Patientenschützer skeptisch gegenüber mehr Rechten für pflegende Ehegatten

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnt vor einem Gesetzentwurf der Länder, der mehr Rechte für pflegende Ehegatten zum Ziel hat.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnt vor einem Gesetzentwurf der Länder, der mehr Rechte für pflegende Ehegatten zum Ziel hat.

Der Entwurf habe zahlreiche Schwächen und Unklarheiten, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch in Dortmund. Er schränke das Selbstbestimmungsrecht von Verheirateten stark ein und ziele auf Einsparungen der Länder ab. Der Bundesrat wollte am Freitag über den Entwurf abstimmen.

Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hatte den Vorstoß damit begründet, dass Ehegatten nicht ohne Vollmacht Bankgeschäfte erledigen oder Pflegeleistungen organisieren könnten, wenn das der Partner nicht mehr selbst könne. Mit dem Gesetz könnten Partner zumindest Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge regeln. “Auch wenn Gerichte gut und schnell entscheiden, kennt niemand die Bedürfnisse des Betroffenen besser als die eigene Ehefrau oder der eigene Ehemann”, sagte Kutschaty der Rheinischen Post.

Brysch verweist darauf, dass künftig ein Patient aktiv widersprechen müsse, wenn er seinem Ehepartner kein automatisches Vertretungsrecht zugestehen wolle. Das sei mit dem Selbstbestimmungsrecht unvereinbar.

“Das eigentliche Motiv der Justizminister ist es, Geld zu sparen”, sagte Brysch. Die Länder würden derzeit eine Milliarde Euro für Betreuungsverfahren ausgeben. “Durch die automatische Vorsorgevollmacht sollen viele dieser Verfahren überflüssig werden.”