Neue Berufskrankheit durch UV-Licht

In der prallen Sonne im Freien arbeiten – wie gefährlich das sein kann, wird nach Expertenmeinung unterschätzt.

In der prallen Sonne im Freien arbeiten – wie gefährlich das sein kann, wird nach Expertenmeinung unterschätzt. Eine neu anerkannte Berufskrankheit durch UV-Licht nehme zu, warnen die Fachleute.

Die Haut vergisst nichts: Experten für Arbeitsschutz warnen vor einer Zunahme von Erkrankungen am Arbeitsplatz durch natürliches Sonnenlicht. So weise die Zahl der neu anerkannten Berufserkrankungen der Haut durch ein spezielles Karzinom eine gefährliche Tendenz auf. Dabei handele es sich um eine Hautkrebsart, die durch natürliche UV-Strahlen entstehen kann, das sogenannte Plattenepithelkarzinom, wie das Landesamt für Verbraucherschutz mitteilte. 2015 haben Ärzte der Behörde 107 Fälle der Krankheit begutachtet. In 58 Fällen (54 Prozent) waren die Kriterien als Berufskrankheit erfüllt.

Die Hautkrebsart Plattenepithelkarzinom oder multiple aktinische Keratose der Haut durch natürliche UV-Strahlung wird den Angaben zufolge seit 2015 in Sachsen-Anhalt in der Liste der anerkannten Berufskrankheiten aufgeführt. Sie nehme bereits jetzt eine gefährliche Spitzenposition innerhalb der als Berufskrankheit anerkannten Hauterkrankungen ein, von denen es 2015 insgesamt 83 Fälle gab.

“Die Intensität und die Zahl der Sonnenstunden hat infolge des Klimawandels zugenommen”, sagte der Präsident des Landesamtes, Bernhard Räbel. Deshalb sei es umso wichtiger, dass Arbeitnehmer vor UV-Strahlen noch besser als bisher geschützt werden. Besonders gefährdet seien Menschen, die im Freien arbeiten müssen. Dazu gehören Straßenbauarbeiter und Beschäftigte in der Landwirtschaft.

Räbel appellierte an die Arbeitgeber, noch mehr für den Schutz der Arbeitnehmer zu tun. “Das fängt damit an, dass man die Arbeit anders organisiert. Man kann die Arbeit im Freien zum Beispiel in die Morgen- und Abendstunden verlagern, dann ist die UV-Strahlung nicht ganz so intensiv”, sagte Ulrich Bärenwald, Arbeitsschutzexperte des Landesamtes. Wissenschaftliche Untersuchungen hätten ergeben, dass jahrelanges Arbeiten im Freien Hautkrebs durch UV-Strahlung hervorrufen könne.

Daher sei es ungemein wichtig, Arbeitsstätten im Freien, wo es möglich ist, mit Abdeckungen und Überdachungen vor intensivem Sonnenlicht zu schützen. “Arbeitnehmer müssen aber auch ihren Teil zur Vorsorge beitragen, die Haut mit Kleidung und Sonnencreme schützen”, sagte Räbel. “So schwer es einem Straßenbauarbeiter auch fallen mag, bei brütender Hitze Arbeitsschutzbekleidung und eine Kopfbedeckung zu tragen”, sagte Bärenwald. “Leider sieht man es immer wieder, dass stattdessen die Sachen am Straßenrand liegen und die Leute mit freiem Oberkörper in der prallen Sonne arbeiten”, sagte er.