Altenheim-Besucher müssen negativen Corona-Test vorlegen

Auch Besucherinnen und Besucher müssen in hessischen Alten- und Pflegeheimen künftig einen negativen Corona-Test vorlegen. Bislang gibt es nur für das Personal eine Testpflicht.

Auch BesucherInnen müssen in hessischen Alten- und Pflegeheimen künftig einen negativen Corona-Test vorlegen. Das teilte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) heute mit.

Hier würde ein Schnelltest genügen, den alle BesucherInnen selbst organisieren könne. "Der Grundgedanke ist, alles zu tun, um in diesem Bereich die älteren Menschen zu schützen", sagte Bouffier. "Wir glauben auch, dass das machbar ist ohne zusätzliche Belastung der Heime." Bislang gebe es bereits eine Testpflicht für das Personal zweimal die Woche.

Die bisherige 15-km-Radiusregelung für Regionen mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 EinwohnerInnen innerhalb von 7 Tagen entfällt, kündigte Bouffier an. "Der eigentliche Sinn und Zweck ist, dass wir besonders häufig aufgesuchte Orte vor Überlastung schützen und auch die Kontakte entsprechend einschränken", sagte Bouffier. Und das gelinge am besten indem vor Ort diese Bereiche gesperrt würden - etwa Parkplätze und Zufahrten. Bisher galt in solchen Gebieten eine Einschränkung des Bewegungsradius auf den Umkreis von 15 Kilometern des Wohnortes für tagestouristische Ausflüge.

Das generelle Alkoholverbot in der Öffentlichkeit wird nach den Worten von Bouffier konkretisiert. Künftig gelte, dass dieses Verbot auf belebten öffentlichen Plätzen gelte. "Wenn jemand alleine im Wald dann Alkohol trinkt, dann ist das auch nicht unbedingt gesund, aber infektiologisch wahrscheinlich nicht besonders bedeutsam."