Heilpraktiker soll sich als Arzt ausgegeben haben

Ein Heilpraktiker soll Patientinnen und Patienten verschreibungspflichtige Medikamente gespritzt haben. Jetzt kommt er vor Gericht. Der Vorwurf: gefährliche Körperverletzung.

Angeklagter soll PatientInnen verschreibungspflichtige Medikamente gespritzt haben

Ein Heilpraktiker soll PatientInnen verschreibungspflichtige Medikamente gespritzt haben. Jetzt kommt er vor Gericht. Der Vorwurf: gefährliche Körperverletzung.

Viele Jahre lang schöpfte niemand Verdacht. Ein Heilpraktiker aus Greven im Kreis Steinfurt soll seine PatientInnen in dem Glauben gelassen haben, er sei Arzt. Und nicht nur das: Er soll ihnen auch verschreibungspflichtige Medikamente gespritzt haben – was er nicht durfte. Ab 29.07. muss sich der 63-Jährige in Münster vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: gefährliche Körperverletzung.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte spätestens ab dem Jahr 2000 eine eigene Praxis betrieben hatte. Dabei soll er sich fälschlicherweise als approbierter Arzt beziehungsweise Psychotherapeut ausgegeben haben. Tatsächlich habe er nur über eine Krankenpfleger- und Heilpraktiker-Ausbildung verfügt.

Patientin erlitt nach Injektion starke Krämpfe, Taubheitsgefühle in den Beinen und Bewegungseinschränkungen

Das Setzen von Spritzen soll im Prozess auch nicht bestritten werden. "Das ist jedoch nur bei einer speziellen schmerztherapeutischen Behandlung passiert, die vielen Menschen geholfen hat", so Verteidigerin Iris Grohmann. Ihr Mandant stehe auch immer noch dahinter, weil er die Methode als sehr wirksam ansehe. Auch, wenn er sie natürlich jetzt selbst nicht mehr anwende. "Das Wohl der Patienten stand immer im Mittelpunkt", so Grohmann.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Münster umfasst die Jahre 2007 bis 2013. In einem Fall soll eine Patientin nach der Injektion starke Krämpfe, Taubheitsgefühle in den Beinen und Bewegungseinschränkungen erlitten haben. Sie musste laut Anklage als Notfall im Krankenhaus weiterbehandelt werden.

Staatsanwaltschaft erhielt zunächst Hinweise,dass sich der Angeklagte möglicherweise nicht ausreichend um seine bettlägerige Mutter kümmere

Die Vorwürfe sollen bekannt geworden sein, nachdem es Hinweise gegeben hatte, dass sich der Angeklagte möglicherweise nicht ausreichend um seine bettlägerige Mutter kümmere. Daraufhin hatte es eine Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft gegeben.

Für den Prozess hat die 8. Strafkammer des Landgerichts Münster zunächst drei Verhandlungstage bis zum 26. August vorgesehen.