soll eine gerechte Verteilung von Spenderorganen gewährleistet werden.

Text: dpa/vt

Foto: dpa