Ärzte-Profile bei Jameda müssen unter bestimmten Umständen gelöscht werden

Das Online-Bewertungsportal Jameda muss nach Urteilen des Landgerichts München I die Profile von Ärztinnen und Ärzten unter bestimmten Umständen löschen. Drei Medizinerinnen und Mediziner hatten geklagt und verlangt, dass die Profile, die ohne ihr Einverständnis angelegt wurden, verschwinden.

Portal darf PremiumkundInnen keine verdeckten Vorteile gegenüber BasiskundInnen verschaffen

Das Online-Bewertungsportal Jameda muss nach Urteilen des Landgerichts München I die Profile von ÄrztInnen unter bestimmten Umständen löschen. Drei MedizinerInnen hatten geklagt und verlangt, dass die Profile, die ohne ihr Einverständnis angelegt wurden, verschwinden. 

Das Gericht gab der Klage statt. Allerdings befand es das Anlegen von Bewertungsprofilen ohne die Zustimmung der Bewerteten an sich nicht für problematisch. In den drei Fällen war die Ausgestaltung der Profile ausschlaggebend.

Die Kammer beanstandete nämlich, dass Jameda auf den Profilen von BasiskundInnen, die nichts zahlen, "Expertenratgeber-Artikel" zahlender Konkurrenten veröffentlichten und zu den Profilen dieser sogenannten Platin-Kunden verlinkten. Diese Fachartikel seien "inhaltlich geeignet, das Interesse eines potenziellen Patienten von den Basiskunden weg, hin zu den Verfassern der Fachartikel, die zahlende Kunden von Jameda sind, zu lenken", hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Damit sei die Online-Plattform kein "neutraler Informationsvermittler".

Die Kammer betonte, "dass das von Jameda betriebene Ärztebewertungsportal eine von der Rechtsordnung grundsätzlich gebilligte und gesellschaftlich erwünschte Funktion erfüllt, solange Jameda seine Stellung als "neutraler Informationsmittler" wahrt und seinen zahlenden KundInnen keine "verdeckten Vorteile" gegenüber den nicht zahlenden Basiskunden verschafft". Die ohne ihre Einwilligung aufgenommenen BasiskundInnen dürften nicht als "Werbeplattform" für PremiumkundInnen benutzt werden.