Korruption bei Ärzten soll mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden

Korruption im Gesundheitswesen soll einem Zeitungsbericht zufolge künftig mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Die Bundesregierung startet einen neuen

Korruption im Gesundheitswesen soll einem Zeitungsbericht zufolge künftig mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Die Bundesregierung startet einen neuen Anlauf, um Korruption im Gesundheitswesen unter Strafe zu stellen. Justizminister Heiko Maas (SPD) hat einen Gesetzentwurf an die anderen Ministerien verschickt, der für korrupte Ärzte und Apotheker bis zu drei Jahre Gefängnis vorsieht. Dafür werde der neue Straftatbestand „Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen“ eingeführt, heißt es in dem Referentenentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt. Zuerst hatte die Berliner Zeitung am Mittwoch darüber berichtet.

Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtige den Wettbewerb, verteuere medizinische Leistungen und untergrabe das Vertrauen von Patienten, schreibt das Justizministerium in seinem Entwurf. Schon seit langem beklagen Experten den Einfluss etwa von Pharmafirmen in den deutschen Arztpraxen. Nach Ansicht der Kritiker sind es nicht immer medizinische Gründe, warum einem Patienten ein bestimmtes Medikament verordnet wird. Die strafrechtliche Bekämpfung solcher Fälle scheitert bislang an einer Gesetzeslücke. Der Versuch, diese Lücke zu schließen, war jedoch vor gut einem Jahr am Widerstand des Bundesrates gescheitert.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs machen sich Ärzte derzeit nicht strafbar, wenn sie für die Verordnung eines Medikaments eine Gegenleistung des Herstellers annehmen. Deshalb will die Bundesregierung ausdrücklich festschreiben, dass Angehörige eines Heilberufs mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder zumindest mit einer Geldstrafe rechnen müssen, wenn sie sich bestechen lassen. Damit wolle man sicherstellen, „dass heilberufliche Entscheidungen frei von unzulässiger Einflussnahme getroffen werden“.

Diese Regelung soll ausdrücklich nicht nur für Ärzte und Apotheker gelten, sondern auch für andere „Gesundheitsfachberufe“ wie Physiotherapeuten und Krankenpfleger. Beim Ausklammern dieser Berufsgruppen würden Schutzlücken entstehen, heißt es zur Begründung. Eine derart weitgehende Regelung ist allerdings umstritten.

So will das Land Bayern einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen, der eine Beschränkung auf Ärzte, Psychotherapeuten und Apotheker vorsieht. Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) sagte der dpa, er werde den Entwurf am 6. Februar in der Länderkammer vorstellen. Es sei wichtig, einen neuen, eigenständigen Korruptionstatbestand für das Gesundheitswesen im Strafgesetzbuch zu verankern. „Das schafft Rechtssicherheit.“

Der Gesetzentwurf aus dem Justizministerium muss noch von den anderen Ressorts gebilligt, vom Kabinett beschlossen und schließlich von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Schon die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte ein ähnliches Gesetz gegen Ärzte-Korruption auf den Weg gebracht. Aber der Bundesrat, dem das Gesetz damals nicht weit genug ging, verwies das Vorhaben im September 2013 in den Vermittlungsausschuss. Das führte dazu, dass das Gesetz nicht mehr vor der Bundestagswahl verabschiedet werden konnte.

Dass es nun zu einem erneuten Anlauf kommt, findet auch in der Opposition Zustimmung. Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink betonte am Mittwoch: „Eine Regelung ist längst überfällig.“

Text: dpa /fw