Apothekenautomat nicht mit Arzneimittelgesetz konform

Das Landgericht Mosbach hat entschieden, dass eine Apothekenautomat des Versandhändlers DocMorris in Hüffenhardt (Neckar-Odenwald-Kreis) nicht mehr betrieben werden darf.

Gericht entscheidet gegen DocMorris

Das Landgericht Mosbach hat entschieden, dass eine Apothekenautomat des Versandhändlers DocMorris in Hüffenhardt (Neckar-Odenwald-Kreis) nicht mehr betrieben werden darf.

Damit haben die Richter am Donnerstag eine einstweilige Verfügung bestätigt, die zur Schließung des Automaten geführt hatte. Geklagt hatten drei Apotheken und der Landesapothekerverband Baden-Württemberg. Das Gericht teilte mit, dass es DocMorris künftig verboten ist, die Arzneimittel in Hüffenhardt abzugeben. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Zur Begründung hieß es, die in Hüffenhardt praktizierte Abgabe von Arzneimitteln verstoße gegen das Arzneimittelgesetz und sei damit auch wettbewerbswidrig. So sei die Abgabe von Arzneimitteln nur in einer Apotheke oder durch den Versandhandel durch eine Apotheke zulässig. Beides sei bei dem Automaten in Hüffenhardt nicht der Fall.

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Argumentation des Landesapothekerverbands, wonach der Automat gegen das Arzneimittelgesetz und die Apothekenbetriebsordnung verstoße. DocMorris argumentierte indes, bei dem Geschäft mit nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln handele es sich um Versandhandel.

"Alleine der Umstand, dass die Arzneimittel über das Internet angefordert würden, mache deren Abgabe nicht zum Versandhandel", widersprachen die Mosbacher Richter.

"Wir warten jetzt die schriftliche Urteilsbegründung ab und entscheiden dann, wie und in welcher Form wir weitere Schritte in diesem Zivilverfahren unternehmen", sagte Max Müller vom Vorstand des Unternehmens. Den Menschen in Hüffenhardt werde durch das Urteil nicht geholfen. Es gebe dort keine Apotheke oder eine elektronische Rezeptsammelstelle. Gegen den Automaten sind weitere Klagen in Mosbach anhängig, unter anderem von drei Apotheken der Region. Hier ist am 8. Januar 2018 ein Hauptsacheverfahren geplant.