Anklage gegen Schönheitschirurgen: Zwei Todesfälle nach Po-Vergrößerung

Nach der Brust- ist die Po-Vergrößerung als Schönheits-OP in Mode gekommen. Doch die Methode hat Risiken und Nebenwirkungen. In Düsseldorf ist nun ein Operateur angeklagt: Zwei seiner Patientinnen starben.

Fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge in zwei Fällen vorgeworfen

Nach der Brust- ist die Po-Vergrößerung als Schönheits-OP in Mode gekommen. Doch die Methode hat Risiken und Nebenwirkungen. In Düsseldorf ist nun ein Operateur angeklagt: Zwei seiner Patientinnen starben.

Nach dem Tod zweier Patientinnen hat die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf Anklage gegen einen Schönheitschirurgen erhoben. Sie wirft ihm fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge in zwei Fällen sowie in einem dritten Fall fahrlässige Körperverletzung vor.

Die Anklage stützt sich auf Gutachten, die dem Operateur mehrere Behandlungsfehler attestiert hatten. So sei in mehreren Fällen nicht ausreichend über die Risiken der Eingriffe aufgeklärt worden, teilte die Behörde mit.

Mortalitätsrate von 1:3.000

Der Arzt bot seit mehreren Jahren Po-Vergrößerungen ("Brazilian Butt") mittels Eigenfett-Implantation an. Eine populäre Methode, die von vielen plastischen ChirurgInnen wegen ihres Risikos kritisch gesehen wird.

"Bei einer Mortalitätsrate von 1:3.000 ist ein solcher Eingriff eigentlich kaum zu rechtfertigen", hatte Professor Dennis von Heimburg, Präsident der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen, nach Bekanntwerden der Vorwürfe gesagt. Die Sterberate sei sehr hoch. Hauptgrund sei das Risiko einer Fett-Embolie. Im Fall des Düsseldorfer Arztes, der die Operationen durchgeführt habe, sei zudem "sehr schwierig", dass dieser Internist sei und kein ausgebildeter Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie.

Kritischer Blutverlust im Operationsgebiet in Kombination mit Fettembolie als Todesursache

Am 02. Juli 2019 habe der Mediziner einer 42-Jährigen Fett abgesaugt und ins Gesäß gespritzt, berichtete die Staatsanwaltschaft. Die Aufklärung vor der Operation sei unzureichend gewesen. Die Operation und die anschließende Behandlung gegen Thrombose hätten stationär erfolgen müssen. Außerdem hätte der Eingriff nur mit einer Anästhesistin oder einem Anästhesisten durchgeführt werden dürfen.

Weder das Fettabsaugen noch das Einspritzen seien ordnungsgemäß erfolgt. Deshalb sei es zu massiven Einblutungen in die Rücken- und Gesäßmuskulatur gekommen. Schließlich habe eine Nachbeobachtung und Nachsorge für die Patientin gefehlt. Sie sei an den Komplikationen des Eingriffs gestorben. Todesursache sei ein kritischer Blutverlust im Operationsgebiet in Kombination mit einer Fettembolie gewesen.

Der Mediziner hatte ein Verbluten als Todesursache bestritten: "Verblutet ist sie definitiv nicht. Ihr Kreislauf war stabil nach der OP." Er vermute eher einen plötzlichen Herztod als Todesursache, etwa durch eine angeborene Herzschwäche, hatte er gesagt.

Fettabsaugung von mehr als zwölf Litern Flüssigkeit mit anschließender Eigenfettimplantation in Brüste und Gesäß

Am 06. August 2018 hatte der Mediziner laut Anklage eine weitere ambulante Operation vorgenommen, nämlich eine Fettabsaugung von mehr als zwölf Litern Flüssigkeit mit anschließender Eigenfettimplantation in die Brüste und das Gesäß. Vor dem Eingriff habe er die Patientin nicht angemessen über Risiken und Umfang des Eingriffs aufgeklärt.

Außerdem sei das Narkosemittel unzulässig hoch dosiert gewesen. Die 20-Jährige sei noch am gleichen Tag an den Folgen eines hohen Blutverlustes sowie einer Fettembolie, also eines Verschleppens von Fett in die Lungenschlagadern, gestorben.

Mediziner soll nicht zugelassenes Medikament verwendet haben 

Am 12. Juni 2018 habe der Mediziner einer Patientin in seiner Praxis in Düsseldorf sechs Liter Flüssigkeit abgesaugt, davon 4,7 Liter Fett, wovon er 2,2 Liter Fett in beide Gesäßhälften injiziert habe. Dies sei eine unzulässig große Menge gewesen. Dann habe er die Frau ohne die erforderliche Nachsorge entlassen.

Nach der Operation sei es bei ihr zu Einblutungen gekommen, sie habe in einem Krankenhaus behandelt werden müssen. Bei der Operation habe der Mediziner außerdem ein nicht zugelassenes Medikament verwendet. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung für den Mediziner die Unschuldsvermutung gilt.