Kassenärzte in Thüringen warnen vor Gesetz zur Terminvergabe

Für Patienten klingt es zunächst nach einem Vorhaben, von dem sie ganz unmittelbar profitieren könnten: Ein neues Bundesgesetz soll ihnen Facharzttermine in vier Wochen ermöglichen. Thüringer Ärzte

Für Patienten klingt es zunächst nach einem Vorhaben, von dem sie ganz unmittelbar profitieren könnten: Ein neues Bundesgesetz soll ihnen Facharzttermine in vier Wochen ermöglichen. Thüringer Ärzte warnen: So einfach wird das nicht.

Die Thüringer Kassenärzte haben sich gegen den Versuch der Bundesregierung ausgesprochen, Patienten per Gesetz einen Termin beim Facharzt zu sichern. Das geplante Versorgungsstärkungsgesetz greife in unzulässiger Weise in die Freiheit der Ärzte ein, sagte die Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, Annette Rommel, am Mittwoch in Erfurt. Auch sei das Gesetz unnötig. Schon jetzt ermöglichten niedergelassene Ärzte es ihren Patienten, zeitnah einen Termin bei einem Facharzt zu bekommen, wenn das medizinisch notwendig sei.

“Was wir in Thüringen als Ärzte und natürlich auch als Patienten brauchen, ist eine wirkliche Stärkung der medizinischen Versorgung und nicht ein Gesetz, das nur diesen Namen trägt”, sagte sie. Der Bundestag will das Gesetz am Donnerstag beschließen.

Rommel kritisierte, es stehe in einer Linie mit auch anderen Versuchen der Politik, in die Freiheit der Ärzte einzugreifen. Terminvergaben dürften einzig und allein nach medizinischen Gesichtspunkten erfolgen. Jegliche Einflussnahme darauf sei nicht akzeptabel.

Mit seinem “Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung” will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) unter anderem erreichen, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet werden, sogenannte Terminservicestellen einzurichten. Die sollen Versicherten, die eine Überweisung haben, innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einem Facharzt vermitteln, falls sie selbst keinen solchen Termin bekommen können. Sollte das nicht möglich sein, soll der Patient ein Krankenhaus aufsuchen können.

Ähnlich wie Rommel kritisierte auch der Präsident der Landesärztekammer Thüringen, Mathias Wesser, diesen Teil des Gesetzesvorhabens. Überhaupt habe sich ärztliche Selbstverwaltung in Thüringen in den vergangenen 25 Jahren bewährt, hieß es.

Text: dpa /fw