Menschenrechtsgericht urteilt gegen Italien in Leihmutterschaftsprozess

Italien wollte sein Verbot der Leihmutterschaft um jeden Preis durchsetzen. Dem Menschenrechtsgerichtshof könnte das zu weit gehen. Selbst dann, wenn das Kind mit keinem der Wunscheltern biologisch verwandt ist.

Italien wollte sein Verbot der Leihmutterschaft um jeden Preis durchsetzen. Dem Menschenrechtsgerichtshof könnte das zu weit gehen. Selbst dann, wenn das Kind mit keinem der Wunscheltern biologisch verwandt ist.

Am 27. Februar 2011 wird in Moskau ein Junge geboren. So viel steht fest. Bereits auf die scheinbar simple Frage nach den Eltern gibt es viele Antworten: Ist es das italienische Paar Donatina und Giovanni? Die russische Leihmutter? Oder doch die beiden Unbekannten, die ihren Samen und ihre Eizellen gespendet haben?

Am Ende fehlt dem Kind formal sogar über Monate eine Identität. Es wird Donatina und Giovanni weggenommen, kommt in ein Waisenhaus, später zu einer Pflegefamilie. Dort wird der Junge ziemlich sicher bleiben. Denn allein das ist jetzt in seinem Interesse - und auf das Kindeswohl hätte es die ganzen Jahre über schon ankommen sollen, das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2015 auf eine Klage des italienischen Paares hin. Am Dienstag muss er klären, ob er daran in zweiter Instanz festhält. (Beschwerde-Nr. 25358/12)

Im Geflecht nationaler Moralvorstellungen war das Kindeswohl verloren gegangen. In Italien, dem Heimatland von Donatina und Giovanni, ist die Leihmutterschaft verboten - wie in Deutschland. Russland hat dagegen - wie etwa auch die Ukraine oder die USA - weniger Probleme. Vom Wunsch beseelt, ein Kind zu haben, ohne langwierige Adoptionsverfahren durchstehen zu müssen, ist das Paar nach Moskau gereist und hat dort einen Leihmutterschaftsvertrag abgeschlossen.

Besonders an dem Fall ist, dass weder er noch sie genetisch mit dem Kind verwandt sind. Ob der Italiener das nun wusste oder in der Klinik irgendetwas nicht so gelaufen ist, wie es hätte laufen sollen, blieb unklar. Die italienischen Behörden stellten den guten Glauben des Paares jedenfalls in Frage. Sie warfen ihm Narzissmus vor, die beiden hätten mit dem Kind ihre Beziehungsprobleme lösen wollen.

Worum es wohl eher ging: um die Durchsetzung der Wertvorstellung, dass eine Leihmutterschaft nicht sein darf. Das Menschenrechtsgericht verurteilte Italien deshalb, dem Paar eine Entschädigung zu zahlen. Der Verweis auf die öffentliche Ordnung könne kein Freibrief sein. "Ein Kind aus einer Familie zu nehmen, ist eine extreme Maßnahme, die nur als letztes Mittel in Betracht kommen sollte" - und zwar dann, wenn das Kind wirklich gefährdet ist.

Warum ist die Leihmutterschaft in so vielen europäischen Ländern verboten? «Der Gesetzgeber befürchtet eine Kommerzialisierung», sagt Medizinrechtler Hans-Georg Koch. "Denn die Frau, die das Kind über neun Monate lang austrägt, muss ja irgendwie entschädigt werden." Außerdem: Was passiert, wenn das Kind nicht wie vorgestellt ausfällt - es behindert ist oder Zwillinge geboren werden? Oder die Leihmutter überlegt es sich anders und will das Kind behalten?

Trotz des Verbots nehmen auch Deutsche immer häufiger Leihmütter in Anspruch - eben im Ausland, sagt Rechtsanwalt Rolf Behrentin. "Bei mir nehmen die Fälle seit ein paar Jahren zu." Befördert haben dürfte dies eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2014. Die Karlsruher Richter erkannten damals ein schwules Paar als Eltern für ein Kind an, das eine Leihmutter in den USA ausgetragen hatte.

"Die Rechtsprechung tendiert dazu, Umgehungen des Leihmutterschafts-Verbots zum Wohl des Kindes hinzunehmen", sagt der Anwalt. Auch bei den Jugendämtern steht das Kindeswohl an erster Stelle: "In Deutschland werden Kinder ganz selten aus den Familien herausgenommen", sagt Behrentin. "Das passiert zum Beispiel dann, wenn ein Verdacht von Kinderhandel besteht."

Ein Fall wie der in Italien, in dem beide Partner nicht mit dem Kind verwandt sind, ist in Deutschland noch nicht bekannt geworden. Sicher habe eine solche Konstellation den "Makel einer Bestellung", sagt Familien-Rechtsanwalt Michael Stern. "Manche Menschen könnten da auf fatale Ideen kommen." Aber sollten deshalb Paare, die keine Kinder bekommen können, kinderlos bleiben oder auf die Adoption verwiesen werden? "Da knallen viele Argumente aufeinander."

"Irgendwann wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen, ob eine genetische Verwandtschaft für die rechtliche Anerkennung der Elternschaft zwingend sein darf", da ist sich Stern sicher. "Oder ob das Kindeswohl absolut im Vordergrund steht - wie bei der Adoption."