Ärztekammer schiebt Entscheidung zu medizinischen Fernbehandlungen auf

Das Arzt-Patienten-Verhältnis hat sich dank diverser Gesundheitsreformen in den vergangenen Jahrzehnten gewandelt. Die Möglichkeiten des Internets bringen weitere Veränderungen. Über eine Fernbehandlung wollen Ärzte in MV jedoch noch weiter beraten.

Fernbehandundlung in Mecklenburg-Vorpommern vorerst nicht möglich

Das Arzt-Patienten-Verhältnis hat sich dank diverser Gesundheitsreformen in den vergangenen Jahrzehnten gewandelt. Die Möglichkeiten des Internets bringen weitere Veränderungen. Über eine Fernbehandlung wollen Ärzte in MV jedoch noch weiter beraten.

Die Landesärztekammer hat ihre Entscheidung zu medizinischen Fernbehandlungen vertagt. Eine ausschließliche Fernbehandlung ohne direkten Arzt-Patienten-Kontakt sei in Mecklenburg-Vorpommern vorerst nicht möglich, teilte die Kammer nach ihren Beratungen am Samstag mit. Die Ärzte seien sich einig gewesen, dass die Risiken, insbesondere die Fragen der Haftung für Ärzte und Patienten, nicht ausreichend geklärt sind. In der Rostocker Ärztekammer waren rund 70 Mediziner zusammengekommen.

Wie Kammerpräsident Andreas Crusius sagte, war die Grundlage für die Beratung ein Beschluss des Deutschen Ärztetages vom Mai dieses Jahres. Es wurde das Berufsrecht gelockert, das "ausschließliche" Fernbehandlungen per Internet und Video untersagte. Laut Crusius wäre es wünschenswert, die Fernbehandlung auch in Mecklenburg-Vorpommern zu ermöglichen - allerdings nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Patienten und einer umfassenden Aufklärung durch den Arzt.

Befürwortern zufolge sollen mit den Online-Sprechstunden unnötige Wege und Wartezeiten erspart werden. Kritiker befürchten dagegen eine dramatische Veränderung des Arzt-Patienten-Verhältnisses. Den Angaben zufolge haben die Ärztekammern Berlin, Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz der Fernbehandlung zugestimmt, Brandenburg dagegen habe die Änderung abgelehnt. In Thüringen müsse der Arzt den Patienten kennen.

Es gebe genügend Fälle, bei denen sich eine Fernbehandlung ausschließe, sagte der Kammerpräsident. Dazu gehörten beispielsweise fiebrige Kinder oder Akutpatienten, bei denen schwerwiegende Veränderungen ihrer körperlichen und geistigen Verfassung auftreten. Solche Fälle bedürften des direkten Kontaktes mit den behandelnden Ärzten.

Praxis-Tipps Blog: Hier finden Sie interessante Neuigkeiten und weiterführende Artikel aus der Welt der Hausärzte.