Ausstehende Approbation nach Medizinstudium in Stettin

Nach dem Medizinstudium folgt normalerweise die Approbation. In Brandenburg liegt die Zulassung für deutsche Absolventinnen und Absolventen aus Stettin derzeit auf Eis.

Zwei Zusätze in EU-Richtlinie von polnischer Seite

Nach dem Medizinstudium folgt normalerweise die Approbation. In Brandenburg liegt die Zulassung für deutsche Absolventinnen und Absolventen aus Stettin derzeit auf Eis.

Das Problem der ausstehenden Approbation junger Medizinerinnen und Mediziner, die in Stettin studiert haben, besteht einstweilen weiter. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) wies im Landtagsausschuss für Gesundheit und Soziales Vorwürfe zurück, dass das Land die Zulassung verhindere und Regelungen zu eng auslege. "Wir bewegen uns in einem automatisierten EU-Berufsanerkennungsverfahren", sagte sie. Es diene der Entbürokratisierung bei der Anerkennung von Studienabschlüssen und der Zulassung von Medizinerinnen und Medizinern.

Polen habe im April vergangenen Jahres zwei Zusätze in diese EU-Richtlinie aufnehmen lassen, erklärte Nonnemacher. Danach müssen Personen, die in Polen studiert haben, vor der Zulassung ein 13-monatiges Praktikum und eine Prüfung in polnischem Medizinrecht vorweisen. "An diese Voraussetzung sind wir in Brandenburg damit gebunden", sagte Nonnemacher. Die Nachweise müssen vorgelegt werden. Polen müsste ergänzen, dass das beispielsweise nur für Studierende gelte, die in Polen arbeiten wollen, so die Ministerin.

Spahn steht in Kontakt mit polnischem Amtskollegen

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) habe sich bereits an seinen polnischen Amtskollegen gewandt, sagte die Ministerin. Im Rahmen seiner Polenreise hatte auch Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD), Polenbeauftragter der Bundesregierung, den polnischen Außenminister auf das Problem hingewiesen.

Betroffen sind junge Leute, die in Kooperation des Asklepios-Konzerns mit der Pommerschen Medizinischen Universität in Stettin im vergangenen Jahr ihr Studium beendet haben.

Nonnemacher wünscht sich Ausnahmeregelung wie mit Österreich und Frankreich

Es lägen aber Vorschläge auf dem Tisch, sagte Nonnemacher. Sie favorisiere eine Ausnahmeregelung, wie sie in Österreich und Frankreich mit der EU-Kommission erzielt wurde. Wer das Studium in den beiden Ländern abgeschlossen habe, erhalte in anderen EU-Ländern automatisch die Anerkennung. Für eine Approbation in den beiden Ländern sei jedoch eine abgeschlossene Weiterbildung erforderlich. Wenn Polen dies auch für sich als praktikabel sehe, müsse das bei der EU erklärt werden, betonte die Ministerin.

Zudem ist nach Angaben von Nonnemacher den Absolventinnen und Absolventen eine Weiterbildung in Deutschland angeboten worden. Anschließend müsste diese in Polen anerkannt werden und die Approbation wäre dann möglich. Aus Sicht des Asklepios-Klinikums sind jedoch voll ausgebildete Medizinerinnen und Mediziner vom ersten Tag an notwendig. Auch fühlten sich die Betroffenen gegenüber ihren Kolleginnen und Kollegen benachteiligt.