Patientenschützer wollen Pflegende ähnlich unterstützen wie Eltern

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat die Bundesregierung aufgefordert, pflegende Angehörige mit einem ähnlichen Modell zu unterstützen wie das Elterngeld. “Die Gesetze, die Pflegende stü

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat die Bundesregierung aufgefordert, pflegende Angehörige mit einem ähnlichen Modell zu unterstützen wie das Elterngeld.

“Die Gesetze, die Pflegende stützen sollen, sind bestenfalls ein Feigenblatt. Von einer umfassenden Hilfe kann nicht die Rede sein”, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur. Er fügte hinzu: “Es gibt kaum ein Sozialfeld, wo Versprechen und Wirklichkeit so weit auseinanderklaffen wie bei pflegenden Angehörigen.”

Das Elterngeld macht es für Mütter und Väter einfacher, nach der Geburt ihres Kindes eine Betreuungsauszeit zu nehmen. Es fängt dabei einen Einkommensausfall auf.

Brysch argumentierte weiter, bei der Pflege- und Familienpflegezeit gehe der Gesetzgebers selbst davon aus, dass sie kaum jemand in Anspruch nehmen werde. So schätze die Bundesregierung, dass sich in drei Jahren maximal ein halbes Prozent aller 1,25 Millionen Betroffenen vom Job freistellen lassen werde. “Das wären 6750 Pflegende.”

“Auch das Darlehnsangebot wird nicht viele Menschen erreichen”, sagte Brysch. Nach Einschätzung der Regierung würden es 2018 gerade einmal 4219 pflegende Arbeitnehmer abrufen. Das wären 0,34 Prozent der Betroffenen, die zu Hause ohne fremde Unterstützung Angehörige pflegen. “Bisher zählen wir 169 in diesem Jahr.”

Auch bei der Entwicklung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege gibt es keine großartigen Steigerungen mehr. “Wenn nur 21 000 Menschen in Kurzzeitpflege gehen, kann man nicht von einer Erfolgsstory reden.” Schließlich hätten 1,86 Millionen Menschen Anspruch darauf.

An diesem Donnerstag stellt die Krankenkasse DAK-Gesundheit ihren Pflegereport 2015 vor.

Text und Foto: dpa /fw