Gericht spricht Arzt vom Vorwurf fahrlässiger Tötung bei Herz-OP frei

Ein Schweinfurter Arzt ist nach dem Tod einer Patientin nach einer Herz-Operation vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Der 50 Jahre alte Angeklagte habe mit Blick auf den medizinischen Zustand der Frau zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht fahrlässig gehandelt, sagte die Richterin des Amtsgerichtes Schweinfurt am Mittwoch.

Dem Mediziner war mit Blick auf die Behandlungsmethode kein Vorwurf zu machen

Ein Schweinfurter Arzt ist nach dem Tod einer Patientin nach einer Herz-Operation vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Der 50 Jahre alte Angeklagte habe mit Blick auf den medizinischen Zustand der Frau zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht fahrlässig gehandelt, sagte die Richterin des Amtsgerichtes Schweinfurt am Mittwoch.

Die 32 Jahre alte Patientin war im Dezember 2012 mit einem Druckgefühl in der Brust in die Notaufnahme der Schweinfurter Klinik gefahren. Dort stellte der Mediziner einen Herzinfarkt fest und behandelte die zweifache Mutter mit einem Stent. Der Anklage zufolge ist dabei allerdings eine Gefäßwand gerissen und es lief Blut in die Herzkammern. Alle darauf folgenden Versuche, das Leben der 32-Jährigen zu retten, schlugen fehl. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 50-Jährigen vorgeworfen, sich für den falschen und gefährlicheren Eingriff entschieden zu haben.

Ein Sachverständiger der Uniklinik Regensburg sagte am Montag, dass dem Arzt mit Blick auf die Behandlungsmethode kein Vorwurf gemacht werden könne. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft hatten nach den Aussagen des Sachverständigen und eines weiteren sachverständigen Zeugen auf Freispruch plädiert.

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